News mit dem Tag „Verkehrssicherungspflicht“

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  • Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es auf die sorgfältige Räumung von Gehwegen durch die Verantwortlichen besonders an, um Stürze auf schnee- oder eisglatten Flächen zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, ist grundsätzlich der zur Räumung Verpflichtete für die Folgen des Sturzes verantwortlich. Das gilt auch für ein Bundesland, wenn es sich um eine Landstraße handelt. Das Landgericht Aachen musste über einen Sturz eines Fahrgastes eines Linienbusses entscheiden, der an einer nicht geräumten Bushaltestelle an einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fall kam. Das erkennende Gericht nahm eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht bei Schnee- oder Eisglätte im Bereich von Bushaltestellen an.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Straßen müssen frei von rutschigem Laub und Schnee gehalten werden, das ergibt sich aus der „Verkehrssicherungspflicht“. Aber auch bei der Beseitigung von Gefahrenquellen muss man aufpassen, wie folgender Fall zeigt:
    Eine Frau war mit ihrem Auto in der Stadt unterwegs, als sie vor Schreck in parkende Autos lenkte. Mitarbeiter der Stadtreinigung hätten ihr unvermutet Laub auf die Windschutzscheibe geblasen, gab sie später an.
  • BGH entscheidet zu Unfall auf einem nicht von Schnee geräumten Gehweg in München
    BGH – VIII. Zivilsenat – Urteil vom 21.2.2018 – VIII ZR 255/16 –

    In den Wintermonaten kommt es immer wieder zu Schnee- und Glatteisunfällen auf nicht oder nur unzureichend geräumten Gehwegen. Der Verletzte versucht dann, von dem Verantwortlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Häufig ist aber nicht klar, wer für das Räumen des Gehweges vor einem Privatgrundstück verantwortlich ist. So musste der Verletzte auch in dem letztlich vom BGH entschiedenen Rechtsstreit zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München klagen. Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb allerdings in allen Instanzen ohne Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Kammergericht entscheidet zum Schadensersatz nach Glatteisunfall vor 5-Sterne-Hotel
    Kammergericht Berlin Beschluss vom 7.11.2017 – 4 U 113/15 –

    Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es in und wieder vor, dass ein Passant auf einem unzureichend geräumten Bürgersteig auf Schnee oder Eis zu Fall kommt. Dann stellt sich die Frage der Verkehrssicherungspflichtverletzung durch den Grundstückseigentümer des angrenzenden Bürgersteigs. So hatte auch das Kammergericht in Berlin über einen derartigen Sturz auf dem Bürgersteig vor einem 5-Sterne-Hotel zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Schleswig entscheidet zur Verkehrssicherungspflicht bei Unfall an Glasdrehtür
    OLG Schleswig Urteil vom 22.6.2017 – 11 U 109/16 –

    Auch in Hotels kommt es hin und wieder zu Unfällen. Die Unfallzeitung will auch diese Entscheidungen besprechen. In dem vom OLG Schleswig entschiedenen Fall ging es um einen Unfall an einer Glasdrehtür in einem Hotel an der Ostsee. Entscheidend war auch die Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Hotelbetreiber. Ebenso entscheidend war die Frage des Mitverschuldens des Hotelgastes beim Sturz an der Glaseinfassung.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann