News mit dem Tag „Auffahrunfall“

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  • Die Lkw-Auffahrunfälle am Stauende reißen nicht ab. Die Medien müssen fast tattäglich über schwere Lkw-Auffahrunfälle am Stauende berichten. Zuletzt hatte die Unfallzeitung über einen Lkw-Auffahrunfall am 15.4.2019 auf der BAB A 2 berichtet. Jetzt ist es erneut Aufgabe der Unfallzeitung über einen schweren Lkw-Auffahrunfall auf der A 61 zwischen dem Autobahndreieck Bad Neuenahr-Ahrweiler und dem Autobahnkreuz Meckenheim zu berichten. Dieser Lkw-Auffahrunfall endete für einen unbeteiligten Fahrer tödlich und für drei weitere Personen mit schweren Verletzungen. Die Autobahn A 61 war wegen der Rettungs- und Bergungsarbeiten in Fahrtrichtung Köln komplett gesperrt. Der Verkehr wurde ab der Anschlussstelle Mendig umgeleitet.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte am 5.4.2019 darüber berichtet, dass die schweren Lkw-Auffahrunfälle auf Bundesautobahnen nicht abreißen. Die Unfallzeitung berichtete über die schweren Lkw-Auffahrunfälle am 2.4.2019 auf der A 3, über den Lkw-Auffahrunfall am 3.4.2019 auf der A 12 und über den Lkw-Auffahrunfall am 4.4.2019 auf der A 33. Jetzt ereignete sich schon wieder ein schwerer Lkw-Auffahrunfall auf der A 52 bei Düsseldorf. Bilanz dieses Lkw-Auffahrunfalls ist ein lebensgefährlich verletzter Lkw-Fahrer und erheblicher Sachschaden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte bisher immer über Auffahrunfälle durch Lkw-Fahrer berichtet. Das hatte auch seinen Grund, weil durch die Masse der auffahrenden Lastfahrzeuge erhebliche Schäden materieller und immaterieller Art eintraten. Häufig kam es auch zu tödlichen Verletzungen. Damit der Unfallzeitung nicht Unausgewogenheit der Berichterstattung vorgeworfen werden kann, weil bisher ausschließlich über schwere Lkw-Auffahrunfälle berichtet wurde, berichten wir heute über einen schwerwiegenden Auffahrunfall durch einen Pkw-Fahrer auf der Bundesautobahn A 20 bei Triebsees im Landkreis Vorpommern-Rügen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Auffahrunfälle auf Bundesautobahnen, verursacht durch Fahrer von Lastkraftfahrzeugen, nehmen kein Ende. Am Morgen des 5. Dezember 2018 ereignete sich auf der BAB A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Kreuz Köln-Nord ein schwerwiegender Lkw-Auffahrunfall, bei dem drei Personen schwer verletzt wurden, einer davon sogar lebensgefährlich. Wieder einmal war Unachtsamkeit des Lkw-Fahrers oder zu geringer Sicherheitsabstand Ursache für diesen erneuten Auffahrunfall am Stauende. Der Lkw-Fahrer hatte das Stauende zu spät bemerkt. Er krachte mit seinem schweren Fahrzeug gegen das vor ihm stehende Personenkraftfahrzeug. Die Aufprallwucht war so stark, dass der Personenwagen noch auf ein davorstehendes Fahrzeug aufgeschoben wurde.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Reihe der Lkw-Auffahrunfälle auf bundesdeutschen Autobahnen reißt nicht ab. Am 16.10.2018 ereignete sich auf der BAB A 2 in Fahrtrichtung Dortmund bei Hannover erneut ein schwerer Lkw-Auffahrunfall. Der auffahrende Lkw-Fahrer wurde getötet und der auffahrende Tanklastzug geriet in Brand. Dieser Unfall erinnerte so etwas an den schweren Lkw-Auffahrunfall bei Bologna in Italien, wo ebenfalls ein Tanklastzug auf ein Stauende auffuhr und explodierte. Im Fall des Unfalls auf der A 2 geriet der Tanklastzug in Brand, explodierte aber nicht. Gleichwohl wurde die Autobahn A 2 an der Unfallstelle in beiden Richtungen gesperrt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Oldenburg urteilt zur Haftung nach Auffahrunfall bei Vollbremsung
    OLG Oldenburg Urteil vom 26.10.2017 – 1 U 60/17 –

    Bei einem Auffahrunfall wird schnell die Frage nach der Verantwortlichkeit des Unfallgeschehens gestellt. Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den Auffahrenden. Es liegt dabei nahe, dass der Auffahrende mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr oder unaufmerksam sein Fahrzeug steuerte oder zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Aber es sind durchaus auch Konstellationen denkbar, dass die Haftung quotiert wird. Einen derartigen Fall hatte letztinstanzlich das Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann