OLG Karlsruhe Hinweisbeschluss vom 7.1.2015 – 9 U 9/14 –
Am Unfalltag war die damals elfjährige Klägerin zu Fuß zu einer Bushaltestelle unterwegs. Die Straße, die die Klägerin benutzte, hatte keine Bürgersteige. Sie benutzte den aus ihrer Sicht linken Fahrbahnrand.
BGH -VI. Zivilsenat- Urteil vom 28.4.2015 – VI ZR 206/14 –
Am 9.3.2009 ereignete sich in einem österreichischen Wintersportort in der Nähe der Jugendherberge ''G. Alm'' ein Unfall, bei dem ein Skifahrer schwer verletzt wurde. In der Nähe der Jugendherberge wartete ein Reisebus.