News mit dem Tag „UPE“

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Beilackierung und Reinigung gehören auch bei fiktiver Abrechnung zur Wiederherstellung
    Amtsgericht Bonn Urteil vom 3.11.2016 – 105 C 184/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ließ der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen begutachten. Aufgrund der Angaben aus dem Schadensgutachten entschied sich der Geschädigte zur fiktiven Schadensabrechnung. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte die kalkulierten Nettoreparaturkosten, kürzte die Beträge aus dem Gutachten aber um die Beträge für die Beilackierung, die Lackierung geschraubter Teile im eingebauten Zustand, die UPE-Aufschläge und die Reinigungskosten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Wesel urteilt zur Bagatellschadensgrenze
    AG Wesel Urteil vom 30.1.2015 – 26 C 404/14 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte die DEKRA mit der Erstellung eines Schadensgutachtens bezüglich der Unfallschäden an seinem Fahrzeug. Die DEKRA berechnete 428,10 €.