News mit dem Tag „Unfälle“

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  • Schon wieder muss in der Unfallzeitung über einen Lkw-Auffahrunfall berichtet werden. Dieses Mal gab es nach dem Unfall für die Wartenden etwas zum Spielen, denn durch den Aufprall wurde bei einem Lkw die Ladung auf die Fahrbahn geschleudert. Es handelte sich bei der Ladung um Legosteine. So lustig das Ergebnis war, so schlimmer ist die Tatsache, dass die Lkw-Fahrer – trotz gezielter Kontrollen – immer noch zu dicht auffahren. Bei dem Abbremsen des vorausfahrenden Lastwagens fehlen dann die entscheidenden Meter, um einen Aufprall zu vermeiden. So war es auch am 9.10.2018 auf der Bundesautobahn A 4 in Richtung Bad Hersfeld.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In Zeiten, in denen fast jeder ein Smartphone besitzt, das auch Bilder und Filme aufnehmen kann, ist es leider immer häufiger festzustellen, dass sich an der Unglücksstelle vorbeifahrende Kraftfahrzeugführer um Schnappschüsse auf die Unfallopfer und die zerstörten Fahrzeuge kümmern, während Polizei und Feuerwehr sich um die Opfer kümmern. Schlimm ist so etwas! Die Unfallzeitung prangert das Verhalten der Unfallgaffer an! So geschah es am 6.10.2018, als auf der Bundesautobahn A 2 bei Dortmund ein Kraftfahrzeug aufgrund eines technischen Defekts in Brand geriet.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Jetzt häufen sich auch die Bus-Unfälle. So musste die Polizei am Dienstag, den 25.9.2018 auf der Bundesautobahn A 5 bei Ettlingen zu einem Auffahrunfall ausrücken, den ein Busfahrer verursacht hatte. Vier Tage später, am 29.9.2018 kam es erneut auf der Bundesautobahn A 5, dieses Mal bei Bruchsal, zu einem Bus-Unfall mit schwerverletzten Fahrgästen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Erst heute musste die Unfallzeitung über drei Lkw-Unfälle in Nordrhein-Westfalen berichten, da erreichte uns die Meldung von einem schweren Lkw-Unfall auf der A 9 bei Leipzig. Auf der Autobahn A 9 bei Leipzig geriet ein Sattellastzug zwischen den Anschlussstellen Großkugel und Leipzig West außer Kontrolle. Er durchbrach die Mittelleitplanke und geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort geriet er an die Böschung. Der Auflieger löste sich von der Zugmaschine und kippte um. Dies geschah in dem Augenblick, als ein Personenkraftfahrzeug mit vier Insassen in Richtung Berlin unterwegs war. Der Sattelauflieger krachte auf den Pkw und begrub diesen. Alle vier Insassen in dem Pkw starben an der Unfallstelle. Verletzt wurden weiterhin der Lkw-Fahrer und dessen Begleiter und zwei weitere Menschen in einem dritten Fahrzeug, das ebenfalls beschädigt wurde. Die Verletzten wurden in nahe gelegene Krankenhäuser verbracht.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hat jetzt längere Zeit nicht mehr über Lkw-Auffahrunfälle auf bundesdeutschen Autobahnen berichtet. Das lieg aber nicht daran, dass die Lkw-Fahrer disziplinierter fahren, sondern dass es zu mühsam ist, fast jeden Tag über tragisch endende Lkw-Auffahrunfälle zu berichten. Die Unfallzeitung wird auch weiterhin über schwere Lkw-Unfälle am Stauende berichten, allerdings dann immer mehrere Unfälle zusammenfassen. Am 21.8., am 29.8. und 27.9.2018 ereigneten sich auf nordrhein-westfälischen Autobahnen wieder Lkw-Auffahrunfälle mit mehreren Schwer- und Leichtverletzten. Erfreulicherweise war kein Todesopfer zu beklagen. Hier die Unfälle im Einzelnen:

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Vor einigen Tagen hatte die Unfallzeitung darüber berichtet, wie wichtig die Einhaltung des Sicherheitsabstandes für Lastkraftwagenfahrer ist, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Die Unfallzeitung berichtete am 27.8.2018, dass der Anhalteweg eines beladenen Lastkraftfahrzeuges aus 80 km Geschwindigkeit rund 60 Meter beträgt. Allein bis der Lkw-Fahrer den Bremsvorgang einleitet ist er schon über 22 Meter weit ungebremst gefahren. Der Anhalteweg setzt sich aus dem Reaktionsweg, das ist die Zeit, bis der Fahrer mit der Bremseinleitung reagiert und dem Bremsweg zusammen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Jetzt gab es lange Zeit keine nennenswerten Lkw-Auffahrunfälle. Allerdings hielt diese unfallfreie Zeit nicht lange. Bereits am 10.7.2018 musste die Unfallzeitung über zwei schwere Lkw-Auffahrunfälle auf der Autobahn A 1 mit einem Toten berichten, die sich am 9.7.2018 ereigneten. Am 13.8.2018 kam es erneut zu einem folgenschweren Lkw-Auffahrunfall. Dieses Mal ereignete sich der Lkw-Unfall auf der Bundesautobahn A 2 in Fahrtrichtung Hannover bei Peine. Die Bilanz dieses Unfalls ist, insgesamt drei Tote und zwei Schwerverletzte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Jetzt war tatsächlich einmal eine Zeit Ruhe. Die Unfallzeitung musste nicht so häufig über Lkw-Auffahrunfälle berichten. Jetzt ist es aber offenbar mit der Ruhe wieder vorbei. Nachdem es auf einer italienischen Autobahn bei Bologna zu einem folgenschweren Auffahrunfall eines Tanklastzuges auf einen stehenden Lkw kam, ereignete sich am 7.8.2018 auf der bundesdeutschen Autobahn 10 erneut ein Lkw-Auffahrunfall. Ein Lastkraftwagen ist auf dem südlichen Autobahnring um Berlin auf ein Stauende aufgefahren. Drei Menschen wurden verletzt. Die Autobahn in Richtung Magdeburg wurde komplett gesperrt. Die Bergungs- und Aufräumarbeiten werden voraussichtlich bis in den Nachmittag andauern.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Unfallbilanz 2017: Sicherer Radverkehr ist gemeinsame Aufgabe
    Neun Verkehrstote pro Tag sind neun zu viel

    Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer darf trotz insgesamt positiver Unfallentwicklung nicht vernachlässigt werden. Denn neun Verkehrstote pro Tag sind neun zu viel. Eine positive Trendwende Richtung Vision Zero erfordert gemeinsames Handeln: im Bereich der Fahrzeugtechnik, der Infrastruktur und des Straßenbaus, im Rahmen der Gesetzgebung und der Verkehrsüberwachung sowie bei der Mobilitätsbildung für alle Altersgruppen.
  • Die Reihe der tödlich verlaufenden Auffahrunfälle auf bundesdeutschen Autobahnen reißt nicht ab. Allein am Mittwoch, dem 27.6.2018, mussten Autobahnpolizeibeamte 4 Auffahrunfälle auf 4 verschiedenen Autobahnen in Deutschland aufnehmen, bei denen es zu Toten, Schwerverletzten und vielen Leichtverletzten kam. Der Sachschaden ist immens. Hinzu kommt, dass die Autobahnen an den betroffenen Unfallstellen zur Bergung der Toten und Verletzten sowie zur Sicherung der Unfallstellen langfristig gesperrt werden mussten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es ist gerade eine Zeit von drei Wochen vergangen, seit die Unfallzeitung zuletzt über einen Lkw-Auffahrunfall auf der Bundesautobahn berichten musste. Vergleiche den Bericht vom 30. Mai 2018 in der Unfallzeitung. Leider müssen wir schon wieder über einen tragisch endenden Lkw-Unfall berichten, bei dem ein Fahrer tödlich verletzt wurde. Dieses Mal ereignete sich am Dienstag, dem 19.6.2018 der Unfall auf der A 5 bei Karlsruhe in Fahrtrichtung Basel.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es vergeht kaum ein Monat, in dem die Unfallzeitung nicht über einen schwerwiegenden Lkw-Unfall auf bundesdeutschen Autobahnen berichten muss. So ereignete sich am 18.5.2018 gegen 12.15 Uhr auf der Autobahn A 57 bei Weeze am Niederrhein ein Lkw-Unfall mit einem Toten. Am gleichen Tag kam es gegen 19.20 Uhr auf der BAB A 1 bei Brinkum in Niedersachsen zu einem weiteren Lkw-Unfall mit mehreren Verletzten, darunter einem Schwerverletzten, der aus Herne stammt. Im letzteren Fall war Unfallursache eindeutig ein zu geringer Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es vergeht kein Monat, in dem nicht von einem schweren Lkw-Unfall mit Toten berichtet werden muss. Es ist erschreckend, wie oft es jetzt in letzter Zeit immer wieder zu schwersten Unfällen mit Beteiligung von Lastkraftfahrzeugen auf bundesdeutschen Autobahnen kommt. Anfang April 2018 kam es erneut zu einem schweren Auffahrunfall auf der Bundesautobahn A 13 in Brandenburg, bei dem zwei Frauen aus Bochum am 4. April 2018 ums Leben kamen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Strafsenat des BGH entscheidet zu illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang
    BGH – 4. Strafsenat – Revisionsurteile vom 1.3.2018 – 4 StR 399/17 – und – 4 StR 158/17 -

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes musste in zwei Revisionsverfahren mit den Aktenzeichen 4 StR 399/17 und 4 StR 158/17 über die in den Vorinstanzen getroffenen Urteile entscheiden, bei denen es um illegale Autorennen ging, bei denen Tote auf der Straße liegen blieben. Einmal ging es um den Fall des illegalen Autorennens in der Innenstadt von Berlin und zum anderen um eine Autoraserei in Frankfurt am Main.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Innerhalb zweier Tage kamen bei Verkehrsunfällen aus deutschen Autobahnen mindestens 7 Menschen um. Mindestens fünf Menschen wurden getötet, als am 12.2.2018 auf der Bundesautobahn A 5 südlich von Heidelberg ein Sattelzug ungebremst in ein Stauende raste. Einen Tag später fuhr ein Lkw-Fahrer mit seinem schweren Fahrzeug auf der A 3 bei Limburg ungebremst auf einen Reisebus und schob diesen noch auf einen davorstehenden Lkw. Bilanz dieses vermeidbaren Auffahrunfalls: Zwei Tote. Beide Unfälle wären vermeidbar gewesen. Mindestens 7 Menschen hätten sich noch eines Lebens erfreuen können. Auch der volkswirtschaftliche Schaden ist allein durch diese beiden Auffahrunfälle durch Lastwagenfahrer immens.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bekanntlich findet im Jahr 2018 der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 24. Bis 26. Januar statt. Thema des 2. Arbeitskreises sind die zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren. Weiterhin sollen die Risiken der neuen Technik des automatisierten Fahrens besprochen und diskutiert werden. Ebenso soll diskutiert werden, ob die Bundesrepublik Deutschland ein neues Haftungssystem braucht und wer haftet, wenn die Technik versagt?

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Jedes Jahr im Sommer kommen insbesondere Rehe in die Paarungszeit. Da bekanntlich Liebe blind macht, werden auch Rehe unvorsichtig, was besonders beim Queren von Landstraßen gilt. Während der Paarungszeit treibt der Rehbock seine auserwählte Ricke vor sich her, damit diese ihm gefügig wird. Während dieser Zeit geht es auf den Wildwechselstrecken turbulent zu. Das bringt besondere Gefahren für die Kraftfahrer mit sich, da die Tiere praktisch kopflos die Straßen überqueren.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH entscheidet im Fall der Kölner Autoraserei mit Todesfolge
    BGH - 4. Strafsenat - Urteil vom 6.7.2017 – 4 StR 415/16 –

    Nachdem es in letzter Zeit immer wieder zu Autorasereien auf innerörtlichen Straßen mit tödlichem Ausgang gekommen ist (die Unfallzeitung berichtete darüber!), liegt jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung zur Ahndung derartiger illegaler Autorennen vor. Der für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat unter dem 6. Juli 2017 eine vom Landgericht Köln ausgesprochene Bewährung aufgehoben. Damit hat der BGH zu erkennen gegeben, dass bei derartigen illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang Freiheitsstrafen ohne Bewährung zu verhängen seien.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Offenbar sind die älteren Verkehrsteilnehmer, die am Straßenverkehr teilnehmen, doch besser als der GDV behauptet. Bekanntlich hatte ein Vertreter der größten deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung noch auf dem letzten Verkehrsgerichtstag in Goslar einschränkende Maßnahmen für Senioren am Steuer gefordert. Das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung hat nunmehr herausgefunden, dass das Negativ-Image der Senioren am Steuer, das sich durch gravierende Unfälle ergab, an denen ältere Fahrer beteiligt waren, doch nicht so stimmt. Das Negativ-Image trifft nur auf wenige Senioren am Steuer zu. Der überwiegende Teil der älteren Kraftfahrer ist sicher unterwegs. Die Forscher des Instituts wollen nun fünf Jahre lang analysieren, wie sich das Fahrverhalten mit den Jahren entwickelt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Nachrichten über illegale Autorennen auf innerstädtischen Straßen mit Todesfolge häufen sich. In der Nacht zum 17.6.2017 wurde in Mönchengladbach ein unbeteiligter Fußgänger, 38 Jahre alt, tödlich verletzt. Vorher gab es bereits in Köln ein illegales Autorennen auf innerstädtischen Straßen, bei dem eine unbeteiligte 19-jährige Radfahrerin ums Leben kam, weil sie von einem der beiden an dem Rennen beteiligten Kraftfahrzeuge angefahren wurde. Das Landgericht Köln hatte die beiden illegalen Raser zu Bewährungsstrafen verurteilt. Über die Revision wird demnächst der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann