BGH – VIII. Zivilsenat – Urteil vom 21.2.2018 – VIII ZR 255/16 –
In den Wintermonaten kommt es immer wieder zu Schnee- und Glatteisunfällen auf nicht oder nur unzureichend geräumten Gehwegen. Der Verletzte versucht dann, von dem Verantwortlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Häufig ist aber nicht klar, wer für das Räumen des Gehweges vor einem Privatgrundstück verantwortlich ist. So musste der Verletzte auch in dem letztlich vom BGH entschiedenen Rechtsstreit zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München klagen. Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb allerdings in allen Instanzen ohne Erfolg.
Die Gemeinden übertragen ihre „Verkehrssicherungspflicht“ zum Räumen öffentlicher Gehwege von Schnee und Eis meist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wenn einmal jemand ausrutscht und sich verletzt, gibt es oft Streit um die Schuldfrage. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Frau gestürzt war, weil sich auf dem ansonsten freigeräumten Gehsteig eine einzelne vereiste Stelle gebildet hatte.
Strengere, aber auch klarere Bestimmungen für Winterreifen / Bei fehlenden Winterpneus am Firmenfahrzeug muss nun auch der Arbeitgeber zahlen
Was einen Winterpneu eigentlich ausmacht, das wurde zur jetzigen Saison in der Straßenverkehrsordnung neu festgelegt. „Die neue Winterreifenpflicht und die möglichen Bußgelder sind klar und deutlich geregelt. Damit hat der Autofahrer jetzt verbindliche Informationen“, erklärt die Überwachungsorganisation KÜS.
Ein M+S-Pneu für Pkw ab Mittelklasse aufwärts sowie für SUV und Sportwagen
Während der Winter so langsam seinen Abschied nimmt, steht die Reifenindustrie nicht nur mit der Sommerkollektion in den Startlöchern, sondern bereitet sich bereits auf den nächsten Winter vor.
Schnee und Straßenglätte stellen Kraftfahrer vor höchste Anforderungen. Nicht umsonst warnt das obige Verkehrszeichen mit dem Schneekristall (Verkehrszeichen nach § 39 Abs. 8 der Straßenverkehrsordnung) vor Schnee- oder Eisglätte.
Die ersten kühlen Oktobertage machen es klar: Der Winter meldet sich an. Auch wenn an manchen Tagen noch die Sonne zur Spazierfahrt einlädt, in Süddeutschland zeigt das Thermometer zuweilen schon Frost an.