• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

News aus der Kategorie „Recht & Urteile“

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  • Bekanntlich findet im Jahr 2018 der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 24. Bis 26. Januar statt. Thema des 2. Arbeitskreises sind die zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren. Weiterhin sollen die Risiken der neuen Technik des automatisierten Fahrens besprochen und diskutiert werden. Ebenso soll diskutiert werden, ob die Bundesrepublik Deutschland ein neues Haftungssystem braucht und wer haftet, wenn die Technik versagt?

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Einem Auto, das korrekt in einer Straße parkte, aber von Amts wegen stillgelegt worden war, entfernten Polizisten das Dienstsiegel und forderten den Halter mit einem Aufkleber auf, es zu entfernen.
  • Sturz beim betrieblich angeordneten Bowling-Turnier ist ein Arbeitsunfall
    Sozialgericht Aachen Urteil vom 6.10.2017 – S 6 U 135/16 –

    Hin und wieder kommt es vor, dass der Arbeitgeber bei betrieblichen Veranstaltungen zur Hebung des Arbeitsklimas auch Sportturniere veranstalten lässt. Kommt es bei diesen betrieblich veranlassten Turnieren zu einem Unfall, stellt sich schnell die Frage nach der Anerkennung als Arbeitsunfall. So lag der Fall auch, den das Sozialgericht Aachen jüngst zu entscheiden hatte. Ein Mitarbeiter war bei einem betrieblich angeordneten Bowling-Turnier gestürzt. Das Sozialgericht hat in diesem Fall einen Arbeitsunfall angenommen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • VG Koblenz entscheidet zum Abschleppen eines verbotswidrig parkenden Pkw
    Verwaltungsgericht Koblenz Urteil vom 14.7.2017 – 5 K 520/17.KO –

    Immer wieder lassen Städte und Gemeinden verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr behindern durch geeignete Abschleppunternehmer abschleppen. Mit Hereinziehungsbescheiden werden dann später die Abschleppkosten und die Gebühren von den Falschparkern eingefordert. So erging es auch der Klägerin, die gegen den Bescheid der Stadt Koblenz, mit dem sie zur Zahlung der Abschleppkosten von 189,63 € aufgefordert wurde, Widerspruch eingelegt hatte. Aufgrund des Widerspruchs und der Nichtabhilfe durch die Behörde klagte die Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Die Klage blieb ohne Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Dieselverbot für Düsseldorf?
    Die Städte tun zu wenig gegen die Stickoxidbelastung der Luft

    Die Luftgrenzwerte des giftigen Schadstoffs Stickoxid (NOx) werden in größeren bundesdeutschen Städten regelmäßig überschritten. Besonders im engen Innenstadtraum kann die Belastung, verschärft durch widrige klimatische Bedingungen, eine nachteilige topographische Konstellation oder zugebaute Frischluftschneisen, überaus hoch sein.