News mit dem Tag „Schadensabwicklung“

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  • Geschädigter muss nicht Auswahl nach günstigstem Sachverständigen anstellen
    Amtsgericht Hattingen Beschluss vom 6.10.2015 – 6 C 67/15 –

    Am 30.5.2015 beschädigte der Fahrer der bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Kraftfahrzeuges den Pkw des Geschädigten. Zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe beauftragte dieser einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Dieser stellte einen Brutto-Schadensbetrag von 5.399,59 € fest. Nach diesem Gegenstandswert berechnete der Sachverständige seine Kosten. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte die vom Sachverständigen berechneten Kosten von insgesamt 1.102,57 € um 237,44 €. Da die Sachverständigenkosten erfüllungshalber abgetreten waren, klagte der Sachverständige aus abgetretenem Recht den gekürzten Betrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Hattingen ein. Das Gericht wies die Parteien mit Hinweisbeschluss vom 6.10.2015 auf Folgendes hin: