News mit dem Tag „Sicherheit“

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  • Trunkenheit am Steuer / Schlaftrunken
    AG Mönchengladbach, Az.: 59 Gs 151/18

    Staatsanwälte sind schnell bei der Hand, wenn es darum geht, einem Autofahrer wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein entziehen zu lassen. So auch in dem Fall vor dem Amtsgericht Mönchengladbach, bei dem ein Autofahrer mit 0,6 Promille beim rückwärts Ausparken eine Kollision verursacht hatte.
  • Am 19.4.2018 hatte die Unfallzeitung von einem Lkw-Auffahrunfall am 16.4.2018 mit einem Schwerverletzten berichtet. Jetzt muss schon wieder über zwei schwerwiegende Lkw-Auffahrunfälle in Bayern berichtet werden. Am 24.4.2018, also nur 8 Tage nach dem letzten schwerwiegenden Lkw-Auffahrunfall auf einer bundesdeutschen Autobahn, ereigneten sich in Bayern auf der BAB A 6 zwischen Ansbach und Schwabach erneut ein schwerer Lkw-Auffahrunfall und auch auf der BAB A 8 im Landkreis Miesbach in Fahrtrichtung Salzburg ein Lkw-Auffahrunfall mit jeweils einem Toten. Es reicht jetzt!

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es vergeht kein Monat, in dem nicht von einem Lkw-Auffahrunfall berichtet werden muss. So langsam reicht es. Bereits am 13.2.2018 hatte die Unfallzeitung schärfere Kontrollen der Lkw-Fahrer gefordert. Seit dieser Forderung musste die Unfallzeitung über weitere schwerwiegende Lkw-Auffahrunfälle berichten, und zwar am 28.3. und 10.4.2018. Jetzt ereignete sich am 16.4.2018 auf der Bundesautobahn A 2 bei Oberhausen auf der Richtungsfahrbahn Dortmund erneut ein Lkw-Auffahrunfall, bei dem es einen Schwerverletzten gab. Die Autobahn war fast einen gesamten Tag bis in die Abendstunden gesperrt und führte zu einem Verkehrschaos im Duisburger Norden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Es vergeht kein Monat, in dem nicht von einem schweren Lkw-Unfall mit Toten berichtet werden muss. Es ist erschreckend, wie oft es jetzt in letzter Zeit immer wieder zu schwersten Unfällen mit Beteiligung von Lastkraftfahrzeugen auf bundesdeutschen Autobahnen kommt. Anfang April 2018 kam es erneut zu einem schweren Auffahrunfall auf der Bundesautobahn A 13 in Brandenburg, bei dem zwei Frauen aus Bochum am 4. April 2018 ums Leben kamen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • LG Magdeburg lässt im Zivilprozess Dashcam-Aufnahmen nicht als Beweis zu
    LG Magdeburg Berufungsurteil vom 5.5.2017 – 1 S 15/17 –

    Immer wieder wird vor Zivilgerichten darüber gestritten, ob Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel verwertbar sind oder nicht. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 10.8.2017 – 13 U 851/17 – Dashcam-Aufzeichnungen im Zivilprozess zugelassen. Die Unfallzeitung berichtete am 11.9.2017 darüber. Aber es gibt auch gegenteilige Auffassungen. So hat das Landgericht Magdeburg als Berufungsgericht mit Urteil vom 5.5.2017 – 1 S 15/17 – die Verwertbarkeit verneint. Allerdings ist das Berufungsurteil des LG Magdeburg noch nicht rechtskräftig, da das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat. Der VI. Zivilsenat des BGH wird am 10.4.2018 zu dem Aktenzeichen VI ZR 233/17 über die zugelassene Revision verhandeln. Die Unfallzeitung wird darüber berichten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Frühjahrscheck
    Endlich ist der Frühling da

    Die Wintermonate setzen sicherheitsrelevanten Autoteilen wie Stoßdämpfern, Bremsen und Fahrwerkskomponenten zu und können bei schlechter Wartung schnell zum Sicherheitsproblem werden. Mit einem Frühjahrscheck helfen Fachwerkstätten, die laut DAT-Report von 82 Prozent der Autofahrer für Wartung und Reparaturen aufgesucht werden, die Fahrzeuge für die warme Jahreszeit fit zu machen.
  • Strafsenat des BGH entscheidet auch ein drittes Mal zu einem Autoraser-Unfall mit tödlichem Ausgang
    BGH – 4. Strafsenat – Urteil vom 1.3.2018 – 4 StR 311/17 –

    Der 4. Strafsenat des BGH hat am 1.3.2018 nicht nur über die Revisionen im Fall des Berliner Autorennens mit tödlichem Ausgang und der Revision im Fall des Frankfurter Autorasers mit tödlichem Ausgang entschieden, worüber die Unfallzeitung am 6.3.2018 berichtete, sondern auch noch über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 31.1.2017 – 21 Ks 280 Js 39688/16 (12/16) - .

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Smartphone mit „Blitzer-App“ verboten
    OLG Rostock, Az.: Ss OWi 38/17

    Damit man seine Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen widmet, ist es nicht gestattet, das Handy während der Fahrt ans Ohr zu halten. Dann darf man es nicht einmal in die Hand nehmen, etwa für eine Textnachricht.
  • Strafsenat des BGH entscheidet zu illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang
    BGH – 4. Strafsenat – Revisionsurteile vom 1.3.2018 – 4 StR 399/17 – und – 4 StR 158/17 -

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes musste in zwei Revisionsverfahren mit den Aktenzeichen 4 StR 399/17 und 4 StR 158/17 über die in den Vorinstanzen getroffenen Urteile entscheiden, bei denen es um illegale Autorennen ging, bei denen Tote auf der Straße liegen blieben. Einmal ging es um den Fall des illegalen Autorennens in der Innenstadt von Berlin und zum anderen um eine Autoraserei in Frankfurt am Main.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Innerhalb zweier Tage kamen bei Verkehrsunfällen aus deutschen Autobahnen mindestens 7 Menschen um. Mindestens fünf Menschen wurden getötet, als am 12.2.2018 auf der Bundesautobahn A 5 südlich von Heidelberg ein Sattelzug ungebremst in ein Stauende raste. Einen Tag später fuhr ein Lkw-Fahrer mit seinem schweren Fahrzeug auf der A 3 bei Limburg ungebremst auf einen Reisebus und schob diesen noch auf einen davorstehenden Lkw. Bilanz dieses vermeidbaren Auffahrunfalls: Zwei Tote. Beide Unfälle wären vermeidbar gewesen. Mindestens 7 Menschen hätten sich noch eines Lebens erfreuen können. Auch der volkswirtschaftliche Schaden ist allein durch diese beiden Auffahrunfälle durch Lastwagenfahrer immens.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nur direkter Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnung ist unfallversichert
    Landessozialgericht Thüringen Urteil vom 8.1.2018 – L 1 U 900/17 –

    Grundsätzlich ist nur der direkte weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück unfallversichert. Das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt hatte in zweiter Instanz nun darüber zu entscheiden, ob Unfallversicherungsschutz auch dann noch vorliegt, wenn auf der Rückfahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung, bei der die Regionalbahn benutzt wurde, der Aussteigebahnhof verpasst wurde und an dem nächsten Zughalt ausgestiegen wurde, um mit dem Gegenzug zurückzufahren und es dabei zu einem tödlichen Unfall kam. Das Landessozialgericht war der Ansicht, dass auf Umwegen kein Unfallversicherungsschutz besteht.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Am 28. Dezember 2017 hatte die Unfallzeitung über den Arbeitskreis II des Verkehrsgerichttages, der vom 24. Bis 26. Januar 2018 in Goslar stattfand und der das automatisierte Fahren zum Gegenstand hatte, berichtet. Jetzt liegen die Empfehlungen dieses Arbeitskreises vor. In dem Arbeitskreis ging es vornehmlich um die Risiken der neuen Technik, um Fragen der Haftung, wenn die Technik versagt und um die Frage, ob ein neues Haftungssystem in Anbetracht der neuen Technik benötigt wird. Dazu sind folgende Empfehlungen getroffen worden:

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Vorurteile: Haben nur Senioren Probleme mit Kreuzungen?
    Der Bau übersichtlicher und selbsterklärender Kreuzungen wird gefordert

    Sind Straßenkreuzungen zu schwierig für ältere Autofahrer? Es gibt zahlreiche Studien, die sich mit Auto fahrenden Senioren befassen und dabei immer wieder Kreuzungen sowie Abbiege- und Einbiegevorgänge als besondere Konfliktsituationen benennen. „Allerdings stehen Senioren damit nicht alleine da“, bemerkt Sebastian Seipel, Professor am Institut für Mobilität und Verkehrssysteme der Hochschule Bochum. Denn Schwierigkeiten an Kreuzungen oder beim Ein- und Abbiegen zeigten sich bei Fahrern aller Altersklassen.
  • Verkehrserziehung: Verkehrssicherheit muss erlernt werden
    Alle 19 Minuten verunglückt ein Kind auf Deutschlands Straßen

    Erst mit 14 Jahren sind die Reaktionszeiten junger Menschen auf dem Niveau von Erwachsenen. Kinder erleben den Verkehr ganz anders als Erwachsene. Weil sie klein sind, können sie das Geschehen auf der Straße nicht überblicken, sie lernen laufend dazu, weil sie mitten in der Entwicklung stecken. So ist die Reaktionszeit erst mit 14 Jahren ähnlich kurz wie bei Erwachsenen.
  • Bekanntlich findet im Jahr 2018 der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 24. Bis 26. Januar statt. Thema des 2. Arbeitskreises sind die zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren. Weiterhin sollen die Risiken der neuen Technik des automatisierten Fahrens besprochen und diskutiert werden. Ebenso soll diskutiert werden, ob die Bundesrepublik Deutschland ein neues Haftungssystem braucht und wer haftet, wenn die Technik versagt?

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Sicherheit: „Die Welt des Verkehrs ist nicht für Kinder gemacht“
    Erst mit 14 Jahren sind die Reaktionszeiten junger Menschen auf dem Niveau von Erwachsenen / Kinder wissen nicht, was die Geräusche auf der Straße zu bedeuten haben / Verkehrspsychologe plädiert für systematische Verkehrserziehung in der Schule

    Kinder erleben den Verkehr ganz anders als Erwachsene. Weil sie klein sind, können sie das Geschehen auf der Straße nicht überblicken, sie lernen laufend dazu, weil sie mitten in der Entwicklung stecken. So ist die Reaktionszeit erst mit 14 Jahren ähnlich kurz wie bei Erwachsenen.
  • OLG Saarbrücken urteilt nach Unfall zur Haftung eines 15-jährigen Mofafahrers
    OLG Saarbrücken Urteil vom 3.8.2017 – 4 U 156/16 –

    Es gibt nicht nur Unfälle, an denen Kraftwagen beteiligt sind, sondern auch solche, an denen Zweiradfahrzeuge beteiligt sind. Über einen solchen Unfall hatte in letzter Instanz das OLG Saarbrücken zu entscheiden. Die Besonderheit dieses Rechtsstreits lag darin, dass der am Unfall beteiligte Mofafahrer erst 15 Jahre alt war. Trotz der Minderjährigkeit sah das erkennende Gericht die Alleinhaftung bei dem Mofafahrer.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann