Beim Autogipfel im Kanzleramt ging es vor allem um E-Autos | Keine greifbaren Ergebnisse beim autonomen Fahren und für die Beschäftigten
Eigentlich war es ein Gipfel für das Elektroauto, zu dem Kanzlerin Merkel Spitzenvertreter des Staates, der Industrie und der Gewerkschaften eingeladen hatte, denn nur beim Elektroantrieb einigte man sich auf konkrete Schritte. So soll die bis 2020 befristete Kaufprämie für Stromer (Umweltbonus) um fünf Jahre verlängert und zudem erhöht werden: Für bis zu 40.000 Euro teure Stromer steigt der Zuschuss um 50 Prozent auf 6.000 Euro, für E-Autos bis 65.000 Euro gibt es 5.000 Euro, das sind 25 Prozent mehr. Die dafür benötigten Gelder teilen sich Bund und Hersteller weiterhin. Sie stellen zusätzlich einen Milliardenbetrag zur Verfügung, um den Kauf von 650.000 bis 700.000 neuen E-Autos (auch Plug-in-Hybride) zu unterstützen.
Wodurch entsteht die Reisekrankheit, und wie lässt sie sich im Roboterauto verhindern?
Die Forscher in den Entwicklungszentren der Automobilwirtschaft sind in heller Aufregung, sagt Horst Wieker. Der Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes beschäftigt sich intensiv mit automatisierten Fahrsystemen und wurde wie seine Kollegen in der Automobilwirtschaft überrascht, dass empfindlichen Menschen bei automatisierten Fahrten genauso übel werden kann wie in herkömmlichen Autos. Das hatte man bei all den Glücksverheißungen für die Zukunft der fahrerlosen Automobilität offenbar nicht auf dem Zettel.
Autofahrer und Unfallopfer müssen rechtlich bessergestellt werden
Die Begeisterung für die automatisierte Mobilität der Zukunft weicht leicht der Ernüchterung, wenn es um so irdische Fragen geht wie: Wer haftet eigentlich bei einem Unfall mit einem autonomen Auto: der Fahrer oder der Hersteller? Wie sieht es mit dem Opferschutz aus? Mit diesen Themen beschäftigt sich Fabian Pütz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungswesen der TH Köln. Im Hinblick auf das zukünftige, wohl weitgehend automatisierte Verkehrsgeschehen hat er das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) unter die Lupe genommen, das die juristische Verantwortung von Herstellern bei fehlerhaften Produkte regelt, und dabei einige Probleme entdeckt.
Welche Ethik soll das Roboterauto leiten? Ergebnisse einer weltweiten Untersuchung
Ein Dilemma ist eine Zwangslage oder die schwierige Konstellation und Entscheidung zwischen zwei Übeln, in der Alltagssprache auch als „Zwickmühle“ bezeichnet. Derartige Szenarien werden theoretisch konstruiert, um beispielsweise ethische Kriterien zu reflektieren und zu entwickeln, nach denen die computergelenkten Autos von morgen gesteuert werden.
Gemeinsame Entwicklung autonomer Fahrsysteme | Arbeitsteilung: „Chauffeur“ und „Wächter“ * Toyota: Meilenstein auf dem Weg zum Mobilitätsunternehmen
Das autonome Fahren, also die vollständige Lenkung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr durch einen hochkomplexen Computer, ist kostspielig zu entwickeln. Es enthält außerdem viele Risiken und befindet sich noch in der Anfangsphase. Unter den Autoherstellern und den – großen wie kleinen – IT-Unternehmen ist ein starker Wettbewerb um die Technologie- und Marktführerschaft der zukünftigen Automobilität ausgebrochen.
Daimler hat als erster internationaler Autohersteller die Genehmigung erhalten, vollautomatisierte Testfahrzeuge (Level 4) in Pekings Straßenverkehr zu erproben. Der Stuttgarter Autobauer beabsichtigt damit nach eigener Aussage, die Technologie in der chinesischen Metropole „mit ihrer einzigartigen und komplexen urbanen Verkehrssituation“ und „prioritär für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“ (Daimler) weiterzuentwickeln.
Die Fahrzeugbeleuchtung erhält mit den Roboterautos neue Aufgaben, außen wie im Innenraum
Branchenexperten gehen davon aus, dass es noch zehn bis zwölf Jahre dauern wird, bis vollständig autonom fahrende Autos, in denen der Fahrer zum Passagier wird, im deutschen und europäischen Straßenverkehr mitmischen werden. Zu viele grundlegende Aspekte, die selbstständig fahrende Roboterautos denkbar und sicher machen, sind noch ungeklärt, neben technologischen vor allem auch ethische, juristische und verkehrspsychologische. Dabei ist europäische Gesetzgebung weit weniger großzügig und viel sicherheitsbewusster als die US-amerikanische, was von Vorteil ist, wenn man an die ersten tödlichen Unfälle mit Roboterautos denkt, die sich alle in den Vereinigten Staaten ereigneten.
Bei BASF ist ein elektrisch angetriebener und autonom fahrender Lastenschlepper in der Erprobung / Er soll einmal 78 Tonnen schwere Chemikalienbehälter auf dem Firmengelände von A nach B bringen
Das Fahrzeug, das beim Chemiekonzern BASF im Werk Ludwigshafen im Schritttempo – mit maximal 30 km/h – über das Firmengelände schleicht, ist 18 Meter lang und verfügt über acht gelenkte Achsen und 32 Räder, damit es seine bis zu 78 Tonnen schwere Fracht aufnehmen kann.
Jaguar-Land Rover beendete erfolgreich die Erprobungsphase seiner autonomen Fahrzeuge auf einem Testgelände und startet demnächst den Versuchsbetrieb auf öffentlichen Straßen in zwei englischen Städten.
„Menschenleben dürfen nicht aufgerechnet werden“ / Haften soll der Hersteller / Keine Überwachung gefordert
Autonomes Fahren lässt sich so fassen, dass ein Computer oder Steuerungssystem vom Autofahrer einige wenige, mehrere oder in der Endstufe gar alle Fahraufgaben übernimmt. Die verschiedenen Autonomisierungsgrade werden in aufsteigenden Stufen kategorisiert.
Drei Viertel der Autofahrer würden sich in ein Roboterauto setzen, aber knapp die Hälfte bezweifelt deren Sicherheit und Zuverlässigkeit / Vertrauen ja, Kontrolle ist besser
Der TÜV Rheinland hat die Haltung der Autofahrer in der Bundesrepublik zum autonomen Fahren untersucht. Demzufolge können sich zwar drei von vier repräsentativ Befragten vorstellen, sich dem Computersystem beim Fahren zu überlassen.
Lob vom VDA / Kritik richtet sich auf Haftungsfrage und den Datenschutz
Das autonome Fahren, also die Steuerung eines Fahrzeuges durch einen Computer, ist mit großen Hoffnungen verbunden, aber ebenso mit ernst zu nehmenden Risiken.
Das Fahren soll sicherer werden / Neues Gesetz noch in diesem Jahr / Ethikkommission
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) setzt eine Ethikkommission zum vollautomatischen Fahren von Autos unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio ein. Die Kommission hat den Auftrag, grundlegende moralische Fragen im Zusammenhang mit autonomen Fahrsystemen zu erörtern und zu klären.
"Autopilot" hält Lkw-Auflieger für Verkehrsschild / Tesla in Erklärungsnot / Zweiter Unfall zugegeben
Die Entwicklung und Einführung des autonomen Fahrens, also die hochkomplexe Steuerung eines Fahrzeuges durch Computer, ist mit großen Erwartungen und Versprechungen verknüpft. Nahezu alle Automobilhersteller und Technologieproduzenten wie Google arbeiten mit Hochdruck an entsprechenden Systemen, um sie möglichst schnell auf den Markt zu bringen.
Verkehrsminister Dobrindt plant Kommission und staatliche Unterstützung der Digitalwirtschaft
Das autonome Fahren liegt stark im Trend und unterliegt hartem internationalem Wettbewerb. Daher plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Kommission, deren Aufgabe darin besteht, die "ethischen Fragen beim Paradigmenwechsel vom Autofahren zum Autopilot" zu beantworten.
Hochautomatisiertes Fahren kann bereits in fünf Jahren (2020) die technische Reife erlangen und auf Autobahnen technisch möglich sein, ergab eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO). Als hochautomatisiert gilt ein Fahrzeug, wenn das System selbstständig das Steuer übernimmt und den Fahrer aufmerksam macht, wenn es an seine Grenzen kommt.