News mit dem Tag „Umwelt“

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  • Verkehrsdichte: Der Pendelverkehr wächst und wächst
    Berufstätige fahren im Schnitt 10,5 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz

    Der Pendlerverkehr nimmt deutlich zu und belastet damit verstärkt den Straßenverkehr. Von den sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigten, die regelmäßig von ihrem Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück fahren, nutzten im Jahr 2016 zwei Drittel einen Pkw, ermittelte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Das IAB existiert seit 1967 als Forschungseinrichtung der Bundesanstalt für Arbeit. Es forscht mit gesetzlichem Auftrag im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende und macht seine Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich. Außerdem unterbreitet es Vorschläge für die Politik und soziale Praxis.
  • Es klingt wie ein verspäteter Aprilscherz: An der Fahrzeughinterachse befestigte Ventilatoren sollen dafür sorgen, dass ein Partikelfilter den gesamten vom Auto produzierten Feinstaub aufnimmt. Es ist schon länger bekannt, dass nicht nur der Feinstaub in den Autoabgasen gesundheitsgefährdend ist, sondern auch der durch Brems-, Reifen- und Straßenabrieb entstehende. Auf den ist der neue von Mann + Hummel entwickelte „Feinstaubfresser“ ausgerichtet.
  • Verkaufsstau: Neue Autos auf Halde
    Der neue, schärfere Prüfzyklus WLTP führt zu Verkaufsstaus bei den Autoherstellern | Kam er für die Autohersteller überraschend? | Partikelfilter für Benzinmotoren

    Ab kommenden September gilt die strengere europäische Abgasnorm Euro 6c für Pkw-Erstzulassungen. Die Autos müssen dann dem realitätsnäheren Prüfzyklus WLTP (Weltweit einheitliches Testverfahren für Leichtfahrzeuge) unterzogen werden, bevor sie auf die Straße dürfen. Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) steigen die im WLTP ermittelten Normverbrauchswerte der Autos um durchschnittlich 20 Prozent. Also müssen die Hersteller etwas tun, um die Grenzwerte einzuhalten.
  • Klimaanlagen: Auch das neue Kältemittel ist ein Umweltkiller
    R1234yf ist seit 2017 als Kältemittel für Autoklimaanlagen vorgeschrieben, um das Klima zu schonen | Nun zeigt sich, dass es die Umwelt schädigt | Umweltbundesamt verlangt Ausstieg

    Das umstrittene Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) der US-Chemieunternehmen Honeywell und Dow-DuPont, das wegen seiner angeblichen Umweltfreundlichkeit seit Anfang 2017 in den Klimaanlagen von neuen Pkw EU-weit vorgeschrieben ist und schrittweise das bisherige, als stark klimaschädlich eingestufte R134a ersetzten soll, ist einmal mehr in die Kritik geraten. Bereits vor dessen Einführung gab es Warnungen, dass es „im Brandfall und an heißen Oberflächen giftige Stoffe wie Fluorwasserstoff und Carbonylfluorid bilden“ und „ein Sicherheitsrisiko für Insassen und Rettungskräfte“ darstellen könne, wie das Umweltbundesamt (UBA) auf Grundlage eigener Untersuchungen betonte.
  • Noch eine Maut?
    „Verkehrskonzept ohne Stau“

    2017 betrug der volkswirtschaftliche Schaden durch verstopfte Straßen in Deutschland rund 80 Milliarden Euro. Verkehrsteilnehmer, die Staus verursachten und der Umwelt schadeten, würden Kosten hervorrufen und trotzdem genausoviel bezahlen wie die anderen, sagt der Wirtschaftswissenschaftler Axel Ockenfels. Also subventioniere die Allgemeinheit die Stauverursacher.
  • Bekanntlich fand vor etwa einem Jahr in Berlin der Diesel-Gipfel statt, an dem die Vorstandsvorsitzenden der deutschen Automobilkonzerne, der Bundesverkehrsminister sowie die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Automobilindustrie teilnahmen. Dieser Diesel-Gipfel sollte klären, wie nach dem Abgasskandal die Luft in den Städten sauberer werden könnte und drohende Fahrverbote möglichst verhindert werden könnten. Dieselmotoren gelten bekanntlich als einer der größten Verursacher für zu hohe Werte des gesundheitsschädlichen Stickoxids. Das war der Automobilindustrie auch bewusst. Nicht umsonst wurde durch entsprechende Software die Abgaswerte manipuliert, um die Kraftfahrzeuge sauberer darzustellen als sie tatsächlich waren und sind. Man kann so etwas auch Betrug nennen. Es bestand daher vor einem Jahr dringender Handlungsbedarf. Und wie sieht es heute – ein Jahr danach – aus? Die Antwort ist ernüchternd! Es ist nichts passiert!

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Am 12.7.2018 hatte die Unfallzeitung auf drohende Dieselfahrverbote ab Januar 2019 hingewiesen, denn das Land Baden-Württemberg hatte in seinem Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nachgebessert. Diese Nachbesserung reicht allerdings nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht aus. In Stuttgart können daher schon sehr bald am Neckartor an der vielbefahrenen Bundesstraße 14 strenge Dieselfahrverbote kommen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Allein in Nordrhein-Westfalen droht mehr als 2300 Dieselpersonenfahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software die behördliche Stilllegung, wenn nicht unverzüglich das von VW und Audi angebotene Software-Update aufgespielt wird. Das Kraftfahrtbundesamt hatte die entsprechenden Fahrzeughalter angeschrieben, dass von ihnen binnen einer gesetzten Frist die geänderte Software in den Fachwerkstätten aufgespielt werden muss, anderenfalls die Stilllegung des Fahrzeugs durch die entsprechenden Straßenverkehrsämter drohe. Diese Frist ist abgelaufen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Luftbelastung: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik
    Die Bundesregierung gerät unter Handlungsdruck

    Die Luftbelastung in bundesdeutschen Städten ist anhaltend hoch. Stickoxid (NOx) und Fein-staub können bei erhöhter Konzentration die Atemwege angreifen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen hervorrufen und Krebs auslösen. Bei längerer Dauer treten die gesundheitlichen Schäden auch unterhalb der geltenden Grenzwerte ein. Laut aktuellen Untersuchungen sterben deswegen allein in Deutschland etliche tausend Menschen verfrüht.
  • Diesel-Debatte: Handwerkspräsident fordert Hardware-Nachrüstung
    Harsche Kritik an Autobauern - Politik soll Hersteller in die Pflicht nehmen

    Hans-Peter Wollseifer ist Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und mahnt eine konsequentere Gangart der staatlichen Politik gegenüber der Autoindustrie an, wenn es um die Abgase von Dieselautos geht. In Interviews verschiedener Tageszeitungen unterstützte er die Forderung nach einer Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw mit älterer Abgasnorm. Dabei geht es um den nachträglichen Einbau eines SCR-Katalysators, der mit Adblue-Harnstofflösung für eine Reduzierung der Stickoxidemissionen sorgt.
  • Die Unfallzeitung hatte bereits mehrfach über die Dieselfahrverbote in deutschen Städten berichtet. Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht im Sprungrevisionsverfahren gegen die Städte Stuttgart und Düsseldorf die Ansichten der jeweiligen Verwaltungsgerichte bestätigt, wonach in beiden Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zulässig sind. Auch das Verwaltungsgericht Aachen hatte der Stadt Aachen auferlegt, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu erlassen, allerdings ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen noch nicht rechtskräftig.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem in Hamburg seit dem 1.6.2018 auf zwei wichtigen Hauptstraßen Dieselfahrverbote verhängt wurden, wächst auch in den übrigen betroffenen Städten der Druck, die vorgeschriebenen Abgaswerte einzuhalten und die Luft sauber zu halten. Am meisten betroffen von Dieselfahrverboten sind die Städte in Nordrhein-Westfalen. Allein im Ruhrgebiet sind die Städte Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Mülheim, Herne, Witten und Hagen neben Düsseldorf und Köln unter anderem betroffen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bekanntlich hatte am 27.2.2018 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als höchstes deutsches Verwaltungsgericht in den Revisionsverfahren betreffend die Städte Stuttgart und Düsseldorf entschieden, dass grundsätzlich auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zulässig sind. Wenige Tage nach dem Urteilsspruch erklärte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet (CDU), dass er Dieselfahrverbote in Nordrhein-Westfalen für unverhältnismäßig halte und es deshalb in Nordrhein-Westfalen – und damit auch in Düsseldorf trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts – kein Dieselfahrverbot geben würde.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.2.2018 entschieden, dass die Revisionen der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf zurückgewiesen werden. Damit sind die vorgerichtlichen Urteile rechtskräftig. Um es vorweg zu sagen: Jeder vernünftig denkende Jurist hatte mit einer derartigen höchstrichterlichen Entscheidung gerechnet, denn das Bundesverwaltungsgericht entscheidet als Revisionsinstanz.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Porsche ambitioniert in die Elektromobilität
    Die VW-Tochter verdoppelt ihre Investitionen auf sechs Milliarden Euro | Porsche Mission E mit 600 PS soll Ende 2019 marktreif sein

    Die Sportwagenschmiede Porsche hat das letzte Jahr gut abgeschlossen. 2017 lag der Umsatz der VW-Tochter bei 22,3 Milliarden Euro und das operative Ergebnis bei 3,9 Milliarden Euro. Damit wurde das selbstgesetzte Ziel von 15 Prozent Umsatzrendite klar erreicht.
  • Am 22. Februar 2018 wird das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge treffen. Obwohl sich die Bundesregierung und die Autoindustrie strikt gegen ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge aussprechen, wird dies die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts der Bundesrepublik nicht beeinflussen können, denn die Rechtsprechung ist unabhängig. Die Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht sind grundsätzlich an Weisungen nicht gebunden und nur dem Recht und Gesetz unterworfen. Da werden auch kostenlose Nahverkehre in Städten und Gemeinden nichts ändern, wie dies jetzt von der Bundesregierung beabsichtigt ist.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Wussten Sie, dass Amsterdam auf eine über 80-jährige Fahrradtradition zurückblicken kann? Die niederländische Stadt legte schon in den 1920er-Jahren ein dichtes Netz von Fahrradwegen an, die Bevölkerung bewältigte damals 80 Prozent der Wege mit dem „Fiets” (Fahrrad). Heute erledigen die 850.000 Einwohner Amsterdams täglich rund 665.000 Besorgungen mit dem Rad, das ist die Hälfte mehr als in den 1990ern.
  • Während die ersten Verwaltungsgerichte bereits die betroffenen Städte verurteilt hatten, für bestimmte Innenstadtbereiche bzw. besonders belastete Ausfallstraßen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu erlassen, was die Autoindustrie und auch die Politik unbedingt verhindern wollen, gehen einige Gemeinden bereits jetzt andere Wege. Sie warten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ab. Sie verfügen eine Stilllegung des betreffenden Dieselfahrzeugs, wenn der Halter nicht bereit ist, das von dem Autohersteller zur Verfügung gestellte Update vorzunehmen. So geschehen in Bochum in diesen Tagen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann