News mit dem Tag „Sicherheit“

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Die Lkw-Auffahrunfälle nehmen nicht ab. Da gefährliche Güter immer häufiger über die Straße transportiert werden statt über Schienen, ereignen sich auch immer häufiger Unfälle mit Gefahrgutlastwagen. So war es auch am Mittwoch, dem 20.3.2019 auf der Bundesautobahn A 42 bei Kamp-Lintfort. Zwischen dem Autobahnkreuz Kamp-Lintfort und der Anschlussstelle Moers-Nord ist in Fahrtrichtung Dortmund eine Baustelle eingerichtet.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hat jetzt zwar längere Zeit nicht über Lkw-Auffahrunfälle auf bundesdeutschen Autobahnen berichtet. Das bedeutet aber nicht, dass in dieser Zeit sich keine Lkw-Auffahrunfälle ereignet hätten. Fast täglich fährt irgendwo auf den deutschen Autobahnen ein Lkw-Fahrer mit seinem Truck auf ein Stauende auf. Bei der Anzahl der Lkws auf den Bundesautobahnen ist dies auch nicht verwunderlich, denn es sind einfach zu viele Lastkraftfahrzeuge auf den Autobahnen unterwegs. Hinzu kommt, dass die Fahrer unter erheblichem Zeitdruck stehen. Dann ist es auch kein Wunder, wenn Sicherheitsabstände und Ruhezeiten nicht eingehalten werden oder Höchstgeschwindigkeiten überschritten werden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Saarbrücken urteilt zur Haftung bei Unfall mit Fahrschulfahrzeug im Kreisverkehr
    LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 2.11.2018 – 13 S 104/18

    Der Kreisverkehr ist oft Ort von Verkehrsunfällen. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich richtig im Kreisverkehr verhalten müssen. Die Unfallzeitung berichtete vor einigen Tagen bereits darüber. Auch das Landgericht Saarbrücken als Berufungsgericht hatte über einen Unfall in einem Kreisverkehr im Saarland zu entscheiden. Hinzu kam, dass bei dem Verkehrsunfall auch noch ein Fahrschulfahrzeug beteiligt war, das von einem Fahrschüler gesteuert wurde. Gerade bei einem Fahrschulfahrzeug, das besonders durch das Schild „Fahrschule“ gekennzeichnet ist, müssen sich andere Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig verhalten, da immer mit einer unangepassten Fahrweise des Fahrschülers oder der Fahrschülerin gerechnet werden muss.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Jetzt hat die Unfallzeitung längere Zeit nicht über schwere und schwerste Lkw-Auffahrunfälle berichtet. Das bedeutet aber nicht, dass in der Zwischenzeit sich keine ereignet hätten. Damit nicht fast täglich über Lkw-Auffahrunfälle berichtet wird, die sich aber fast tagtäglich auf bundesdeutschen Autobahnen ereignen, legt die Unfallzeitung nunmehr das Augenmerk auf Gaffer, die Rettungsarbeiten behindern oder durch Fotoaufnahmen Staus auf der Gegenfahrbahn verursachen. So war es auch am 7.3.2019 auf der Bundesautobahn A 5 bei Bruchsal.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Zu bequem: Nur jeder zweite setzt Blinker richtig
    Blinkmuffel verweigern die Kommunikation und verunsichern damit andere Verkehrsteilnehmer | Wie blinkt man richtig im Kreisverkehr und bei abknickender Vorfahrtstraße?

    Ob Autofahrer, Radler oder Fußgänger – alle ärgern sich über diejenigen Fahrer, die zu bequem sind, den Blinker zu setzen. Das führt zu Missverständnissen und Unsicherheiten und geht bei der heutigen Verkehrsdichte eigentlich nicht. Der „Fahrtrichtungsanzeiger“, wie seine Bezeichnung laut Straßenverkehrsordnung korrekt lautet, muss nicht nur beim Abbiegen und Fahrstreifenwechsel, sondern auch im Kreisverkehr und beim Anfahren vom Fahrbahnrand benutzt werden, „und zwar, so die Vorschrift, ’rechtzeitig und deutlich’“, erinnert die Dekra.
  • Statt sich um Rückmeldefahrten bei Senioren über 75 Jahren zu bemühen, sollte die Unfallforschung der Versicherer sich in erster Linie um die Verhinderung von Auffahrunfällen am Stauende durch Lkw- und Busfahrer kümmern. Selbst der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte in diesem Jahr über die Auffahrunfälle am Stauende diskutiert. Die Unfallzeitung hatte vor Kurzem noch darüber berichtet. Ob Senioren auf das Jahr gerechnet so viele Verkehrstote und Schwerverletzte durch Unfälle verursachen wie unkonzentrierte Lkw- oder Busfahrer muss bezweifelt werden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Forderung der Unfallforschung der Versicherer fordert in regelmäßigen Abständen öffentlich die Einführung von Eignungstesten für kraftfahrende Senioren. Am 15. Oktober 2018 hatte die Unfallzeitung zuletzt über diese Forderung der Unfallforschung der Versicherer berichtet. Dieses Thema war auch Gegenstand eines Arbeitskreises auf dem Verkehrsgerichtstages in Goslar. Auch darüber berichtete die Unfallzeitung und wies darauf hin, dass die Sichtweise der Unfallforschung der Versicherer falsch ist.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde auch auf der Bundesautobahn A 40 bei Bochum kontrolliert. Dabei fiel den Polizeibeamten ein Sattelzug mit rumänischen Kennzeichen auf. Sie hielten den Lastzug an und staunten nicht schlecht, als sie den Fahrer und die Fahrzeugpapiere sowie den Fahrtenschreiber kontrollierten. Obwohl sie das Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr geholt hatten, stellten sie am Fahrtenschreiber keinerlei Lenkbewegungen fest.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Für fast 80 Lkw-Fahrer endete das Sonntagsfahrverbot mit einer verlängerten Pause. Die Polizei in Hessen hat am Sonntagabend kurz vor Beginn der Abfahrtszeit nach der Sonntagspause 79 Fahrern von Lastfahrzeugen die Abfahrt verweigert. Grund waren überhöhte Alkoholwerte im Blut. Bei einer gezielten Polizeikontrolle auf hessischen Autobahnen wurden rund 1.200 Fahrer von Lastkraftwagen auf Autobahnraststätten und Parkplätzen kontrolliert. Bei 79 von ihnen wurden Blutalkoholwerte von mehr als 0,5 Promille festgestellt. Diesen wurde der Start um 22.00 Uhr nach dem Sonntagsfahrverbot untersagt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bekanntlich fand vom 23. bis 25. Januar 2019 der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Eines der Themen in den Arbeitsgruppen war die Verhinderung von Lkw- und Bus-Unfällen. Die Unfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen und Reisebussen waren auch vermehrt Gegenstand der Berichterstattung hier in der Unfallzeitung, denn die Zahl der durch Lkws und Busse verursachen Auffahrunfälle hat Jahr für Jahr zugenommen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem die Unfallzeitung am Donnerstag, dem 17.1.2019 über die steigende Zahl der Lkw-Auffahrunfälle am Stauende auf bundesdeutschen Autobahnen berichtet hatte, geben wir nunmehr die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2018 bekannt. Erst ab Mitte Februar 2018 hatte die Unfallzeitung konkret über die Lkw-Auffahrunfälle berichtet. Dabei ist nicht über jeden Lkw-Auffahrunfall auf Bundesautobahnen berichtet worden. Lediglich die gravierendsten Fälle waren Gegenstand der Berichterstattung. Auch über vier Busunfälle auf deutschen Autobahnen musste berichtet werden. Diese sind in der nachfolgenden Aufstellung aber gesondert dargestellt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer fahrlässig den Vorrang der Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn missachten. Das liegt meist daran, dass das Autoradio so laut eingestellt ist, dass das Martinshorn des Einsatzfahrzeugs überhört wird. Nur Blaulicht gibt nämlich noch keinen Vorrang. Das, was aber am 18.1.2019 in Südbaden passierte, grenzt schon an Vorsatz, ein Rettungsfahrzeug auf der Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn zu behindern. Die Polizei in Südbaden ermittelt bereits gegen den Fahrer des behindernden Personenfahrzeugs. Die Unfallzeitung betont daher noch einmal: Freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn kann Leben retten!

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte bisher immer über Auffahrunfälle durch Lkw-Fahrer berichtet. Das hatte auch seinen Grund, weil durch die Masse der auffahrenden Lastfahrzeuge erhebliche Schäden materieller und immaterieller Art eintraten. Häufig kam es auch zu tödlichen Verletzungen. Damit der Unfallzeitung nicht Unausgewogenheit der Berichterstattung vorgeworfen werden kann, weil bisher ausschließlich über schwere Lkw-Auffahrunfälle berichtet wurde, berichten wir heute über einen schwerwiegenden Auffahrunfall durch einen Pkw-Fahrer auf der Bundesautobahn A 20 bei Triebsees im Landkreis Vorpommern-Rügen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte in einem Bericht zuvor über die gestiegenen Zahlen hinsichtlich der schweren Lkw-Auffahrunfälle berichtet, jetzt muss sie über einen tödlichen Lkw-Auffahrunfall auf der BAB A 8 bei Pforzheim berichten. Schlimmer noch als die Tatsache, dass durch den Lkw-Auffahrunfall wieder ein Mensch getötet wurde, ist die Tatsache, dass Gaffer wieder einmal die Retter störten. Dieses Mal war es extrem schlimm. Während die Rettungskräfte im Einsatz waren, machten Gaffer Fotos von den Unfallopfern. Sie öffneten sogar die Tür eines Rettungsfahrzeugs, um den dort behandelten Verletzten aus der Nähe zu fotografieren. Ein derartiges Verhalten kann nur als schlimm bezeichnet werden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es auf die sorgfältige Räumung von Gehwegen durch die Verantwortlichen besonders an, um Stürze auf schnee- oder eisglatten Flächen zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, ist grundsätzlich der zur Räumung Verpflichtete für die Folgen des Sturzes verantwortlich. Das gilt auch für ein Bundesland, wenn es sich um eine Landstraße handelt. Das Landgericht Aachen musste über einen Sturz eines Fahrgastes eines Linienbusses entscheiden, der an einer nicht geräumten Bushaltestelle an einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fall kam. Das erkennende Gericht nahm eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht bei Schnee- oder Eisglätte im Bereich von Bushaltestellen an.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach § 7 Abs. 3c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Lastkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern drei oder mehr Fahrstreifen gekennzeichnet sind, den linken Fahrstreifen nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen. Diese Regelung gilt auch auf Bundesautobahnen, auch wenn ein Linksabbiegen auf Autobahnen grundsätzlich nicht vorgesehen ist, denn bei § 7 StVO handelt es sich um eine einheitliche Regelung für alle außerhalb geschlossener Ortschaften liegender Straßen. Eine Ausnahme gilt auf Autobahnen nur dann, wenn bei Autobahnen sich diese teilt und nur über die äußerst linke Spur eine der neuen Fahrtrichtungen erreicht werden kann.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade jetzt zur Winterzeit ereignen sich immer wieder Unfälle durch herabfallende Eisschollen von Lkw-Dächern. Schneeklumpen oder Eisplatten, die sich auf Dächern von Lastkraftfahrzeugen gebildet hatten, lösen sich und fliegen dem nachfolgenden Personenwagen vor die Windschutzscheibe. Im schlimmsten Fall wird die Windschutzscheibe zerstört und der Fahrer fährt eine Zeitlang blind. Bereits kleinere Schneemengen, die sich auf dem Lkw-Dach gesammelt hatten, können durch den Fahrtwind zu Schneewolken aufwirbeln und die Sicht des nachfolgenden Kraftfahrzeugführers erheblich behindern.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Bundesautobahn A 1 entwickelt sich offenbar zu einem Unfallschwerpunkt. Bereits am 10.12.2018 berichtete die Unfallzeitung über einen schweren Lkw-Auffahrunfall auf der A 1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Köln-Nord, der sich am 5.12.2018 ereignete. Wie jetzt bekannt wurde, ereigneten sich an den zwei vorangegangenen Tagen ebenfalls schwere Lkw-Auffahrunfälle auf der A 1. Dabei ereignete sich am 3.12.2018 auf der A 1 in Richtung Münster / Ruhrgebiet zwischen den Anschlussstellen Wallenhorst und Osnabrück-Hafen ein Lkw-Auffahrunfall mit tödlichem Ausgang und am folgenden 4.12.2018 ereignete sich im Autobahnkreuz Lotte / Osnabrück ebenfalls auf der A 1 ein tödlicher Lkw-Auffahrunfall. Das ist Grund genug, dass die Unfallzeitung wieder einmal über tödliche Lkw-Auffahrunfälle berichten muss.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Bundesautobahn A 1 bildet sich immer mehr als Lkw-Unfall-Schwerpunkt heraus. Gerade die Bereiche um Köln und Bremen sind immer wieder Schwerpunkte für schwerwiegende Lkw-Auffahrunfälle. In den frühen Morgenstunden des 20. 12.2018 krachten vier Lastfahrzeuge auf der A 1 bei Bremen-Arsten in Fahrtrichtung Osnabrück ineinander. Unfallursache war wieder einmal die Unaufmerksamkeit des auffahrenden Lkw-Fahrers. Dieser schob mit seinem Lkw drei vor ihm stehende Lastkraftfahrzeuge noch aufeinander. Der Aufprall war so stark, dass der Fahrer in seinem Führerhaus eingeklemmt und tödlich verletzt wurde. Zwei weitere Lkw-Fahrer wurden leicht verletzt. Die Autobahn A 1 war bis in den Vormittag gesperrt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Autobahnpolizei hat erneut eine gezielte Kontrolle der Lkw-Fahrer auf Autobahnen durchgeführt. Dieses Mal wurde gezielt die Verkehrstauglichkeit der Fahrer unter die Lupe genommen. Das besondere Augenmerk der kontrollierenden Polizeibeamten lag dabei auf der Alkoholisierung der Fahrer. Die Kontrolle fand am Abend eines Sonntags statt, als die Fahrer noch ihre Ruhepause am Wochenende einhalten mussten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann