News mit dem Tag „Schadensabwicklung“

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  • OLG Oldenburg urteilt zur Haftung nach Auffahrunfall bei Vollbremsung
    OLG Oldenburg Urteil vom 26.10.2017 – 1 U 60/17 –

    Bei einem Auffahrunfall wird schnell die Frage nach der Verantwortlichkeit des Unfallgeschehens gestellt. Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den Auffahrenden. Es liegt dabei nahe, dass der Auffahrende mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr oder unaufmerksam sein Fahrzeug steuerte oder zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Aber es sind durchaus auch Konstellationen denkbar, dass die Haftung quotiert wird. Einen derartigen Fall hatte letztinstanzlich das Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade bei den Kosten des vom Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eingeschalteten Sachverständigen gibt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern immer wieder Streit um die Höhe der auszugleichenden Beträge. Immer wieder müssen unschuldig geschädigte Kfz-Eigentümer die von den Kfz-Haftpflichtversicherern vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten einklagen, wollen sie nicht auf einem eigenen Schaden sitzen bleiben. So war es auch bei dem Sachverhalt, der dem Urteil des AG Neubrandenburg vom 21.3.2018 zugrunde lag. Das angerufene Gericht hat bei der Bemessung der Sachverständigenkosten die Honorarumfrage des VKS-BVK zugrunde gelegt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG München entscheidet über Schadensersatzpflicht nach Kinderkratzer am Auto
    AG München Urteil vom 11.12.2017 – 345 C 13556/17 – rechtskräftig

    Gemäß § 828 BGB sind Kinder, die das siebente aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet gaben, für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich. Diesen Paragrafen musste ein Amtsrichter bei dem Amtsgericht München anwenden, als es um die Entscheidung eines Rechtsstreits um Schadensersatz an einem beschädigten Pkw ging, den das Kind beschädigt hatte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Auf Mittelwert der Sachverständigenkosten kommt es nicht an
    AG Ahrensburg Urteil vom 26.2.2018 – 49 b C 873/15 –

    Die Kosten des vom Unfallgeschädigten hinzugezogenen Kfz-Sachverständigen zur beweissichernden Feststellung der Schadenshöhe und des Schadensumfangs sind seit geraumer Zeit immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer sind der Ansicht, die in einem Haftpflichtschadensfall von den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadensgutachten berechneten Kosten seien nicht angemessen und überhöht.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Geschädigte müssen keine Marktforschung nach dem preiswertesten Gutachter anstellen
    AG Merseburg Urteil vom 20.12.2017 – 10 C 170/17 (X) –

    Immer wieder kommt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern wegen der Höhe der berechneten Kosten des vom Geschädigten hinzugezogenen Sachverständigen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Streit. So hatte in dem nachfolgend dargestellten Rechtsstreit die Generali Versicherung AG vorgerichtlich die vom Sachverständigen berechneten Kosten um 131,65 € gekürzt. Als Begründung führte sie aus, dass der von ihr erstattete, um 136,65 € gekürzte Betrag die Sachverständigenkosten ausreichend berücksichtige.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bekanntlich findet im Jahr 2018 der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 24. Bis 26. Januar statt. Thema des 2. Arbeitskreises sind die zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren. Weiterhin sollen die Risiken der neuen Technik des automatisierten Fahrens besprochen und diskutiert werden. Ebenso soll diskutiert werden, ob die Bundesrepublik Deutschland ein neues Haftungssystem braucht und wer haftet, wenn die Technik versagt?

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Wuppertal spricht Verbringungskosten und UPE-Zuschläge zu
    AG Wuppertal Urteil vom 14.7.2017 – 33 C 281/16 –

    Immer wieder kommt es wegen der im Schadensgutachten aufgeführten Schadenspositionen Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Zuschläge), die die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall kürzen oder ganz streichen, zu Streitigkeiten, die letztlich nur durch das Gericht entschieden werden können. So lag es auch in dem Fall, der dem Urt6eil des Amtsgerichts Wuppertal zugrunde lag. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung wollte die im Gutachten aufgeführten Verbringungskosten und UPE-Aufschläge nicht ersetzen. Der Geschädigte musste daher klagen, um zu seinem Recht zu gelangen. Das angerufene Amtsgericht Wuppertal sprach ihm jedoch die von der Versicherung gekürzten Schadenspositionen zu.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Sechs-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung
    LG Köln Beschluss vom 14.7.2017 – 11 S 444/16 –

    Obwohl der VI. Zivilsenat des BGH bereits in dem Beschluss vom 18.11.2008 – VI ZB 22/08 – (= BGH ZfS 2009, 79) entschieden hatte, dass die Sechs-Monats-Frist keine Fälligkeitsvoraussetzung ist und Schadensersatz sofort mit der Rechtsgutverletzung regelmäßig fällig wird, versuchen einige Kfz-Haftpflichtversicherer immer noch die Zahlung des Schadensersatzbetrages bis nach 6 Monaten hinauszuzögern. Das Landgericht Köln hat jetzt in einem Beschluss die Rechtsauffassung des BGH bestätigt. Nachdem die eintrittspflichtige den Schadensersatzbetrag für den Reparaturaufwand, der höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, aber niedriger als der Wiederbeschaffungswert war, vorgerichtlich nicht leisten wollte, klagte der Geschädigte. Erst im Prozess zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, so dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt werden konnte. Das LG hat der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH entscheidet erneut über einen Parkplatzunfall mit Rückwärtsfahrer
    BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 11.10.2016 – VI ZR 66/16 –

    Mit diesem Urteil hat der für Schadensersatz aus Verkehrsunfällen zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über einen Parkplatzunfall mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zu entscheiden gehabt. Allerdings stand nach den Feststellungen im Berufungsverfahren fest, dass eines der Fahrzeuge bereits stand, als das andere rückwärtsfahrende Fahrzeug in das stehend hineinfuhr. In diesem Fall ist regelmäßig nicht mehr von einem Anscheinsbeweis für das Verschulden des bereits stehenden Fahrzeugführers auszugehen. Es fehlt die erforderliche Typizität.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Kleve urteilt zur Haftung bei einem Waschstraßenunfall
    LG Kleve Berufungsurteil vom 23.12.2016 – 5 S 146/15 –

    Mit diesem Berufungsurteil hat die 5. Berufungs-Zivilkammer des LG Kleve die Haftung aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges sauber dargelegt. Solange das Fahrzeug sich auf dem automatisch laufenden Förderband befindet, ist das Fahrzeug grundsätzlich nicht in Betrieb. Der Fahrer kann auch nicht aktiv in den Waschvorgang und die Beförderung auf dem Förderband eingreifen. Erst wenn das Fahrzeug auf die Fahrbahn befördert wird und der Motor gestartet wird, tritt eine Haftung aus der Betriebsgefahr ein.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Essen urteilt zur Verkehrssicherungspflichtverletzung bei umgestürztem Baustellenschild
    LG Essen Berufungsurteil vom 20.12.2016 – 15 S 157/16 –

    Am 8.2.2016 wurden in Gelsenkirchen Straßenbauarbeiten durchgeführt. Dafür wurde durch die beklagte Baufirma die Fahrbahn in südlicher Richtung gesperrt. Die Absperrung bestand quer über die Fahrbahn aufgestellte Absperrgitter und dem aufgestellten Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250 nach § 35 a StVO). Das Verkehrszeichen war in etwa 2 Meter Höhe an einer Eisenstange befestigt. Am Morgen des 8.2.2016 befuhr der spätere Kläger mit seinem Pkw Opel-Cabriolet die Straße bis zur Absperrung und fand dort einen Parkplatz. Er parkte den Pkw in einem Abstand von 2 Metern zu dem Verkehrszeichen. Als er um 15.30 Uhr zurückkam, stellte er fest, dass das Absperrschild umgestürzt und auf die Motorhaube und frontseitig an den Scheinwerfern aufgeschlagen war.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Bremen: Das Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers
    Amtsgericht Bremen Urteil vom 27.9.2016 – 2 C 216/16 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gab der Geschädigte, nachdem er zunächst ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben hatte, das verunfallte Fahrzeug in eine Werkstatt. Diese berechnete Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 2.628,17 € netto. Die beklagte, eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte diesen Rechnungsbetrag um 386,75 €. Mit dieser Schadensersatzkürzung war der Geschädigte nicht einverstanden. Er klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bremen den gekürzten Betrag gegen die einstandspflichtige Kfz-Versicherung ein. Die Klage war in vollem Umfang erfolgreich.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Ein generelles Nachbesichtigungsrecht der einstandspflichtigen Versicherung existiert nicht
    Amtsgericht Fürstenwalde Urteil vom 12.3.2009 – 12 C 329/08 –

    Ein generelles Nachbesichtigungsrecht existiert nicht, auch wenn die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer immer wieder auf ein solches Recht pochen. Ein Nachbesichtigungsrecht kann nur dann bestehen, wenn substantiierte Einwendungen gegen das Schadensgutachten vorgebracht werden, die die Nachbesichtigung erforderlich machen.
  • Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Unfall mit Rollstuhlfahrer und dessen Mitverschulden
    Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 10.6.2016 – 1 BvR 742/16 –

    Im November 2014 überquerte der zum Unfallzeitpunkt noch minderjährige Rollstuhlfahrer einen mit Zeichen 350 nach § 42 II StVO gekennzeichneten Fußgängerüberweg. Dabei wurde er von dem bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeug des ebenfalls beklagten Fahrers angefahren. Er stürzte dabei aus dem Rollstuhl und verletzte sich und erlitt eine linksseitige Schädelprellung. Aufgrund einer Muskelschwunderkrankung war der 1999 geborene Geschädigte auf den Rollstuhl angewiesen.
  • AG Halle (Saale): Auch bei 1.109,62 € Schaden liegt kein Bagatellschaden vor
    AG Halle (Saale) Urteil vom 7.6.2016 – 95 C 4070/15 -

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte zur Feststellung der Schadenshöhe einen anerkannten Kfz-Sachverständigen in Halle. Dieser ermittelte den voraussichtlichen Reparaturaufwand auf 1.109,62 €. Seine Gutachterkosten berechnete er mit 486,27 €, worauf die Beklagte lediglich 100,-- € zahlte. Die eintrittspflichtige Allianz Versicherung AG verweigerte die Erstattung der weiteren Sachverständigenkosten in Höhe von. 398,27 € mit der Begründung, dass ein Bagatellschaden vorliege und daher ein Gutachten nicht erforderlich gewesen sei.
  • LG Aachen zur Haftungsverteilung bei Unfall an Kreuzung mit Stopp-Zeichen
    LG Aachen Berufungsurteil vom 10.5.2016 – 2 S 162/15 –

    Am 1.5.2015 ereignete sich in Heinsberg-Karken im Bereich der Kreuzung R-Str./ H-Str. ein Verkehrsunfall. Der spätere Kläger ist Eigentümer eines Motorrollers. Er befuhr die R-Straße in Richtung Niederlande. Die mitbeklagte Pkw-Fahrerin befuhr mit dem bei der Aachen-Münchner Versicherung AG versicherten Pkw die H-Straße in Richtung Kreuzung R-Straße. Die H-Straße ist durch das Verkehrszeichen 206 als sogenannte Stopp-Straße gegenüber der R-Straße untergeordnet. Das Stopp-Schild ist gut sichtbar aufgestellt. Da die beklagte Pkw-Fahrerin in die Kreuzung einfuhr, um nach links abzubiegen, leitete der Rollerfahrer ein Ausweichmanöver ein, bei dem er stürzte. Durch den Sturz wurde der Kläger verletzt und der Roller beschädigt.
  • Honorartableau der HUK-COBURG ist kein Vergleichsmaßstab für Sachverständigenkosten
    Amtsgericht Bochum Urteil vom 4.4.2016 – 83 C 246/15 –

    Der Kläger ist Kfz-Sachverständiger. Als solcher fertigte er im Auftrag mehrerer Auftraggeber Schadensgutachten nach Verkehrsunfällen, bei denen die beklagte HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse eintrittspflichtiger Versicherer war. In insgesamt zehn Fällen kürzte die Beklagte die berechneten Kosten des Klägers in Höhe von insgesamt 684,85 €. Diesen Betrag klagte der Sachverständige aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum ein. Die Beklagte wandte ein, dass die vom Kläger berechneten Kosten insgesamt überhöht seien, was schon leicht aus einem Vergleich mit den Beträgen aus dem Honorartableau der HUK-COBURG ersichtlich sei. Die Klage hatte zum überwiegenden Teil Erfolg.
  • OLG Oldenburg zu einem Wasserstraßenunfall auf der Ems
    OLG Oldenburg Urteil vom 8.3.2016 – 13 U 69/15 –

    Bei dem nachfolgend veröffentlichten Urteilsbericht geht es um einen tödlich endenden Wassersportunfall auf der Ems bei Haren in Niedersachsen. Ein 22-jähriger Mann aus Haren/ Emsland hat sich am außergewöhnlich heißen Sonntag, den 19. August 2012, mit einer Luftmatratze auf der Ems in Haren treiben lassen. In diesem Flussabschnitt bestand Badeverbot. Ein 26-Jähriger aus Meppen befuhr mit einem Jet-Ski die Ems an dieser Stelle. Er beabsichtigte, zwei rechts fahrende Boote links zu überholen. Dabei übersah er den 22-Jährigen und überfuhr ihn. Der 22-Jährige fiel von der Luftmatratze und verschwand sofort unter der Wasseroberfläche.
  • LG Frankenthal verwertet Dashcamaufnahmen im Verkehrsunfall-Zivilprozess
    LG Frankenthal Urteil vom 30.12.2015 – 4 O 358/15 -

    Auf der Bundesautobahn A 6 kam es zwischen einem Lkw und einem Lieferwagen zu einer Kollision. Der Unfallhergang ist zwischen den Parteien streitig. In dem Lieferwagen war allerdings eine Dashcam angebracht, die nicht permanent lief, sondern nur in besonderen Situationen eingeschaltet wurde. Da die Aussagen der Fahrer der beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge unterschiedlich war und jeder die Schuld am Zustandekommen des Unfalls dem jeweils anderen zuschob, wurde die Aufnahme der Dashcam als Beweismittel verwertet. Auch Zeugen wurden im Wege der Beweisaufnahme gehört. So wurde auch die Lkw-Fahrerin als Zeugin gehört.
  • Zur Betriebsgefahr eines Pkw bei Unfall mit verbotswidrig fahrendem Radfahrer
    Amtsgericht Wiesbaden Urteil vom 1.10.2015 - 91 C 1333/15 –

    Am 1.9.2014, gegen 17.50 Uhr, kam es in Wiesbaden im Einmündungsbereich der B-Straße zur A-Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem der am Unfall beteiligte Radfahrer mit dem Pkw des späteren Klägers kollidierte. Der Radfahrer befuhr verkehrswidrig den Gehweg der A-Straße entgegen der Fahrtrichtung. Ohne abzusteigen und ohne anzuhalten überquerte er den Einmündungsbereich der B-Straße, obwohl für ihn die Sicht nach links, d. h. in Richtung B-Straße, durch parkende Fahrzeuge versperrt war.