News mit dem Tag „HUK-Coburg“

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  • Ein eigenes Werkstattnetz mit dauerhaften Festpreisen will der Versicherungskonzern HUK-Coburg gründen. Pilotwerkstätten sollen in Großstädten unter der Bezeichnung "HUK Autoservice" eingerichtet werden. Von dort soll es dann Partnerwerkstätten in der Fläche geben, berichtet die Fachzeitschrift "Kfz-Betrieb". Die Versicherung will "im Autoservice in der ersten Liga mitspielen" und wirbt gleichzeitig mit "kleinsten Preisen", zitiert der "Kfz- Betrieb" einen HUK-Verantwortlichen.
  • LG Essen urteilt im Berufungsverfahren zu den Sachverständigenkosten nach Unfall
    LG Essen Berufungsurteil vom 19.1.2016 – 15 S 123/15 –

    Der Kläger, der als Kfz-Sachverständiger tätig ist, macht ihm abgetretene restliche Sachverständigenkosten gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG geltend. Die Haftung des beklagten Versicherungsnehmers der HUK-COBURG ist unstreitig. Der Geschädigte beauftragte den Kläger, ein Schadensgutachten bezüglich der Schadenshöhe und des Schadensumfangs zu erstellen. Für seine Gutachtertätigkeit berechnete der Kläger Sachverständigenkosten von insgesamt 1.016,45 €. Hierauf zahlte die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Versicherung des Unfallverursachers lediglich einen Betrag von 818,-- €. Der Restbetrag sowie vorgerichtliche Anwaltskosten und Zinsen sind Gegenstand des Rechtsstreits. In erster Instanz hat das AG Bottrop mit Urteil vom 26.5.2015 – 8 C 313/14 – der Klage stattgegeben. Die vom Amtsgericht zugelassene Berufung blieb ohne Erfolg.
  • AG Stade erteilt dem Honorartableau der HUK-COBURG eine Abfuhr
    AG Stade Urteil vom 2.12.2015 – 61 C 696/15 –

    Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus einem Unfallereignis, das der Versicherungsnehmer der HUK-COBURG schuldhaft verursacht hat. Der Geschädigte beauftragte nach dem Verkehrsunfall einen örtlichen Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für die Erstellung des Gutachtens berechnete der Sachverständige einen Betrag von insgesamt 635,33 €. Darauf zahlte die HUK-COBURG lediglich 520,-- € unter Bezugnahme auf ihr Honorartableau. Der Differenzbetrag ist Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Stade. Die Klage war erfolgreich.
  • AG Geestland sieht HUK-Honorartableau nicht als geeignete Schätzgrundlage
    AG Geestland Urteil vom 20.11.2015 – 3 C 94/14 (IV) –

    Am 4.11.2013 wurde der Pkw des späteren Klägers von einem bei der HUK-COBURG allgemeine Versicherung AG versicherten Fahrzeug beschädigt. Die Schuld liegt eindeutig beim Versicherungsnehmer der HUK-COBURG. Nach dem Unfall ließ der Geschädigte ein Schadensgutachten fertigen. Die Gesamtkosten des Gutachtens beliefen sich auf 723,48 €. Die eintrittspflichtige HUK-COBURG regulierte unter Bezugnahme auf ihr Honorartableau 2012 nur 638,-- €. Der Differenzbetrag ist Gegenstand der Klage vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Geestland. Die Klage hatte Erfolg.