News mit dem Tag „Fahrverbote“

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  • Obwohl der Bund das Immissionsschutzgesetz geändert hat, bleiben die von der Bundesregierung und einzelnen Länderregierungen ungeliebten Dieselfahrverbote zunächst bestehen, soweit sie rechtskräftig geworden sind. Das gilt zumindest für Stuttgart und Düsseldorf. Während Stuttgart ab Anfang dieses Jahres das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Wesentlichen durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, umsetzt und Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge eingerichtet hat, lässt Düsseldorf, obwohl auch das diese Stadt betreffende verwaltungsgerichtliche Urteil rechtskräftig ist, unverständlicherweise mit der Einrichtung von Dieselfahrverbotszonen im Stadtgebiet auf sich warten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Wie bereits in der Unfallzeitung berichtet, beabsichtigt die deutsche Bundesregierung das Dieselfahrverbot in vielen deutschen Städten dadurch zu verhindern, indem die Überschreitung des europaweit festgelegten Grenzwertes vom 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft im Jahresschnitt als geringfügig angesehen wird und damit Dieselfahrverbote bei Überschreitung des Grenzwertes bis 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid als unverhältnismäßig angesehen werden. Das ist im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung an Hauptverkehrsstraßen ein fauler Gesetzesentwurf. Der Gesetzesentwurf nützt nur dem desolaten Image der deutschen Automobilhersteller.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Der Dieselskandal und kein Ende. Nicht nur, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Problem mit den manipulierten Dieselmotoren nicht gelöst wird und dass immer noch weitere Fahrverbote für unsaubere Dieselfahrzeuge in bundesdeutschen Städten drohen, sondern das Problem beschäftigt auch den Europäischen Rechnungshof. Dieser kritisiert die politische Reaktion auf den Dieselskandal. Er meint, dass die Politik zu wenig getan hat, um angemessen auf die von den Automobilherstellern eingesetzten Betrugsmotoren zu reagieren. Diese Kritik richtet sich unter anderem auch gegen die deutschen Politiker. Zuletzt hatte sich auch der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gegen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ausgesprochen, obwohl über zehn Gerichte solche verhängt hatten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In der Bundeshauptstadt Berlin findet am 14. Und 15. Januar 2019 ein sogenannter Berlin-Ruhr-Dialog statt. Es ist bereits die zweite Veranstaltung dieser Art, auf der von Vertretern der Städte und Kreise des Ruhrgebiets die brennenden Probleme mit den zuständigen Bundesministern bzw. Bundesministerinnen besprochen werden. Der erste Berlin-Ruhr-Dialog wurde vor fünf Jahren geführt, als das Thema Dieselfahrverbote in Ruhrgebietsstädten noch nicht unter den Nägeln brannte. In diesem Jahr fuhren Oberbürgermeister und Landräte aus der Ruhrregion nach Berlin.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem bereits in zwölf Städten Diesel-Fahrverbotszonen gelten, weil Verwaltungsgerichte diese dazu verurteilten oder weil diese freiwillig, wie in Hamburg, eingerichtet wurden, so kommt jetzt mit außergerichtlichem Vergleich mit dem Land Hessen mit Darmstadt die dreizehnte Stadt dazu, in der Diesel-Fahrverbote gelten. Insgesamt sind rund 70 Städte in der Bundesrepublik betroffen, weil in ihren Stadtgrenzen Stickstoffdioxidwerte über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt gemessen wurden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Mancher Politiker gibt der klagenden Deutschen Umwelt Hilfe und den die Fahrverbote aussprechenden Gerichten die Schuld für die Verhängung von Diesel-Fahrverboten. Das ist schlicht lächerlich. Derartige Äußerungen zeigen auch das wahre Verständnis dieser Politiker von Demokratie. Diese Politiker verschweigen ihrerseits die Abhängigkeit der Politik von der deutschen Automobilindustrie. Sie verschweigen geflissentlich auch, dass die deutschen Automobilhersteller es waren, die Betrugsmotoren in Dieselfahrzeuge eingebaut haben. Diese Motoren sollten saubere Abgaswerte vorgaukeln, die nur auf dem Prüfstand erzielt werden konnten, im Normalbetrieb jedoch nie erreicht wurden. So etwas kann man auch Betrug nennen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen hatten bisher nur Diesel-Fahrverbote für Düsseldorf, Aachen, Köln und Bonn verhängt. Die Unfallzeitung berichtete darüber. Ansonsten erfolgten nur Gerichtsurteile für Großstädte außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Obwohl die Bevölkerungsdichte in den Städten des Ruhrgebiets groß ist, liegt bisher nur keine verwaltungsgerichtliche Entscheidung für die Städte zwischen Rhein, Ruhr und Lippe vor. Auch im Ruhrgebiet sind die Grenzwerte überschritten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Ein weiteres Verwaltungsgericht hat ein Diesel-Fahrverbot für zulässig erachtet. Am 24.10.2018 hat das Verwaltungsgericht Mainz für die Stadt Mainz entschieden, dass Diesel-Fahrverbote verhängt werden müssen, wenn bis zum Sommer nächsten Jahres keine Verbesserung der Luft eintritt. Damit liegen nunmehr Diesel-Fahrverbote für die Städte München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, Berlin, Frankfurt am Main und Mainz vor. Weitere Städte werden folgen, denn weitere Verwaltungsrechtsstreite um Diesel-Fahrverbote sind rechtshängig.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Das Verhängen von Fahrverboten für unsaubere Dieselfahrzeuge soll nach dem Willen der Bundeskanzlerin per Gesetz erschwert werden. Sie und Teile der Bundesregierung beabsichtigen, eine Gesetzesänderung vorbereiten zu können, wonach die geringfügige Überschreibung der Stickoxidwerte bis 50 Mikrogramm noch verhältnismäßig sei und demnach bis zu diesem Wert keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge möglich seien. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gesichtspunkten, die im Einzelnen noch ausgeführt werden sollen, mehr als bedenklich. Dementsprechend stößt das Vorhaben in der Regierungskoalition und bei den Umweltverbänden auf erhebliche Kritik. Auch Verfassungsrechtler erheben starke Bedenken. Was ist seitens der Union geplant und worin bestehen die Bedenken dagegen?

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Verwaltungsrechtsprechung ist sich seit der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts treu geblieben und hat bei besonders belasteten Städten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge zugelassen. Auch das Verwaltungsgericht Berlin hat am 9.10.2018 so entschieden und für etwa 15 km Straßenfläche in Berlin ein Fahrverbot für unsaubere Diesel-Fahrzeuge verhängt. Bis Ende März nächsten Jahres muss der Luftreinhalteplan der Stadt Berlin das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin berücksichtigen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Offenbar zeichnet sich eine Lösung im Dieselskandal ab. Auch die Automobilhersteller haben offensichtlich jetzt verstanden, dass ihre strikte Weigerung Nachrüstungen älterer Dieselfahrzeuge auf ihre Kosten vornehmen zu lassen zu keinem Erfolg führt. Die Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung ist augenscheinlich für Umrüstungen auf Kosten der Automobilhersteller. Denn die Automobilhersteller müssen haften, und zwar ohne Wenn und Aber.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte am 11. September 2018 darüber berichtet, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet hat, ab Februar 2019 auch in Frankfurt am Main Diesel-Fahrverbote zu verhängen. Damit war Frankfurt nach München, Stuttgart, Düsseldorf und Aachen die fünfte Großstadt, die zu Diesel-Fahrverboten verurteilt wurde. Hamburg hat bereits freiwillig auf zwei Straßen im Stadtgebiet ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verhängt. Die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Bouffier (CDU) will sich allerdings mit dem Urteilsspruch der Wiesbadener Verwaltungsrichter nicht zufriedengeben.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach München, Düsseldorf, Stuttgart und Aachen ist Frankfurt am Main die nächste Stadt, die Fahrverbotszonen für unsaubere Kraftfahrzeuge nach Urteilen der zuständigen Verwaltungsgerichte einführen muss. In Hamburg wurde freiwillig bereits auf zwei Straßen ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge eingerichtet. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Luftreinhalteplan des Landes Hessen bezüglich der Luftreinhaltung im Stadtgebiet Frankfurt beanstandet und die Verwaltung verpflichtet, auch in Frankfurt Dieselfahrverbote einzurichten, weil sonst die Luft nicht sauberer wird. Frankfurt wird nicht die letzte Stadt sein, in der Dieselfahrverbote eingerichtet werden müssen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bekanntlich fand vor etwa einem Jahr in Berlin der Diesel-Gipfel statt, an dem die Vorstandsvorsitzenden der deutschen Automobilkonzerne, der Bundesverkehrsminister sowie die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Automobilindustrie teilnahmen. Dieser Diesel-Gipfel sollte klären, wie nach dem Abgasskandal die Luft in den Städten sauberer werden könnte und drohende Fahrverbote möglichst verhindert werden könnten. Dieselmotoren gelten bekanntlich als einer der größten Verursacher für zu hohe Werte des gesundheitsschädlichen Stickoxids. Das war der Automobilindustrie auch bewusst. Nicht umsonst wurde durch entsprechende Software die Abgaswerte manipuliert, um die Kraftfahrzeuge sauberer darzustellen als sie tatsächlich waren und sind. Man kann so etwas auch Betrug nennen. Es bestand daher vor einem Jahr dringender Handlungsbedarf. Und wie sieht es heute – ein Jahr danach – aus? Die Antwort ist ernüchternd! Es ist nichts passiert!

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in den beiden Sprungrevisionsverfahren Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Teilen von Stuttgart und Düsseldorf für zulässig erachtet. Das Verwaltungsgericht Aachen ist im Fall der Stadt Aachen zu dem gleichen Ergebnis gelangt. Hamburg hat auf freiwilliger Basis bereits zwei Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt und kontrolliert bereits die Einhaltung der Fahrverbote. Es gibt reichlich Bußgelder für den Stadtsäckel.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte bereits darüber berichtet, dass neben Düsseldorf und Stuttgart auch in weiteren Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge drohen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind viele Städte betroffen. Im Ruhrgebiet, einem Ballungsraum von über 5 Millionen Einwohnern, ist annähernd jede Stadt betroffen. Klagen gegen die Ruhrgebietsstädte Essen, Gelsenkirchen und Bochum sind anhängig.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem in Hamburg seit dem 1.6.2018 auf zwei wichtigen Hauptstraßen Dieselfahrverbote verhängt wurden, wächst auch in den übrigen betroffenen Städten der Druck, die vorgeschriebenen Abgaswerte einzuhalten und die Luft sauber zu halten. Am meisten betroffen von Dieselfahrverboten sind die Städte in Nordrhein-Westfalen. Allein im Ruhrgebiet sind die Städte Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Oberhausen, Mülheim, Herne, Witten und Hagen neben Düsseldorf und Köln unter anderem betroffen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Mit dem 31. Mai 2018 gelten in Hamburg auf zwei Straßenabschnitten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Von dem Fahrverbot ausgenommen sind Anlieger, Besucher, Anlieferverkehr und städtische Fahrzeuge der Straßenreinigung und Müllabfuhr sowie für Polizei und Feuerwehr im Einsatz. Die entsprechenden Verkehrszeichen hat die Straßenverkehrsbehörde in Hamburg auf der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee bereits aufgestellt. Auf der Stresemannstraße ist ein etwa 1,7 Kilometer langer Straßenteil für Alt-Diesel-Fahrzeuge gesperrt und auf der Max-Brauer-Allee ist ein knapp 600 Meter langer Straßenabschnitt für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 gesperrt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann