Kammergericht Berlin Beschluss vom 26.2.2018 – 22 U 146/16 –
Es kommt nicht so oft vor, dass Fahrradfahrer miteinander kollidieren. Aber das Kammergericht in Berlin hatte über einen Verkehrsunfall zu entscheiden, der sich beim Überholvorgang der Fahrräder ereignete. Der Unfall ereignete sich, weil der eine Radfahrer den anderen auf einem etwa 1,75 Meter breiten Radweg überholen wollte, neben dem sich noch ein etwa 0,95 Meter breiter gepflasterter Bereich befand, so dass insgesamt 2,70 Meter vorhanden waren, um den Überholvorgang ohne Berührung des anderen durchzuführen. Es kam aber, wie es kommen musste, die beiden Radfahrer kollidierten, wobei einer von ihnen sich schwere Verletzungen zuzog.
AG Dortmund Urteil vom 10.7.2018 – 425 C 2383/18 –
Wer auffährt, hat meist Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls. So oder so ähnlich lautet eine alte Weisheit unter Autofahrern, denn der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den auffahrenden Kraftfahrer. Entweder hat dieser mit dem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten oder er war unaufmerksam. Es gibt aber auch Fälle, in denen der abbremsende Kraftfahrer zumindest eine Mitschuld am Zustandekommen des Auffahrunfalls trägt. Das kann unter Umständen angenommen werden, wenn der vorausfahrende Fahrer ohne ersichtlichen Grund abbremst.
LG Dortmund Berufungsurteil vom 25.4.2018 – 21 S 117/17 -
Wenn ein verunfalltes Kraftfahrzeug, dessen Reparaturkosten ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger im 130%-Bereich kalkuliert, und das dann in einer Markenfachwerkstatt, in der es immer gewartet und repariert wurde, fachgerecht und nach den Vorgaben des außergerichtlichen Gutachtens repariert wurde, kommt es häufig bei der Schadensabrechnung mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung zum Streit, weil diese den Wiederbeschaffungswert niedriger ansetzt. Einen derartigen Fall hatte in der Berufungsinstanz das Landgericht Dortmund zu entscheiden.
Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen mit allen Mitteln, seien sie rechtlich zulässig oder nicht, die vom Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstehenden Sachverständigenkosten zu kürzen. Die neueste Masche der Versicherer ist es, den Geschädigten an einen von ihr benannten Gutachter der Firma SV-Net zu verweisen, der das Schadensgutachten für 280,-- € erstellen würde. Dabei verkennt der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer, dass der Geschädigte nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei ist (vgl. BGH DS 2006, 144 ff. m. zust. Anm. Wortmann).
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in den beiden Sprungrevisionsverfahren Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Teilen von Stuttgart und Düsseldorf für zulässig erachtet. Das Verwaltungsgericht Aachen ist im Fall der Stadt Aachen zu dem gleichen Ergebnis gelangt. Hamburg hat auf freiwilliger Basis bereits zwei Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt und kontrolliert bereits die Einhaltung der Fahrverbote. Es gibt reichlich Bußgelder für den Stadtsäckel.
Immer wieder kommt es an Lichtzeichenanlagen zu Verkehrsunfällen, weil der vorausfahrende Wagen dann doch noch bei Gelblicht stark abbremst. Dann stellt sich immer die Frage, ob in diesem Fall der Beweis des ersten Anscheins auch gegen den auffahrenden Fahrzeugführer spricht. Einen derartigen Fall hatte letzten Endes das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden, nachdem zuvor das Landgericht Hannover bereits die Klage des Auffahrenden abgewiesen hatte. Die Berufung gegen das Urteil des LG Hannover hatte keinen Erfolg.
AG Hannover Urteil vom 1.6.2018 – 554 C 11056/17 –
Immer wieder kommt es bei den im Schadensersatzverfahren nach einem Verkehrsunfall geltend gemachten Kosten des vom Geschädigten eingeschalteten Kfz-Sachverständigen zu Schadenskürzungen durch die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer. Diese meinen, dass einzelne Nebenkostenbeträge überhöht seien und kürzen dementsprechend den Gesamtbetrag, obwohl dieser schadensersatzrechtlich nicht zu beanstanden ist. So musste sich auch ein Bochumer Kfz-Sachverständiger aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Hannover mit der eintrittspflichtigen VHV-Versicherung auseinandersetzen.
AG Herne-Wanne Urteil vom 12.5.2018 – 13 C 348/16 –
Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen, und insbesondere die HUK-COBURG, kürzen im Rahmen des Schadensmanagements die dem Geschädigten durch einen Kfz-Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten seines Schadensgutachtens regelmäßig. Die HUK-COBURG begründet die Kürzungen unter Hinweis auf das von ihr selbst erstellte Honorartableau. Sie ist dabei der – allerdings irrigen – Meinung, die von ihr selbst ermittelten Kosten seien die angemessenen Beträge, die sie als einstandspflichtiger Versicherer im Rahmen des Schadensersatzes zu regulieren hätte.
OLG Karlsruhe – Senat in Freiburg – Berufungsurteil vom 9.5.2018 – 4 U 2/17 –
Man glaubt es kaum, aber auch so etwas kommt vor. Eine vor dem Autobahntunnel Nollinger Berg auf der Bundesautobahn A 861 im Ortsbereich Rheinfelden (Baden-Württemberg) aufgestellte Tunnelschranke senkte sich plötzlich und völlig grundlos und beschädigte dabei ein auf der Autobahn fahrendes Kraftfahrzeug. Eine Vorankündigung durch gelbe Blinklichter, dass sich die Schranken senken werden, gab es nicht. Ein Verschulden des beklagten Landes Baden-Württemberg für die Fehlfunktion der sich senkenden Schranken lag nicht vor.
Die herrschende Rechtsprechung hat bekanntlich die Grenze, bei der ein neues Kraftfahrzeug auf Neuwagenbasis abgerechnet werden kann, bei einem Monat und 1.000 km Laufleistung gesetzt. In dem jetzt vom OLG Hamm zu entscheidenden Berufungsrechtsstreit ging es um ein verunfalltes hochwertiges und hochpreisiges Kraftfahrzeug, das etwa 6 Wochen alt war und circa 3.300 km gelaufen war, als es zum Schadensereignis kam.
Bei einem Auffahrunfall wird schnell die Frage nach der Verantwortlichkeit des Unfallgeschehens gestellt. Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den Auffahrenden. Es liegt dabei nahe, dass der Auffahrende mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr oder unaufmerksam sein Fahrzeug steuerte oder zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Aber es sind durchaus auch Konstellationen denkbar, dass die Haftung quotiert wird. Einen derartigen Fall hatte letztinstanzlich das Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheiden.
OLG Hamm Urteil vom 19.1.2018 – 9 U 86/17 – rechtskräftig
Kommt es in einem Warenhaus zu einem Sturz eines Kunden, so spielt häufig die Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eine Rolle. In dem letztlich vom OLG Hamm rechtskräftig entschiedenen Fall stürzte eine Kundin in einem Bekleidungsgeschäft durch eine geöffnete Bodenluke, die zum Bügelkeller führt, und verletzte sich schwer. Die zuständige Krankenkasse aus Dortmund klagte aus übergeleitetem Recht die restlichen Behandlungskosten von ca. 10.000,-- € gegen das beklagte Bekleidungshaus vor dem örtlich zuständigen Landgericht Bielefeld ein, nachdem die Haftpflichtversicherung des Bekleidungsgeschäfts die Hälfte der Behandlungskosten von insgesamt rund 21.000,-- € erstattet hatte.
AG Neubrandenburg Urteil vom 21.3.2018 – 104 C 143/17 –
Gerade bei den Kosten des vom Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eingeschalteten Sachverständigen gibt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern immer wieder Streit um die Höhe der auszugleichenden Beträge. Immer wieder müssen unschuldig geschädigte Kfz-Eigentümer die von den Kfz-Haftpflichtversicherern vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten einklagen, wollen sie nicht auf einem eigenen Schaden sitzen bleiben. So war es auch bei dem Sachverhalt, der dem Urteil des AG Neubrandenburg vom 21.3.2018 zugrunde lag. Das angerufene Gericht hat bei der Bemessung der Sachverständigenkosten die Honorarumfrage des VKS-BVK zugrunde gelegt.
AG Frankenthal Urteil vom 30.5.2018 – 3c C 49/18 –
In jüngster Zeit verweigern die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall nicht nur die berechtigten Schadensbeträge, sondern auch die Erstattung der notwendigen Anwaltskosten. Sie sind der Ansicht, bei einfach gelagerten Schadensfällen sei die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Sie vergessen bewusst dabei, dass es nach der herrschenden Rechtsprechung der Untergerichte keine einfach gelagerten Fälle mehr gibt. Denn die Rechtsprechung ist selbst für Verkehrsrechtsanwälte durch die Unzahl von Urteilen mittlerweile so unübersichtlich geworden, dass ein Normalbürger seinen eigenen Unfallschaden gegen die übermächtigen, mit Rechtsabteilungen versehenen Kfz-Haftpflichtversicherer nicht mehr alleine durchsetzen kann.
Die Unfallzeitung hatte bereits darüber berichtet, dass neben Düsseldorf und Stuttgart auch in weiteren Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge drohen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind viele Städte betroffen. Im Ruhrgebiet, einem Ballungsraum von über 5 Millionen Einwohnern, ist annähernd jede Stadt betroffen. Klagen gegen die Ruhrgebietsstädte Essen, Gelsenkirchen und Bochum sind anhängig.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 27.2.2018 – VI ZR 109/17 –
Die Klägerin ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie verlangt von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung den Ersatz von Aufwendungen, die sie als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an einem bei einem Verkehrsunfall Geschädigten erbracht hat. Der Geschädigte war am Unfalltag, dem 9.9.2004, gerade 15 Jahre alt. Am Vortag, dem 8.9.2004 entwendeten er und sein damals 16 Jahre alter Bekannter einen bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Motorroller. Beide verfügten nicht über die für das Fahren eines solchen Rollers erforderliche Fahrerlaubnis. Dennoch fuhren sie mit dem Motorroller herum.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entsteht häufig Streit über die Höhe des vom Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer zu ersetzenden Schadens. Dabei stehen dann die Mietwagenkosten häufig im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. So lag es auch in dem vom 14. Zivilsenat des OLG Celle zu entscheidenden Berufungsrechtsstreit.
AG München Urteil vom 11.12.2017 – 345 C 13556/17 – rechtskräftig
Gemäß § 828 BGB sind Kinder, die das siebente aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet gaben, für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich. Diesen Paragrafen musste ein Amtsrichter bei dem Amtsgericht München anwenden, als es um die Entscheidung eines Rechtsstreits um Schadensersatz an einem beschädigten Pkw ging, den das Kind beschädigt hatte.
AG Ahrensburg Urteil vom 26.2.2018 – 49 b C 873/15 –
Die Kosten des vom Unfallgeschädigten hinzugezogenen Kfz-Sachverständigen zur beweissichernden Feststellung der Schadenshöhe und des Schadensumfangs sind seit geraumer Zeit immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer sind der Ansicht, die in einem Haftpflichtschadensfall von den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadensgutachten berechneten Kosten seien nicht angemessen und überhöht.
AG Merseburg Urteil vom 20.12.2017 – 10 C 170/17 (X) –
Immer wieder kommt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern wegen der Höhe der berechneten Kosten des vom Geschädigten hinzugezogenen Sachverständigen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Streit. So hatte in dem nachfolgend dargestellten Rechtsstreit die Generali Versicherung AG vorgerichtlich die vom Sachverständigen berechneten Kosten um 131,65 € gekürzt. Als Begründung führte sie aus, dass der von ihr erstattete, um 136,65 € gekürzte Betrag die Sachverständigenkosten ausreichend berücksichtige.