Die quasi alltäglichen Rechnungskürzungen seitens der Kfz-Versicherer oder deren Dienstleister schmälern nicht nur Umsatz und Gewinn von Werkstätten, sondern verursachen auch überflüssige Diskussionen zwischen allen Beteiligten und steigern deren bürokratischen Aufwand. Doch sind die Kürzungen womöglich berechtigt? Wie lässt sich vorbeugen? Eine Situationsanalyse aus dem Blickwinkel eines engagierten Sachverständigen.
Setzt sich das Geschäftsmodell durch, könnten die Prämien aber steigen
Telematiktarife sind eine relativ neue Erscheinung. Die Direktversicherung der Sparkassen war die erste Assekuranz, die dieses neuartige Versicherungsmodell im Januar 2014 hierzulande einführte. Im Kern geht es darum: Wer als Autohalter damit einverstanden ist, dass sein Fahrstil und seine gefahrenen Kilometer elektronisch überwacht und ausgewertet werden, der wird mit einem günstigeren Tarif seiner Kfz-Versicherung gelockt.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 26.4.2016 – VI ZR 50/15 –
Nach einem Verkehrsunfall am 20.12.2012, der durch den Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Kraftfahrzeuges verursacht wurde, schaltete die geschädigte Kfz-Eigentümerin den Sachverständigen M. ein, damit dieser ein Schadensgutachten erstellt.
AG Schwandorf Beschluss vom 6.4.2016 – 1 C 237/16 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nahm der geschädigte Eigentümer des verunfallten Kraftfahrzeuges den Schädiger persönlich wegen der von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nicht erstatteten restlichen Sachverständigenkosten gerichtlich in Anspruch. Die Kfz-Haftpflichtversicherung war nicht mit verklagt.
Der Kläger verlangt Versicherungsleistungen nach einem Verkehrsunfall, bei dem sein vollkaskoversicherter Pkw Mercedes beschädigt wurde. Die Einstandspflicht der beklagten Vollkaskoversicherung steht dem Grunde nach außer Streit.
AG Offenbach Urteil vom 13.10.2015 – 340 C 95/15 –
Am 13.10.2014 ereignete sich in Obertshausen ein Verkehrsunfall, bei dem der PKW des späteren Klägers erheblich beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt der Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs.
AG Köln Hinweisbeschluss vom 3.5.2016 – 269 C 72/16 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beanspruchte der Geschädigte von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung Ersatz seiner Unfallschäden, unter anderem auch Ersatz der allgemeinen Unkostenpauschale, die er mit 25,-- € bezifferte. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung weigerte sich beharrlich, diesen Betrag zu erstatten.
Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 1.7.2015. Die Zeugin Z. befuhr mit dem Fahrzeug des Klägers die S-Straße und wollte nach rechts in die bevorrechtigte H-Straße abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Fahrzeug des Beklagten. Das Fahrzeug des Klägers war vollkaskoversichert. Diese zahlte unter Abzug der Selbstbeteiligung die Reparaturkosten.
Amtsgericht Hamburg-Harburg Urteil vom 29.6.2016 – 647 C 70/16 –
Am 18.12.2015 kollidierten auf der Kreuzung der Waltershofer Straße und der Neuwiedenthaler Straße in Hamburg der bei Grünlicht in die Kreuzung fahrende Kläger mit seinem Pkw Audi A3 mit dem Pkw des bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrers, der bei Rotlicht in die Kreuzung einfuhr.
Das Fahren soll sicherer werden / Neues Gesetz noch in diesem Jahr / Ethikkommission
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) setzt eine Ethikkommission zum vollautomatischen Fahren von Autos unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio ein. Die Kommission hat den Auftrag, grundlegende moralische Fragen im Zusammenhang mit autonomen Fahrsystemen zu erörtern und zu klären.
Scharfe Kritik übt der ACE an den Versicherern, die in der Kfz-Versicherung hohe Aufschläge von Senioren verlangen. Die Assekuranzen begründen diesen Zuschlag mit dem höheren Unfallrisiko der älteren Generation.
Das Leben von Opfern eines Verkehrsunfalls verändert sich oft gravierend / Versicherer übernehmen nicht selten nur einen Teil der Kosten
Die Folgen für die Opfer von Verkehrsunfällen sind enorm, auch wenn man die Verletzungen nicht oder nicht mehr sieht. Nun klärt eine wissenschaftliche Studie darüber auf, wie verletzte und unverletzte Unfallopfer ihre Lage empfinden und wie die Belastungen sich auf ihr privates und berufliches Leben auswirken.
veranstaltet von UnfallZeitung / Referent: Sachverständiger Franz Hiltscher
Wertminderung – das ewige Streitthema! Immer wieder sind wir Sachverständigen der Ansicht, dass die Wertminderung rein ein Gefühl ist, das aus der Bauchgegend kommt. Wenn wir vor Gericht stehen, sind wir den unzähligen Berechnungsmethoden, wie z.B. MFM, ausgesetzt.
Die ADAC-Delegierten stimmten für die organisatorische Aufteilung als Konsequenz aus der Krise.
Die Delegierten des ADAC verabschiedeten am vergangenen Wochenende eine grundlegende Organisationsreform, dabei wurde die selbstgesetzte Hürde einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln mehr als erreicht. Dies gelang gegen den Widerstand des ehemaligen ADAC- Präsidenten Peter Meyer und des von ihm geleiteten Regionalverbands Nordrhein.
Den Versicherern gehen die Ideen nicht aus – und wir halten dagegen! 28.05.2016
Ich brauche keinem KFZ-Sachverständigen zu erklären wie wichtig es ist, sich heute nicht nur technisch fort zu bilden. Nach Inkrafttreten des RDG (Rechtdienstleistungsgesetz) sollte jeder KFZ- Sachverständige in der Lage sein, seinen Mandanten die beste Beratung zukommen zu lassen. Wer kann das nicht besser erläutern als Joachim Otting, der Virtuose des rechtlichen Gehörs. Sie haben jetzt die Gelegenheit, sich in einer absoluten Top-Atmosphäre updaten zulassen. Wir haben nur wenige Plätze - also wer zuerst kommt…
AG Geestland Urteil vom 20.11.2015 – 3 C 94/14 (IV) –
Am 4.11.2013 wurde der Pkw des späteren Klägers von einem bei der HUK-COBURG allgemeine Versicherung AG versicherten Fahrzeug beschädigt. Die Schuld liegt eindeutig beim Versicherungsnehmer der HUK-COBURG. Nach dem Unfall ließ der Geschädigte ein Schadensgutachten fertigen. Die Gesamtkosten des Gutachtens beliefen sich auf 723,48 €. Die eintrittspflichtige HUK-COBURG regulierte unter Bezugnahme auf ihr Honorartableau 2012 nur 638,-- €. Der Differenzbetrag ist Gegenstand der Klage vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Geestland. Die Klage hatte Erfolg.
OLG Dresden Berufungsurteil vom 6.5.2015 – 7 U 192/14 –
Die Parteien streiten über die Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, für den die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung in vollem Umfang haftet. Die jeweils Geschädigten benötigten dringend für das beschädigte Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug, weshalb sie sich bei der späteren Klägerin ein Ersatzfahrzeug anmieteten. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte in 18 Fällen Kürzungen unter Hinweis auf die niedrigeren Preise nach der Fraunhofer-Erhebung vorgenommen.
AG Viersen Beschluss vom 2.11.2015 – 33 C 224/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte zunächst die HUK-COBURG als unbestritten eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen. Diese hatte allerdings den Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf vollständigen Ausgleich seines Schadens nur unzureichend erfüllt.