News mit dem Tag „Urteile“

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Immer wieder kommt es in Waschstraßen zu Beschädigungen der zu reinigenden Fahrzeuge. Der Waschanlagenbetreiber weist häufig seine Verantwortlichkeit zurück. Dabei ist zu vermerken, dass der Waschstraßenbetreiber für das gefahrlose Benutzen der Waschanlage grundsätzlich haftet. Diese grundsätzliche Haftung kann durch ein erhebliches Mitverschulden des Kunden gemindert sein, nämlich dann, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig in die Waschanlage einstellt. Bei einer falschen Position des Fahrzeugs kann ein erhebliches Mitverschulden des Kunden vorliegen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer kürzen regelmäßig nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall die von dem Schadensgutachter dem geschädigten gegenüber berechneten Sachverständigenkosten. Sie sind regelmäßig der Ansicht, die berechneten Kosten seien überhöht und daher trotz einhundertprozentiger Haftung nicht in voller Höhe zu ersetzen. Dabei beanstanden die Kfz-Versicherer regelmäßig auch die Anzahl der gefertigten Gutachtenexemplare. Das Amtsgericht Cham hat nunmehr zu Recht vier Gutachtenexemplare für erforderlich und erstattungsfähig erachtet. Dieser Rechtsprechung überzeugt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder versuchen die nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer Schadenspositionen aus dem vom Geschädigten eingeholten Schadensgutachten zu kürzen oder gar ganz zu streichen. Häufigste Kürzungsposten sind die fiktiven Verbringungskosten und Ersatzteilzuschläge. Der BGH hat zu dem Thema noch keine Entscheidung getroffen. Eine Revision einer Kfz-Versicherung wurde kurz vor der Verhandlung zurückgenommen. Für den Fall, dass eine fiktive Schadensabrechnung möglich ist, sind nach der herrschenden BGH-Rechtsprechung allerdings die üblichen Preise einer regionalen Markenfachwerkstatt zugrunde zu legen. Dies gilt auch für die Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge, falls diese üblicherweise bei einer Reparatur in der regionalen markengebundenen Fachwerkstatt anfallen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Stuttgart urteilt zur Mithaftung eines 12 Jahre alten Kindes bei Unfall mit Motorrad
    OLG Stuttgart Berufungsurteil vom 9.3.2017 – 13 U 143/16 –

    Immer wieder kommt es leider zu Verkehrsunfällen mit Kindern, bei denen dann das Kind der Leidtragende ist. So war es auch, als ein 12-jähriges Kind unacht6sam hinter einem Reisebus auf die Ortsstraße lief und dort mit einem Motorradfahrer kollidierte. Das Kind erlitt Verletzungen. Im Rahmen des Rechtsstreits musste eine Quote der Mitverursachungsanteile nach den §§ 7, 9 StVG gefunden werden. In diesem Fall war das Kind nämlich nicht ganz unschuldig am Zustandekommen des Verkehrsunfalls. Letztlich sah das OLG Stuttgart bei dem Kind eine 2/3-Mithaftung.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Stuttgart entscheidet über Unfall auf Bierbank auf der Cannstatter Wasen
    OLG Stuttgart Berufungsurteil vom 16.3.2017 – 13 U 165/16 –

    Kommt es bei Unfällen zu Streitigkeiten, wer letztlich für das eingetretene Schadensereignis verantwortlich ist, spielt die Frage der Darlegungs- und Beweislast eine große Rolle. Schwierig wird es, wenn nicht geklärt werden kann, ob die Schädigungshandlung auf einem gesteuerten, willentlichen Geschehensablauf beruht. Einen derartigen Fall hatte das Oberlandesgereicht Stuttgart zu entscheiden, bei dem es um einen Sturz von der Bierbank auf dem Stuttgarter Volksfest auf der Cannstatter Wasen ging.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Ein Viertel Abweichung vom erstatteten Betrag ist nicht erkennbar erheblich überhöht
    Amtsgericht Schwabach Urteil vom 22.2.2017 – 1 C 1368/16 –

    In jüngster Zeit kommt es zwischen dem Geschädigten eines unverschuldeten Verkehrsunfalls und dem eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer immer wieder bei den Sachverständigenkosten zum Streit, weil die Kfz-Versicherung die berechneten Sachverständigenkosten als erheblich überhöht ansieht. Auf die Sicht der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es allerdings nicht an, sondern auf die Sicht des Geschädigten. Eine Ein-Viertel-Überhöhung in Relation zu dem erstatteten Betrag ist nach Ansicht des AG Schwabach nicht als erheblich erkennbar anzusehen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Arnstadt Zwgst. Ilmenau sieht bei 757,13 € keinen Bagatellschaden
    AG Arnstadt Zweigstelle Ilmenau, Urteil vom 18.11.2016 – 1 C 171/16 –

    Bei augenscheinlich geringen Fahrzeugschäden kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten über die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten. Die einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer meinen, erst bei Schäden, die 1000,-- € oder mehr betragen, sei der Geschädigte berechtigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Diese Ansicht ist jedoch irrig, da der BGH revisionsrechtlich nicht beanstandet hat, dass bei einem Schaden von rund 715,-- € ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde. In diesem Fall hatte der Schädiger bzw. dessen Versicherer auch die Kosten des Sachverständigengutachtens zu tragen. Allerdings handelt es sich bei der sogenannten Bagatellschadensgrenze von rund 715,-- € nicht um eine starre Grenze.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Wer kennt sie nicht, die Situation beim Spurwechsel, weil eine Baustelle oder eine Unfallstelle eine Fahrspur blockiert. Es gilt dann zwar grundsätzlich das Reißverschlussverfahren. Da bedeutet, dass erst der auf der Zielspur fahrende Fahrzeugführer fährt, dann der Spurwechsler, dann wieder derjenige auf der Zielspur usw. Wie sieht es aber mit der Haftung aus, wenn es zur Kollision zwischen dem die Spur wechselnden Fahrzeug und dem sich bereits auf der Zielspur befindlichen Fahrzeug kommt? Diese Frage hatte der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden zu Kürzungen durch die voll einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer. So werden neuerdings auch die Rechnungen der Fachwerkstätten wegen angeblicher Überteuerung gekürzt. Mit klaren Worten hat jetzt das Amtsgericht Sonthofen mit dem nachfolgend dargestellten Urteil darauf verwiesen, dass der Schädiger das Werkstattrisiko trägt und dass die Werkstatt der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist. Überhöhte Preise gehen daher grundsätzlich zu Lasten des Schädigers.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem der VI. Zivilsenat des BGH in jüngsten Entscheidungen von Unfall- Geschädigten eine sogenannte Plausibilitätsprüfung der Sachverständigen-Kosten fordert, stellt sich die Frage, ob der BGH von der von ihm selbst aufgestellten These, dass weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt sind, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen einhält (so: BGH VersR 2004, 1189 ff: BGH DS 2007, 144 ff), abrücken will. Wenn eine Preiskontrolle eingeführt werden soll, so kann sich diese nur am Gesamtbetrag orientieren, denn Einsichten in betriebswirtschaftliche Berechnungen des Sachverständigen, die zu den Einzelnebenkosten führen, hat der Geschädigte nicht. Maßgeblich kann daher – wie auch im Rahmen der Schadenshöhenschätzung – nur der Endbetrag sein.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Hohenstein-Ernstthal verwirft HUK-Honorartableau und legt VKS/BVK-Honorarumfrage zugrunde
    AG Hohenstein-Ernstthal Urteil vom 1.11.2016 – 1 C 2/16 –

    Das erkennende Gericht hat – wie bereits viele andere Gerichte auch – das von den Anwälten des beklagten bei der HUK-COBURG versicherten Unfallverursachers vorgelegte Honorartableau der HUK-COBURG mit klaren Worten in den Entscheidungsgründen als Schätzgrundlage für die Höhe der berechneten Sachverständigenkosten zu Recht verworfen. Es existiert keine Rechtsnorm, die dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung das Recht einräumt, den Schadensersatz der Höhe nach selbst zu bestimmen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bei Ersatz durch Unfall beschädigter Kindersitze kein Ausgleich Neu für Alt
    AG Ansbach Urteil vom 19.10.2016 – 5 C 721/16 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem auch die auf der Rückbank befindlichen Kindersitze mit Basisstation beschädigt wurden, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Neuteilersatz ohne Abzug Neu für Alt. Gerade bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie Sicherheitsgurten, Airbags, Helmen oder auch Kindersitzen, ist eine Verweisung auf Gebrauchtteile unzumutbar. Der Geschädigte hat daher in derartigen Fällen grundsätzlich Anspruch auf Neuteilersatz ohne Abzug.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Auch bei 588,63 € Nettoschaden sind die Sachverständigenkosten zu ersetzen
    AG Hattingen Urteil vom 28.3.2017 – 5 C 157/15 –

    Dieses Urteil des Amtsgerichts Hattingen zeigt exemplarisch, dass es eine starre Bagatellschadensgrenze nicht geben kann. Auch in besonderen Fällen ist bei geringen Beschädigungen der Geschädigte berechtigt, zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe ein schriftliches Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen einzuholen. Nur bei ganz geringfügigen leichten Lackschäden, nicht jedoch bei anderen Blechschäden liegt ein Bagatellschaden vor.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH entscheidet erneut über einen Parkplatzunfall mit Rückwärtsfahrer
    BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 11.10.2016 – VI ZR 66/16 –

    Mit diesem Urteil hat der für Schadensersatz aus Verkehrsunfällen zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über einen Parkplatzunfall mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zu entscheiden gehabt. Allerdings stand nach den Feststellungen im Berufungsverfahren fest, dass eines der Fahrzeuge bereits stand, als das andere rückwärtsfahrende Fahrzeug in das stehend hineinfuhr. In diesem Fall ist regelmäßig nicht mehr von einem Anscheinsbeweis für das Verschulden des bereits stehenden Fahrzeugführers auszugehen. Es fehlt die erforderliche Typizität.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Zu den Kraftfahrzeugen zählen auch die „Segways“, das sind kleine, elektronisch betriebene Transportmittel mit zwei parallelen Rädern und dazwischen einer Standfläche für eine Person, die mittels einer lenkerähnlichen Haltestange und durch Schwerpunktverlagerung steuert. Als Kfz unterliegen Segways den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  • LG Kleve urteilt zur Haftung bei einem Waschstraßenunfall
    LG Kleve Berufungsurteil vom 23.12.2016 – 5 S 146/15 –

    Mit diesem Berufungsurteil hat die 5. Berufungs-Zivilkammer des LG Kleve die Haftung aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges sauber dargelegt. Solange das Fahrzeug sich auf dem automatisch laufenden Förderband befindet, ist das Fahrzeug grundsätzlich nicht in Betrieb. Der Fahrer kann auch nicht aktiv in den Waschvorgang und die Beförderung auf dem Förderband eingreifen. Erst wenn das Fahrzeug auf die Fahrbahn befördert wird und der Motor gestartet wird, tritt eine Haftung aus der Betriebsgefahr ein.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Essen urteilt zur Verkehrssicherungspflichtverletzung bei umgestürztem Baustellenschild
    LG Essen Berufungsurteil vom 20.12.2016 – 15 S 157/16 –

    Am 8.2.2016 wurden in Gelsenkirchen Straßenbauarbeiten durchgeführt. Dafür wurde durch die beklagte Baufirma die Fahrbahn in südlicher Richtung gesperrt. Die Absperrung bestand quer über die Fahrbahn aufgestellte Absperrgitter und dem aufgestellten Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250 nach § 35 a StVO). Das Verkehrszeichen war in etwa 2 Meter Höhe an einer Eisenstange befestigt. Am Morgen des 8.2.2016 befuhr der spätere Kläger mit seinem Pkw Opel-Cabriolet die Straße bis zur Absperrung und fand dort einen Parkplatz. Er parkte den Pkw in einem Abstand von 2 Metern zu dem Verkehrszeichen. Als er um 15.30 Uhr zurückkam, stellte er fest, dass das Absperrschild umgestürzt und auf die Motorhaube und frontseitig an den Scheinwerfern aufgeschlagen war.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Bremen: Das Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers
    Amtsgericht Bremen Urteil vom 27.9.2016 – 2 C 216/16 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gab der Geschädigte, nachdem er zunächst ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben hatte, das verunfallte Fahrzeug in eine Werkstatt. Diese berechnete Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 2.628,17 € netto. Die beklagte, eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte diesen Rechnungsbetrag um 386,75 €. Mit dieser Schadensersatzkürzung war der Geschädigte nicht einverstanden. Er klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bremen den gekürzten Betrag gegen die einstandspflichtige Kfz-Versicherung ein. Die Klage war in vollem Umfang erfolgreich.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Beilackierung und Reinigung gehören auch bei fiktiver Abrechnung zur Wiederherstellung
    Amtsgericht Bonn Urteil vom 3.11.2016 – 105 C 184/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen begutachten. Aufgrund der Angaben aus dem Schadensgutachten entschied sich der Geschädigte zur fiktiven Schadensabrechnung. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte die kalkulierten Nettoreparaturkosten, kürzte die Beträge aus dem Gutachten aber um die Beträge für die Beilackierung, die Lackierung geschraubter Teile im eingebauten Zustand, die UPE-Aufschläge und die Reinigungskosten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Hamm urteilt zu Radunfall unter Beteiligung eines Elfjährigen
    OLG Hamm Urteil vom 16.9.2016 – 9 U 238/15 –

    In Werne an der Lippe befuhr ein elfjähriger Junge mit seinem Fahrrad den Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Beim Überqueren einer Straße stieß er mit der von links kommenden späteren Klägerin aus Werne zusammen. Diese zog sich bei dem Zusammenstoß mit dem Fahrrad des Elfjährigen schwere Verletzungen im Bereich des rechten Kniegelenks sowie eine Sprunggelenksfraktur rechts zu. Sie musste mehrmals operiert werden und leidet noch heute unter den Folgen der Knieverletzung, die letzten Endes zu einer operativen Versteifung des rechten Knies führen wird. Die Haftpflichtversicherung des elfjährigen Radfahrers hat vorgerichtlich 14.000,-- € Schmerzensgeld und 2.000,-- € Haushaltsführungsschaden gezahlt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann