News mit dem Tag „Mietwagenkosten“

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  • Wer sein Fahrzeug selten nutzt, hat für die Dauer der Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall nicht unbedingt ein Anrecht auf einen Mietwagen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann den Mietwagen täglich weniger als zwanzig Kilometer gefahren. Er habe gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.
  • Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entsteht häufig Streit über die Höhe des vom Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer zu ersetzenden Schadens. Dabei stehen dann die Mietwagenkosten häufig im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. So lag es auch in dem vom 14. Zivilsenat des OLG Celle zu entscheidenden Berufungsrechtsstreit.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach Verkehrsunfällen kommt es bei der Regulierung der notwendigen Mietwagenkosten durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung immer wieder zu Kürzungen der berechneten Mietwagenkosten. Auch dann, wenn der Geschädigte sein durch den bei der einstandspflichtigen Kfz-Versicherung versicherten Fahrer beschädigtes Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lässt und er eine entsprechende Mietwagenrechnung vorlegt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es kommt nach einem Unfall immer wieder einmal vor, dass die nach der Einholung eines Schadensgutachtens in Auftrag gegebenen Reparaturen länger dauern als kalkuliert. Dadurch entstehen auch längere Anmietzeiten für das Ersatzfahrzeug. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen wollen aber nur die kalkulierten Ausfallzeiten ersetzen. Höchstrichterlich ist aber bereits entschieden, dass der Schädiger das Werkstatt- und Prognoserisiko trägt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG Otterndorf spricht Mietwagenkosten nach dem Mittelwert von Schwacke und Fraunhofer zu
    Amtsgericht Otterndorf Urteil vom 6.2.2017 – 2 C 423/16 –

    Auch bei den Kosten für die notwendige Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese favorisieren die Preise aus der Fraunhofer-Erhebung, während die Autovermieter regelmäßig die Preise nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel ihrer Rechnung zugrunde legen. Im Prozess legen die Versicherer häufig dann auch noch sogenannte screen-shot aus dem Internet vor, die ohnehin nicht zu beachten sind. So geschah es auch im Schadensersatzprozess vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Otterndorf.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Hamm schätzt die erforderlichen Mietwagenkosten am Mittelwert
    OLG Hamm Urteil vom 18.3.2016 – 9 U 142/15 –

    Die Parteien streiten über die Haftungsanteile an einem Verkehrsunfall vom 16.8.2014 in Bxxx. Der spätere Kläger bog von der I-Straße kommend mit seinem Fahrzeug Toyota nach links in die C-Straße ein. Dabei kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug des beklagten Fahrers eines Mercedes-Pkws, der bei der ebenfalls beklagten Kfz-Versicherung haftpflichtversichert war.
  • Amtsgericht Halle an der Saale misst Mietwagenkosten nach Schwacke
    Amtsgericht Halle an der Saale Urteil vom 5.1.2016 – 97 C 390/15 –

    Die Parteien streiten um restliche Mietwagenkosten nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall. Der Fahrer eines bei der Kravag-Versicherungs AG versicherten Kraftfahrzeugs hatte den Unfall verschuldet. Die alleinige Haftung der beklagten Versicherung stand außer Frage. Gleichwohl regulierte die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen Teil der angefallenen Mietwagenkosten. Das Mietwagenunternehmen hatte den Schwacke-Mietspiegel zugrunde gelegt.
  • AG Landshut richtet sich nach der Schwacke-Mietpreisliste
    AG Landshut Urteil vom 8.1.2016 – 2 C 1389/15 –

    Nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall mietete der Geschädigte bei einem örtlichen Autovermieter im Kreis Landshut in Bayern einen Ersatzwagen für das beschädigte Unfallfahrzeug an. Der Autovermieter legte seiner Mietwagenkostenberechnung die Werte des Schwacke-Mietpreisspiegels zugrunde. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung erstattete nur einen Teil der Rechnung. Sie legte auch noch im Prozess Angebote eines Internetvergleichsportals vor. Der Geschädigte klagte den nicht erstatteten Differenzbetrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Landshut ein. Die Klage hatte Erfolg.
  • OLG Dresden bestätigt Anwendbarkeit der Schwacke-Liste zur Schätzung der Mietwagenkosten
    OLG Dresden Berufungsurteil vom 6.5.2015 – 7 U 192/14 –

    Die Parteien streiten über die Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, für den die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung in vollem Umfang haftet. Die jeweils Geschädigten benötigten dringend für das beschädigte Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug, weshalb sie sich bei der späteren Klägerin ein Ersatzfahrzeug anmieteten. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte in 18 Fällen Kürzungen unter Hinweis auf die niedrigeren Preise nach der Fraunhofer-Erhebung vorgenommen.
  • LG Düsseldorf misst gegen OLG Düsseldorf Mietwagenkosten am Mittelwert
    LG Düsseldorf Berufungsurteil vom 30.10.2015 – 22 S 188/15 –

    Nach einem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall am 30.9.2013 in Mönchengladbach, mietete die geschädigte Frau J. ein Ersatzfahrzeug für das beschädigte Fahrzeug an. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt unstreitig der Versicherte der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung. Bezüglich der anfallenden Mietwagenkosten hatten der Mietwagenunternehmer und die geschädigte Zedentin J. eine Abtretungsvereinbarung getroffen, wonach der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten an das Mietwagenunternehmen abgetreten wurde. Auf die berechneten Mitwagenkosten zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen Teil. Der Differenzbetrag ist Gegenstand des Rechtsstreites. In erster Instanz hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2.4.2015 – 21 C 17600/13 - der Klägerin aus abgetretenem Recht 1.122,40 € zugesprochen. Die von der beklagten Kfz-Versicherung eingelegte Berufung blieb ohne Erfolg.
  • Am 18.9.2014 ereignete sich auf der Bundesautobahn A9 im Landkreis Freising ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers beschädigt wurde. Der Unfall ereignete sich dadurch, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug von einem Anhänger eine Laderampe verlor, wodurch unter anderem auch das Fahrzeug des Klägers beschädigt wurde.
  • AG Köln spricht restliche Mietwagenkosten nach Schwacke-Mietpreisspiegel zu
    AG Köln Urteil vom 24.7.2015 – 272 C 51/14 –

    Die Parteien streiten aus abgetretenem Recht über restlichen Schadensersatz in Form der restlichen Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfallereignis, für das die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung vollumfänglich eintrittspflichtig ist. Trotz dieser einhundertprozentigen Haftung hat die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung nicht die vollen Mietwagenkosten erstattet.