News mit dem Tag „Winter“

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  • Winterdienst: Warum nicht auch im Winter mit dem Rad fahren?
    Wissenschaftler fordert für einen funktionierenden, sicheren und nachhaltigen Straßenverkehr den Winterdienst auch auf Radwegen

    Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Auf kurzen Strecken fährt man, sofern ein Radweg vorhanden ist, locker am Autostau vorbei, zudem hält das Radeln fit, und der Drahtesel ist kostengünstig und wenig aufwendig im Unterhalt. Manche bevorzugen das Strampeln auch aus Rücksicht gegenüber der Umwelt und gegen den Klimawandel. Wäre es da nicht gut, wenn man sich auch bei Eis und Schnee aufs Velo schwingen könnte? Ja, aber: Das Unfallrisiko im winterlichen Radverkehr ist „etwa doppelt so hoch wie bei normaler Witterung“, stellt Thorsten Cypra fest.
  • Eingeschränkte Räum- und Streupflicht auf Parkplätzen
    AG Augsburg Urteil vom 5.9.2018 – 74 C 1611/18

    Gerade jetzt im Winter ist die Streu- und Räumpflicht auf Straßen, Wegen, Bürgersteigen und Parkplätzen ein besonders umstrittenes Thema. Kommt es zu einem Sturz auf nicht geräumten Flächen, muss häufig das zuständige Gericht den Streit entscheiden. So war es auch in dem Fall einer Postbotin in Augsburg, die auf einem nicht geräumten Teil eines Parkplatzes stürzte und sich verletzte. Ihre auf Schmerzensgeld gerichtete Klage hat allerdings das örtlich zuständige Amtsgericht Augsburg mit Urteil vom 5.9.2018 – 74 C 1611/18 – abgewiesen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es auf die sorgfältige Räumung von Gehwegen durch die Verantwortlichen besonders an, um Stürze auf schnee- oder eisglatten Flächen zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, ist grundsätzlich der zur Räumung Verpflichtete für die Folgen des Sturzes verantwortlich. Das gilt auch für ein Bundesland, wenn es sich um eine Landstraße handelt. Das Landgericht Aachen musste über einen Sturz eines Fahrgastes eines Linienbusses entscheiden, der an einer nicht geräumten Bushaltestelle an einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fall kam. Das erkennende Gericht nahm eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht bei Schnee- oder Eisglätte im Bereich von Bushaltestellen an.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach § 7 Abs. 3c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Lastkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern drei oder mehr Fahrstreifen gekennzeichnet sind, den linken Fahrstreifen nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen. Diese Regelung gilt auch auf Bundesautobahnen, auch wenn ein Linksabbiegen auf Autobahnen grundsätzlich nicht vorgesehen ist, denn bei § 7 StVO handelt es sich um eine einheitliche Regelung für alle außerhalb geschlossener Ortschaften liegender Straßen. Eine Ausnahme gilt auf Autobahnen nur dann, wenn bei Autobahnen sich diese teilt und nur über die äußerst linke Spur eine der neuen Fahrtrichtungen erreicht werden kann.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade jetzt zur Winterzeit ereignen sich immer wieder Unfälle durch herabfallende Eisschollen von Lkw-Dächern. Schneeklumpen oder Eisplatten, die sich auf Dächern von Lastkraftfahrzeugen gebildet hatten, lösen sich und fliegen dem nachfolgenden Personenwagen vor die Windschutzscheibe. Im schlimmsten Fall wird die Windschutzscheibe zerstört und der Fahrer fährt eine Zeitlang blind. Bereits kleinere Schneemengen, die sich auf dem Lkw-Dach gesammelt hatten, können durch den Fahrtwind zu Schneewolken aufwirbeln und die Sicht des nachfolgenden Kraftfahrzeugführers erheblich behindern.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Straßen müssen frei von rutschigem Laub und Schnee gehalten werden, das ergibt sich aus der „Verkehrssicherungspflicht“. Aber auch bei der Beseitigung von Gefahrenquellen muss man aufpassen, wie folgender Fall zeigt:
    Eine Frau war mit ihrem Auto in der Stadt unterwegs, als sie vor Schreck in parkende Autos lenkte. Mitarbeiter der Stadtreinigung hätten ihr unvermutet Laub auf die Windschutzscheibe geblasen, gab sie später an.
  • Das derzeit milde Wetter sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die kalte Jahreszeit bevorsteht. Zur Vorbereitung auf Schnee und Eis sollte man die Sommerreifen gegen die Winterpneus austauschen (am besten achsweise, die Reifen mit mehr Profil nach hinten). Auf die Profiltiefe und auf mögliche Schäden achten. Ferner empfiehlt Aral, die Batterie zu prüfen und die Gummidichtungen von Türen und Kofferraum zu pflegen, um dem Festfrieren vorzubeugen: säubern, trocknen lassen und mit einem Pflegestift behandeln.
  • So langsam beginnt wieder die winterliche Zeit mit schneebedeckten Straßen. Wenn die Straßen schneebedeckt sind, heißt es vorsichtig und umsichtig zu fahren. Auf schneeglatten Straßen kann es dann schnell zu einem Verkehrsunfall kommen. Auch wenn man auf der Vorfahrtsstraße fährt, muss damit gerechnet werden, dass aus einer Seitenstraße ein Fahrzeug in die Hauptstraße hineinrutscht, zumal es sich bei der Seitenstraße um eine abschüssige Straße handelt. Es kam, wie es kommen musste, im Einmündungsbereich kollidierten die Fahrzeuge.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH entscheidet zu Unfall auf einem nicht von Schnee geräumten Gehweg in München
    BGH – VIII. Zivilsenat – Urteil vom 21.2.2018 – VIII ZR 255/16 –

    In den Wintermonaten kommt es immer wieder zu Schnee- und Glatteisunfällen auf nicht oder nur unzureichend geräumten Gehwegen. Der Verletzte versucht dann, von dem Verantwortlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Häufig ist aber nicht klar, wer für das Räumen des Gehweges vor einem Privatgrundstück verantwortlich ist. So musste der Verletzte auch in dem letztlich vom BGH entschiedenen Rechtsstreit zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München klagen. Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb allerdings in allen Instanzen ohne Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Gemeinden übertragen ihre „Verkehrssicherungspflicht“ zum Räumen öffentlicher Gehwege von Schnee und Eis meist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wenn einmal jemand ausrutscht und sich verletzt, gibt es oft Streit um die Schuldfrage. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Frau gestürzt war, weil sich auf dem ansonsten freigeräumten Gehsteig eine einzelne vereiste Stelle gebildet hatte.
  • Neue Winterreifen-Regeln: Das M+S-Symbol hat ausgedient
    Strengere, aber auch klarere Bestimmungen für Winterreifen / Bei fehlenden Winterpneus am Firmenfahrzeug muss nun auch der Arbeitgeber zahlen

    Was einen Winterpneu eigentlich ausmacht, das wurde zur jetzigen Saison in der Straßenverkehrsordnung neu festgelegt. „Die neue Winterreifenpflicht und die möglichen Bußgelder sind klar und deutlich geregelt. Damit hat der Autofahrer jetzt verbindliche Informationen“, erklärt die Überwachungsorganisation KÜS.
  • Winterreifen: Continental mit Spitzen-Grip
    Wie steht’s eigentlich mit den Ganzjahresreifen?

    Die ersten kühlen Oktobertage machen es klar: Der Winter meldet sich an. Auch wenn an manchen Tagen noch die Sonne zur Spazierfahrt einlädt, in Süddeutschland zeigt das Thermometer zuweilen schon Frost an.