News mit dem Tag „Kostenanschlag“

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  • AG Weißenburg entscheidet zu den Sachverständigenkosten und zur Bagatellschadensgrenze
    AG Weißenburg (Bayern) Hinweisbeschluss vom 12.7.2017 – 2 C 197/17 –

    Von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen werden immer häufiger die Kosten der angefallenen Sachverständigengutachten entweder gekürzt oder die Zahlung der Sachverständigenkosten gänzlich verweigert. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei dem konkreten Schaden, auch wenn er über der sogenannten Bagatellschadensgrenze lag, ein Gutachten nicht erforderlich sei. Auch könne der Haftpflichtversicherer ein Gutachten einholen. Dabei hat der BGH ausdrücklich entschieden, dass der Geschädigte bei ca. 715,-- € Schaden berechtigt ist, ein schriftliches Gutachten einzuholen. So hatte auch das AG Weißenburg über die Kosten des von dem Geschädigten eingeholten Gutachtens zu entscheiden, die der Geschädigte von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung vollständig ersetzt verlangte, nachdem der Sachverständige einen Reparaturschaden von 865,46 € feststellte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann