...da geht das schöne Geld dahin – und zwar dahin, wo es hingehört...
Ich brauche keinem KFZ-Sachverständigen zu erklären wie wichtig es ist, sich heute nicht nur technisch fort zu bilden. Nach Inkrafttreten des RDG (Rechtdienstleistungsgesetz) sollte jeder KFZ- Sachverständige in der Lage sein, seinen Mandanten die beste Beratung zukommen zu lassen. Wer kann das nicht besser erläutern als Joachim Otting, der Virtuose des rechtlichen Gehörs. Sie haben jetzt die Gelegenheit, sich in einer absoluten Top-Atmosphäre updaten zu lassen. Wir haben nur wenige Plätze - also wer zuerst kommt…
OLG Hamburg Anerkenntnis-Teil- und Schlussurteil v. 3.9.2015 – 5 U 19/10 –
Der Geschädigte D. war Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, der sich im Landkreis Oder-Spree ereignete. Verschuldet wurde der Unfall durch den Fahrer des bei der DEVK Allgemeine Versicherung AG versicherten Kraftfahrzeuges.
AG Hamburg-St. Georg Urteil vom 3.6.2015 – 915 C 550/14 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ der Geschädigte durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ein Schadensgutachten erstellen. Aufgrund dieses Gutachtens ließ die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung ein Gegengutachten erstellen.
Landgericht Bochum Urteil vom 13.5.2015 - I-2 O 528/12 -
Der spätere Geschädigte stellte am 26.6.2012 gegen 14.25 Uhr in Herne seinen Pkw BMW 750 i auf dem Supermarktparkplatz an der Bahnhofstraße ab. Der spätere Beklagte ist am Unfalltage Fahrer und Halter eines älteren Opel-Vectra, der zu diesem Zeitpunkt noch einen Wiederbeschaffungswert von 1.000 € hatte.
Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller.
Der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist es nicht gestattet, Kritik gegenüber dem Sachverständigen zu üben, der berechtigterweise nach Schadenshöhe und nicht, wie von der Versicherung gewünscht, nach Zeitaufwand abrechnet.
Dem Sachverständigen stehen Unterlassungsansprüche gegen den Störer dann zu, wenn in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wird und wenn das ihm zustehende Urheber- und Nutzungsrecht rechtswidrig verletzt wird.
Häufig kürzen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen die im Schadens-gutachten aufgeführten Schadenspositionen, das der Geschädigte der Versicherung zwecks Schadensregulierung eingesandt hat. Der Geschädigte ist häufig technischer Laie, zumal man nicht jeden Tag einen Unfall erleidet.
Ebenso wie die Kosten der Reparaturbestätigung sind auch die Kosten der durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung veranlassten Fahrzeuggegenüberstellung erstattungspflichtig.
Halbherzig durchgeführte Reparaturen bei Schadenslenkung, deren Mängel die Geschädigten nicht erkennen können – daran haben wir uns inzwischen beinahe schon gewöhnt. Wenn aber eine Vertrauenswerkstatt der Versicherung ein Auto so repariert, dass es nachher nicht einmal als verkehrssicher gilt, da fragt man sich: Müssen Menschen sterben, bevor diesem Treiben Einhalt geboten wird?