• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

News aus der Kategorie „Recht & Urteile“

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Unfall mit Rollstuhlfahrer und dessen Mitverschulden
    Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 10.6.2016 – 1 BvR 742/16 –

    Im November 2014 überquerte der zum Unfallzeitpunkt noch minderjährige Rollstuhlfahrer einen mit Zeichen 350 nach § 42 II StVO gekennzeichneten Fußgängerüberweg. Dabei wurde er von dem bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeug des ebenfalls beklagten Fahrers angefahren. Er stürzte dabei aus dem Rollstuhl und verletzte sich und erlitt eine linksseitige Schädelprellung. Aufgrund einer Muskelschwunderkrankung war der 1999 geborene Geschädigte auf den Rollstuhl angewiesen.
  • Schwacke
    50 Jahre vor Gericht

    Wer als Autofahrer schon einmal in einen Unfall verwickelt war, wird sie eventuell kennen: die Schwacke-Liste. Sie ist aus der täglichen Schadensregulierung von Verkehrsunfällen ''nicht mehr wegzudenken'', wie Richter Werner Bachmeier aus seiner Praxis am Amtsgericht Bernbeuren in Oberbayern weiß.
  • Urteil
    Kein Werbeschild an der Autobahn

    Man fragt sich schon lange, was Werbung am Rand von stark befahrenen Straßen eigentlich zu suchen hat. Denn abgelenkte Autofahrer verursachen immer wieder teils schwere Unfälle – Werbung soll ja gerade die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Schaurige Vorstellung: Bei einem "Blindflug" mit 50 km/h legt man nach Berechnungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) pro Sekunde 14 Meter zurück, bei Tempo 160 fährt man 45 Meter "blind".
  • Ein bemerkenswertes Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gesprochen. In dem Verfahren ging es um die fehlende Geburtsurkunde eines Asylbewerbers, der den Führerschein machen wollte. Die Richter stellten fest, dass eine Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild für einen Antrag zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung genügt. Eine solche Aufenthaltsgenehmigung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein amtliches Dokument und reicht im Falle eines Führerscheinantrags zum Nachweis von Tag und Ort der Geburt aus. Das gilt auch dann, wenn die Aufenthaltserlaubnis einen Hinweis enthält, dass die Daten zur Person vom Asylbewerber selbst stammen.
  • BGH zur Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge
    BGH Teil-Anerkenntnisurteil und Urteil vom 15.12.2015 – VI ZR 6/15 –

    Am 6.6.2013 ereignete sich auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz eines Baumarktes im Amtsgerichtsbezirk Strausberg ein Verkehrsunfall zweier rückwärts ausparkender Kraftfahrzeuge. Der spätere Kläger parkte mit seinem Pkw rückwärts aus seiner Parkbucht aus. Es kam zum Zusammenstoß mit dem ebenfalls rückwärts ausparkenden Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs, wobei der Kläger behauptete, im Zeitpunkt der Kollision gestanden zu haben. Das bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherte Fahrzeug war unstreitig in Fahrt, als es mit dem stehenden Fahrzeug kollidierte.
  • Unbekannte Vorfahrtsregeln – wer darf fahren?
    Keine Vorfahrt nach verkehrsberuhigtem Bereich - Vortritt für Fußgänger beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr - Vorrang für Linien- und Schulbusse beim Abfahren von Haltestellen

    - Keine Vorfahrt nach verkehrsberuhigtem Bereich
    - Vortritt für Fußgänger beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr
    - Vorrang für Linien- und Schulbusse beim Abfahren von Haltestellen