Am 18.9.2014 ereignete sich auf der Bundesautobahn A9 im Landkreis Freising ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers beschädigt wurde. Der Unfall ereignete sich dadurch, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug von einem Anhänger eine Laderampe verlor, wodurch unter anderem auch das Fahrzeug des Klägers beschädigt wurde.
OLG Hamm Berufungsurteil vom 18.8.2015 – 9 U 169/14 –
Der Zeuge P. befuhr am 9.12.2013 gegen 1.00 Uhr nachts bei stürmischem Wetter mit dem Pkw des späteren Klägers in der Gemeinde C. die E-Straße. In Höhe des von dem späteren Beklagten betriebenen Lebensmittelmarktes kollidierte das Fahrzeug mit einem Einkaufswagen des Lebensmittelmarktes.
Am 23.7.2012 ereignete sich in Hückelhoven (Nordrhein-Westfalen) auf der Buscherbahn-Straße ein Verkehrsunfall, an dem ein Pkw, der im Eigentum der Klägerin steht, und eine Fußgängerin beteiligt waren.
Am 14.4.2014 ereignete sich in K. ein Verkehrsunfall. Der spätere Kläger befuhr mit seinem Pkw die B-Straße in Richtung O. Kurz vor der Autobahnbrücke musste er vor einer Rechtskurve hinter einem am rechten Fahrbahnrand stehenden Müllfahrzeug anhalten.
Kammergericht Berlin Urteil vom 6.8.2015 - 22 U 6/15 –
Durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall wurde der Pkw des Unfallopfers derart stark beschädigt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten war. Der Geschädigte beauftragte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen, ein Schadensgutachten zu erstellen.
Durch einen für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall wurde am 26.10.2013 dessen Kraftfahrzeug durch einen Versicherungsnehmer der beklagten Kfz-Versicherung beschädigt. Für die Zeit der Reparatur hatte er einen Mietwagen angemietet.
LG München I Hinweisbeschluss vom 3.7.2015 – 17 S 16018/14 –
Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall. Nach dem Unfall beauftragte der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens.
Am 27.9.2014 hatte kurz vor drei Uhr in der Frühe ein Pkw-Fahrer seinen BMW vor einer Bankfiliale auf dem Gehweg verbotswidrig abgestellt, um an dem dortigen Geldautomaten Geld abzuheben.
Am 14.4.2014 gegen 10.40 Uhr ereignete sich auf der Kohlenhofstraße in Nürnberg zu einem Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des späteren Klägers beschädigt wurde. Im Bereich der Gabelung der Kohlenhofstraße kam es zur Kollision der Fahrzeuge.
BGH – III. Zivilsenat – Urteil vom 23.6.2015 – III ZR 346/14 –
Die Klägerin fuhr ihre Enkelin nach B., weil dort die Kreismeisterschaft stattfand, an der die Enkelin teilnehmen wollte. Die Fahrt durch die Großmutter der Enkelin erfolgte aus Gefälligkeit gegenüber der Enkelin und deren sorgeberechtigten Eltern.
Landgericht Amberg Urteil vom 28.4.2015 – 11 O 899/14 –
Am 14.8.2014 ereignete sich auf der Rosenheimer Straße in der Gemeinde A. im Landgerichtsbezirk Amberg ein Verkehrsunfall, bei dem der Wohnanhänger des späteren Klägers nicht unerheblich beschädigt wurde.
Der spätere Kläger fuhr mit seinem Pkw Renault Megane am 7.10.2013 in die Waschstraße der beklagten Firma in A. Am Eingang zur Waschstraße befindet sich ein Hinweisschild, das auf das erhöhte Risiko der Anlagenbenutzer hinweist, sofern das Fahrzeug zusätzlich Auf- und Anbauten aufweist.
Amtsgericht Hamburg-Harburg Urteil vom 12.12.2014 – 641 C 47/13 –
Am 20.1.2012 ereignete sich auf einem Parkplatz in Hamburg-Finkenwerder ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug der Klägerin, ein VW-Polo, beschädigt wurde. Schuldhaft verursacht wurde der Unfall durch einen bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Pkw VW-Golf Variant.
OLG Karlsruhe Hinweisbeschluss vom 7.1.2015 – 9 U 9/14 –
Am Unfalltag war die damals elfjährige Klägerin zu Fuß zu einer Bushaltestelle unterwegs. Die Straße, die die Klägerin benutzte, hatte keine Bürgersteige. Sie benutzte den aus ihrer Sicht linken Fahrbahnrand.
LG Köln Berufungsurteil vom 8.10.2014 – 13 S 31/14 –
Am 7.12.2012 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten schwer beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls trägt der Fahrer des bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung haftpflichtversicherten Fahrzeugs.
BGH -VI. Zivilsenat- Urteil vom 28.4.2015 – VI ZR 206/14 –
Am 9.3.2009 ereignete sich in einem österreichischen Wintersportort in der Nähe der Jugendherberge ''G. Alm'' ein Unfall, bei dem ein Skifahrer schwer verletzt wurde. In der Nähe der Jugendherberge wartete ein Reisebus.