News mit dem Tag „Geschädigter“

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Klare Worte!
    Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
  • Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Halbherzig durchgeführte Reparaturen bei Schadenslenkung, deren Mängel die Geschädigten nicht erkennen können – daran haben wir uns inzwischen beinahe schon gewöhnt. Wenn aber eine Vertrauenswerkstatt der Versicherung ein Auto so repariert, dass es nachher nicht einmal als verkehrssicher gilt, da fragt man sich: Müssen Menschen sterben, bevor diesem Treiben Einhalt geboten wird?