News mit dem Tag „Anscheinsbeweis“

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  • LG Saarbrücken urteilt zur Haftung bei Unfall mit Fahrschulfahrzeug im Kreisverkehr
    LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 2.11.2018 – 13 S 104/18

    Der Kreisverkehr ist oft Ort von Verkehrsunfällen. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich richtig im Kreisverkehr verhalten müssen. Die Unfallzeitung berichtete vor einigen Tagen bereits darüber. Auch das Landgericht Saarbrücken als Berufungsgericht hatte über einen Unfall in einem Kreisverkehr im Saarland zu entscheiden. Hinzu kam, dass bei dem Verkehrsunfall auch noch ein Fahrschulfahrzeug beteiligt war, das von einem Fahrschüler gesteuert wurde. Gerade bei einem Fahrschulfahrzeug, das besonders durch das Schild „Fahrschule“ gekennzeichnet ist, müssen sich andere Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig verhalten, da immer mit einer unangepassten Fahrweise des Fahrschülers oder der Fahrschülerin gerechnet werden muss.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Düsseldorf zur Haftung bei Spurwechselunfall auf vierspuriger Autobahn A 40
    OLG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 – I-1 U 102/17

    Spurwechsel-Unfälle kommen zwar nicht selten vor, weil sich manchmal das überholende Fahrzeug gerade im toten Winkel befindet und daher übersehen wird, aber dieser vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene Spurwechsler-Unfall, bei dem ein auf die vierte Spur wechselndes Personenfahrzeug mit einem auf der äußerst linken Fahrspur fahrenden Lkw mit polnischem Kennzeichen kollidiert, ist doch selten, und das auch noch auf einer Strecke der A 40, die in Fahrtrichtung Essen vierspurig ausgebaut ist. Sowohl das in erster Instanz zuständige Landgericht Duisburg als auch das OLG Düsseldorf gaben dem Pkw-Fahrer, der von der dritten auf die vierte Fahrspur überwechseln wollte, die Schuld am Zustandekommen des Spurwechsel-Unfalls, obwohl sich der polnische Lkw verbotswidrig auf der äußerst linken Fahrspur befand.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Zur Haftung bei Parkplatzunfall, wenn Fahrzeugtür geöffnet wird
    LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 2.11.2018 – 13 S 70/18

    Parkplatzunfälle sind nicht so selten. Aber dieser Verkehrsunfall, über den das Landgericht Saarbrücken in der Berufung zu entscheiden hatte, ist doch nicht alltäglich. Der Unfall ereignete sich nämlich dadurch, dass der einparkende Kraftfahrer gegen eine plötzlich geöffnete Tür eines geparkten Fahrzeugs fuhr. Das Amtsgericht Lebach hatte mit Urteil vom 25.4.2018 bis auf die hälftige Unkostenpauschale die Klage abgewiesen, nachdem die Kfz-Haftpflichtversicherung des geparkten Fahrzeugs die Hälfte des Schadens am einparkenden Fahrzeug vorgerichtlich ersetzt hatte. Die Berufung des Klägers führte zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und zur Verurteilung zur Zahlung weiterer 1.276,59 €.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • So langsam beginnt wieder die winterliche Zeit mit schneebedeckten Straßen. Wenn die Straßen schneebedeckt sind, heißt es vorsichtig und umsichtig zu fahren. Auf schneeglatten Straßen kann es dann schnell zu einem Verkehrsunfall kommen. Auch wenn man auf der Vorfahrtsstraße fährt, muss damit gerechnet werden, dass aus einer Seitenstraße ein Fahrzeug in die Hauptstraße hineinrutscht, zumal es sich bei der Seitenstraße um eine abschüssige Straße handelt. Es kam, wie es kommen musste, im Einmündungsbereich kollidierten die Fahrzeuge.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Celle zur Haftung des Busfahrers beim Sturz eines Fahrgastes beim Anfahren
    OLG Celle Beschluss vom 26.6.2018 – 14 U 70/18 –

    Sie sind zwar selten, kommen aber hin und wieder vor: Stürze in Omnibussen. Dabei sind Stürze in Linienbussen häufiger als solche in Reisebussen. Über einen Sturz im Linienbus beim Anfahren von einer Haltestelle hatte der 14. Zivilsenat des OLG Celle letztinstanzlich zu entscheiden. Erstinstanzlich hatte das Landgericht Lüneburg eine Haftung des Busfahrers für den Sturz des Fahrgastes während des Anfahrens des Busses verneint. Die dagegen gerichtete Berufung des Geschädigten hatte keinen Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Keine Mithaftung beim Auffahren, wenn für Taube beim Anfahren gebremst wurde
    AG Dortmund Urteil vom 10.7.2018 – 425 C 2383/18 –

    Wer auffährt, hat meist Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls. So oder so ähnlich lautet eine alte Weisheit unter Autofahrern, denn der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den auffahrenden Kraftfahrer. Entweder hat dieser mit dem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten oder er war unaufmerksam. Es gibt aber auch Fälle, in denen der abbremsende Kraftfahrer zumindest eine Mitschuld am Zustandekommen des Auffahrunfalls trägt. Das kann unter Umständen angenommen werden, wenn der vorausfahrende Fahrer ohne ersichtlichen Grund abbremst.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Celle urteilt nach Auffahrunfall an Verkehrsampel
    OLG Celle Beschluss vom 7.5.2018 – 14 U 60/18 -

    Immer wieder kommt es an Lichtzeichenanlagen zu Verkehrsunfällen, weil der vorausfahrende Wagen dann doch noch bei Gelblicht stark abbremst. Dann stellt sich immer die Frage, ob in diesem Fall der Beweis des ersten Anscheins auch gegen den auffahrenden Fahrzeugführer spricht. Einen derartigen Fall hatte letzten Endes das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden, nachdem zuvor das Landgericht Hannover bereits die Klage des Auffahrenden abgewiesen hatte. Die Berufung gegen das Urteil des LG Hannover hatte keinen Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Oldenburg urteilt zur Haftung nach Auffahrunfall bei Vollbremsung
    OLG Oldenburg Urteil vom 26.10.2017 – 1 U 60/17 –

    Bei einem Auffahrunfall wird schnell die Frage nach der Verantwortlichkeit des Unfallgeschehens gestellt. Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den Auffahrenden. Es liegt dabei nahe, dass der Auffahrende mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr oder unaufmerksam sein Fahrzeug steuerte oder zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Aber es sind durchaus auch Konstellationen denkbar, dass die Haftung quotiert wird. Einen derartigen Fall hatte letztinstanzlich das Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nicht selten ereignen sich Verkehrsunfälle dadurch, dass die Fahrertür eines geparkten Fahrzeugs plötzlich geöffnet wird und ein vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer, sei es ein Radfahrer, sei es ein Autofahrer dadurch geschädigt wird. Häufig ist von dem anderen Verkehrsteilnehmer dann auch der seitliche Abstand nicht eingehalten worden, so dass in der Regel eine Haftungsverteilung vorzunehmen ist.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es an Baustellen oder Fahrbahnverengungen auf mehrspurigen Straßen zu Irritationen der Kraftfahrer. Nach § 7 IV StVO gilt das Reißverschlussverfahren auf Straßen mit mehreren Fahrspuren in einer Richtung an einer Engstelle, dass die Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel an der Engstelle vorbeifahren. Was gilt aber, wenn auf der mehrspurigen Fernstraße der Verkehr nur noch im Schritttempo fließt und andere Verkehrsteilnehmer an den Auffahrten sich in den langsam fließenden Verkehr auf der Fernstraße einfädeln wollen? Gilt auch hier das Reißverschlussverfahren? Diese Frage hatte das Amtsgericht Essen wegen eines Unfalls an der Auffahrt Essen-Rüttenscheid der Bundesautobahn A 52 zu beantworten, weil es zwischen dem auf der rechten Autobahnspur fahrenden Lkw und einem vor ihm einfahrenden Pkw zur Kollision kam. Die auffahrende Pkw-Eigentümerin beansprucht von dem Fahrer, dem Halter und dem Haftpflichtversicherer des Lkws Schadensersatz wegen der an ihrem Pkw entstandenen Schäden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Wer kennt sie nicht, die Situation beim Spurwechsel, weil eine Baustelle oder eine Unfallstelle eine Fahrspur blockiert. Es gilt dann zwar grundsätzlich das Reißverschlussverfahren. Da bedeutet, dass erst der auf der Zielspur fahrende Fahrzeugführer fährt, dann der Spurwechsler, dann wieder derjenige auf der Zielspur usw. Wie sieht es aber mit der Haftung aus, wenn es zur Kollision zwischen dem die Spur wechselnden Fahrzeug und dem sich bereits auf der Zielspur befindlichen Fahrzeug kommt? Diese Frage hatte der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH entscheidet erneut über einen Parkplatzunfall mit Rückwärtsfahrer
    BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 11.10.2016 – VI ZR 66/16 –

    Mit diesem Urteil hat der für Schadensersatz aus Verkehrsunfällen zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über einen Parkplatzunfall mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zu entscheiden gehabt. Allerdings stand nach den Feststellungen im Berufungsverfahren fest, dass eines der Fahrzeuge bereits stand, als das andere rückwärtsfahrende Fahrzeug in das stehend hineinfuhr. In diesem Fall ist regelmäßig nicht mehr von einem Anscheinsbeweis für das Verschulden des bereits stehenden Fahrzeugführers auszugehen. Es fehlt die erforderliche Typizität.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann