News mit dem Tag „Urteile“

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  • OLG Düsseldorf urteilt über Unfall mit Kehrmaschine im Einsatz
    OLG Düsseldorf Urteil vom 4.4.2017 – I-1 U 125/16 –

    Hin und wieder kommt es auch zu Verkehrsunfällen mit Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr, die mit gelben Blinklichtern ausgestattet sind. Häufig stellt sich dann die Frage nach der Haftung. So musste auch letztlich das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz über einen Unfall zwischen einer wendenden Kehrmaschine und einem überholenden Kraftfahrer entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Beliebte Kürzungspositionen der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen sind die Verbringungskosten, die Ersatzteilaufschläge und die Reinigungskosten. Da werden diese Schadenspositionen von den Versicherern sogar dann gekürzt bzw. ganz gestrichen, wenn eine Reparaturkostenrechnung der Werkstatt vorliegt, in denen diese Positionen konkret aufgeführt sind. So war es auch in dem Fall, den das Amtsgericht Bochum zu entscheiden hatte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Sachverständigenkosten sind nach § 249 I BGB zu ersetzende Vermögensnachteile
    AG Seligenstadt Urteil vom 5.4.2017 – 1 C 504/16 (2) –

    Immer wieder kommt es wegen der Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Streit mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Regelmäßig werden die vom Sachverständigen berechneten Kosten gekürzt. So war es auch in dem Verfahren, das dem Urteil des AG Seligenstadt vom 5.4.2017 zugrunde liegt. Nachdem bereits der BGH mit Urteil vom 23.1.2007 (BGH DS 2007, 144 ff.) entscheiden hat, dass die Kosten des Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig sind, weil sie zu den mit dem Schaden unmittelbar zusammenhängenden und gemäß § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören, wenn die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, hat sich jetzt auch das AG Seligenstadt dieser zutreffenden Ansicht angeschlossen. Es sieht die Sachverständigenkosten als nach § 249 I BGB zu ersetzenden Schaden an.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Lahnstein richtet sich nicht nach BGH und verneint Anwendung des JVEG
    AG Lahnstein Urteil vom 18.4.2017 – 24 C 59/17 -

    Immer wieder kommt es wegen der berechneten Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Regelmäßig beauftragen Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Kfz-Sachverständigen mit der Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe an beschädigten Fahrzeug. Hierzu sind die Geschädigten grundsätzlich berechtigt. Die von dem Sachverständigen berechneten Kosten sind nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VI ZR 67/06) als zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen anzusehen, wenn eine Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. So musste auch das Amtsgericht Lahnstein den Rechtsstreit um die von der einstandspflichtigen Versicherung gekürzten Sachverständigenkosten entscheiden. Die Klage war erfolgreich.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • VG Koblenz entscheidet zum Abschleppen eines verbotswidrig parkenden Pkw
    Verwaltungsgericht Koblenz Urteil vom 14.7.2017 – 5 K 520/17.KO –

    Immer wieder lassen Städte und Gemeinden verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr behindern durch geeignete Abschleppunternehmer abschleppen. Mit Hereinziehungsbescheiden werden dann später die Abschleppkosten und die Gebühren von den Falschparkern eingefordert. So erging es auch der Klägerin, die gegen den Bescheid der Stadt Koblenz, mit dem sie zur Zahlung der Abschleppkosten von 189,63 € aufgefordert wurde, Widerspruch eingelegt hatte. Aufgrund des Widerspruchs und der Nichtabhilfe durch die Behörde klagte die Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Die Klage blieb ohne Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Zur Haftung eines Radfahrers auf Fahrradschutzstreifen bei Kollision mit Fußgänger
    OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 9.5.2017 – 4 U 233/16 –

    Da immer mehr Verkehrsteilnehmer auf das Rad umsteigen, kommt es auch immer häufiger zu Zusammenstößen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Die Kollisionsgefahr ist noch größer, wenn der Radfahrer den Fahrrad- Schutzstreifen in falscher Richtung befährt. Über einen derartigen Unfall hatte letztlich das OLG Frankfurt zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Leipzig sieht in VKS/BVK-Honorarumfrage 2015 geeignete Schätzgrundlage
    AG Leipzig Urteil vom 9.8.2017 – 103 C 9163/16 –

    Offenbar nimmt der Streit um die zu ersetzenden Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kein Ende, obwohl der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH in letzter Zeit einige Urteile verfasst hat, die sich um die zu ersetzenden Sachverständigenkosten drehten. Immer wieder versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer die von den Kfz-Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten zu kürzen. So auch in dem Rechtsstreit, den das Amtsgericht Leipzig nach einem Verkehrsunfall zu entscheiden hatte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem der BGH entschieden hat, dass der Geschädigte bei der Rechnung des von ihm beauftragten Kfz-Sachverständigen eine gewisse Plausibilitätsprüfung bei den Nebenkosten vorzunehmen habe, versuchen verschiedene Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten weiß zu machen, dass er gerade mit dem von ihm beauftragten Sachverständigen einen zu teuren Sachverständigen beauftragt habe. Der Geschädigte habe erkennen können, dass die berechneten Nebenkosten überhöht seien. Mit dieser Argumentation kürzt der in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherer die berechneten Sachverständigenkosten. Damit der Geschädigte über die angeblich zu teuren Nebenkosten informiert wird, übersendet die HUK-COBURG ein entsprechendes Hinweisschreiben an den Geschädigten. Dieses Schreiben hat aber keine Wirkung, wie das Amtsgericht Aschaffenburg entschieden hat.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder versucht die HUK-COBURG als einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem von ihrem Versicherten Verkehrsunfall die Kosten des vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigen zu kürzen. Sie bezieht sich dabei auf ein von ihr selbst erstelltes Honorartableau, von dem sie allerdings nicht erklärt, wie die darin aufgeführten Beträge zustande kommen. Auch in dem vom Amtsgericht Herne-Wanne zu entscheidenden Rechtsstreit bezog sich die HUK-COBURG auf ihr Honorartableau. Diesem Honorartableau erteilte das Gericht jedoch eine Absage und richtete sich vielmehr nach der Honorarbefragung des VKS und des BVK.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In letzter Zeit gibt es kaum noch eine Unfallschadensabrechnung, bei der nicht der zum Schadensersatz verpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherer die vom Sachverständigen berechneten Gutachterkosten kürzt. Dabei gehören die Sachverständigenkosten zu den mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. BGH Urteil vom 23.1.2007 -VI ZR 67/06 –). Gleichwohl werden fast überwiegend die Sachverständigenkosten nach § 249 II 1 BGB beurteilt, was in Anbetracht der konkreten Abrechnung der durch die Rechnung belegten Gutachterkosten nicht überzeugt. Aber auch über § 249 II 1 BGB sprechen überwiegend die Gerichte den Geschädigten die berechneten Gutachterkosten zu, wie die nachfolgende Entscheidung des AG Siegburg vom 11.7.2017 zeigt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es an Baustellen oder Fahrbahnverengungen auf mehrspurigen Straßen zu Irritationen der Kraftfahrer. Nach § 7 IV StVO gilt das Reißverschlussverfahren auf Straßen mit mehreren Fahrspuren in einer Richtung an einer Engstelle, dass die Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel an der Engstelle vorbeifahren. Was gilt aber, wenn auf der mehrspurigen Fernstraße der Verkehr nur noch im Schritttempo fließt und andere Verkehrsteilnehmer an den Auffahrten sich in den langsam fließenden Verkehr auf der Fernstraße einfädeln wollen? Gilt auch hier das Reißverschlussverfahren? Diese Frage hatte das Amtsgericht Essen wegen eines Unfalls an der Auffahrt Essen-Rüttenscheid der Bundesautobahn A 52 zu beantworten, weil es zwischen dem auf der rechten Autobahnspur fahrenden Lkw und einem vor ihm einfahrenden Pkw zur Kollision kam. Die auffahrende Pkw-Eigentümerin beansprucht von dem Fahrer, dem Halter und dem Haftpflichtversicherer des Lkws Schadensersatz wegen der an ihrem Pkw entstandenen Schäden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Obwohl die Verbringungskosten bei einer Fahrzeugreparatur in einer Fachwerkstatt, die über keine eigene Lackiererei verfügt, zum Wiederherstellungsaufwand zählen, wird diese Schadensposition auch bei konkreter Schadensabrechnung aufgrund der Reparaturkostenrechnung in jüngster Zeit seitens der einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer immer wieder gekürzt. In letzter Zeit geht die in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die entstandenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung konkret angefallener Verbringungskosten war erneut Gegenstand eines Rechtsstreites gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht widersprach erneut der von der Versicherung vorgenommenen Kürzung der konkreten Verbringungskosten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass der zum Schadensersatz verpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherer die vom Sachverständigen berechneten Gutachterkosten gekürzt werden. Dabei gehören die Sachverständigenkosten zu den mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen. Das hat der BGH bereits in seinem Grundsatzurteil vom 23.1.2007 -VI ZR 67/06 – festgestellt. Gleichwohl werden fast überwiegend die Sachverständigenkosten nach § 249 II 1 BGB beurteilt, was in Anbetracht der konkreten Abrechnung der durch Rechnung belegten Gutachterkosten nicht überzeugt. Aber auch über § 249 II 1 BGB sprechen überwiegend die Gerichte den Geschädigten die berechneten Gutachterkosten zu, wie die nachfolgende Entscheidung des AG Darmstadt zeigt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Coburg spricht dem Geschädigten volle Verbringungskosten nach Reparatur zu
    AG Coburg Urteil vom 29.6.2017 – 12 C 560/17 –

    Die Erstattungsfähigkeit der Verbringungskosten ist seit längerer Zeit Gegenstand unterschiedlicher Rechtsauffassungen, obwohl die wohl herrschende Auffassung ist, dass diese Transportkosten vom Reparaturbetrieb zum Lackierbetrieb erforderlichen Wiederherstellungsaufwand darstellen. In letzter Zeit geht zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die entstandenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung konkret angefallener Verbringungskosten war Gegenstand eines Rechtsstreites gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht widersprach der von der Versicherung vorgenommenen Kürzung der konkreten Verbringungskosten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es gibt kaum noch einen Verkehrsunfall, bei dessen Schadensabrechnung die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht irgendwelche Schadenspositionen kürzt oder gar streicht. In letzter Zeit werden fast ständig die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Jetzt war das Amtsgericht Nettetal aufgerufen, zu der von der voll einstandspflichtigen Versicherung vorgenommenen Kürzung der Sachverständigenkosten Stellung zu nehmen. Mit klaren Worten hat sich das erkennende Gericht gegen die von der Kfz-Versicherung vorgenommenen Kürzungen der Sachverständigenkosten ausgesprochen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Nürnberg-Fürth zum unabwendbaren Ereignis bei Schäden durch aufwirbelnden Stein in Baustelle
    LG Nürnberg-Fürth Berufungsurteil vom 30.3.2017 – 2 S 2191/16 –

    Hin und wieder werden durch vorausfahrende Lastkraftwagen Steine hochgeschleudert, die dann an dem nachfolgenden Fahrzeug Schäden verursachen. Grundsätzlich passieren diese Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges, nämlich des vorausfahrenden Kraftfahrzeuges. Es ist aber fraglich, ob immer der Halter und Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs in vollem Umfang haftet. Er haftet dann nicht, wenn das Schadensereignis auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Das kann der Fall sein, wenn der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht erkennen kann, dass Steine auf der Fahrbahn liegen. Einen derartigen Fall hatte in der Berufungsinstanz das LG Nürnberg-Fürth zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Mönchengladbach urteilt zur Haftung bei Unfall durch Überholen im Wendehammer
    LG Mönchengladbach Urteil vom 21.2.2017 – 5 S 49/16 –

    Eigentlich sind Verkehrsunfälle in Wendekreisen oder Wendehämmern wegen des geringen Verkehrsaufkommens selten. Kommt es aber dennoch zu einem Unfall, stellt sich häufig die Frage nach der jeweiligen Haftung. Einen derartigen fall hatte nunmehr das Landgericht Mönchengladbach in der Berufungsinstanz zu entscheiden. Das Berufungsgericht kam zu einer hälftigen Haftungsverteilung.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Mittlerweile hat der für Verkehrsunfallschäden zuständige VI. Zivilsenat des BGH in Verkehrsunfallsachen seit der ZPO-Reform 2002 eine Vielzahl von Entscheidungen gefällt und trotzdem kürzen die nach einem Verkehrsunfall einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer immer wieder Schadenspositionen des Geschädigten. In letzter Zeit werden in größerem Umfang die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Das Amtsgericht Schwabach hat jetzt klipp und klar zu den gekürzten Sachverständigenkosten entschieden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bezeichnet sich eine Werkstatt als Fachwerkstatt für Fahrzeuge einer bestimmten amerikanischen Herstellerfirma, so erwartet der Kunde, dass sich die Fachwerkstatt um sicherheitsrelevante Informationen der amerikanischen Herstellerfirma auch im Rahmen einer Inspektion kümmert. Das gilt auch für sogenannte „Grauimporte“, wie das OLG Hamm in einer jüngsten Berufungsentscheidung ausgeführt hat, über die die Unfallzeitung bereits kurz informiert hatte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Ein Kfz-Händler kann von einem privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug beanspruchen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den getroffenen Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei und nicht nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann