Im Gefolge des ersten Dieselgipfels von Staat und Industrie, der wegen der Abgastäuschungen der Industrie und der gesundheitlichen Belastungen in den Städten abgehalten werden musste, bieten die meisten Autohersteller eine Diesel-Abwrackprämie an, die in der Regel wie folgend aussieht.
Während die ersten Verwaltungsgerichte bereits die betroffenen Städte verurteilt hatten, für bestimmte Innenstadtbereiche bzw. besonders belastete Ausfallstraßen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu erlassen, was die Autoindustrie und auch die Politik unbedingt verhindern wollen, gehen einige Gemeinden bereits jetzt andere Wege. Sie warten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ab. Sie verfügen eine Stilllegung des betreffenden Dieselfahrzeugs, wenn der Halter nicht bereit ist, das von dem Autohersteller zur Verfügung gestellte Update vorzunehmen. So geschehen in Bochum in diesen Tagen.
Die Wintermonate setzen sicherheitsrelevanten Autoteilen wie Stoßdämpfern, Bremsen und Fahrwerkskomponenten zu und können bei schlechter Wartung schnell zum Sicherheitsproblem werden. Mit einem Frühjahrscheck helfen Fachwerkstätten, die laut DAT-Report von 82 Prozent der Autofahrer für Wartung und Reparaturen aufgesucht werden, die Fahrzeuge für die warme Jahreszeit fit zu machen.
News aus der Kategorie „Bundesgerichtshof (BGH)“
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BGH – VIII. Zivilsenat – Urteil vom 21.2.2018 – VIII ZR 255/16 –
In den Wintermonaten kommt es immer wieder zu Schnee- und Glatteisunfällen auf nicht oder nur unzureichend geräumten Gehwegen. Der Verletzte versucht dann, von dem Verantwortlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Häufig ist aber nicht klar, wer für das Räumen des Gehweges vor einem Privatgrundstück verantwortlich ist. So musste der Verletzte auch in dem letztlich vom BGH entschiedenen Rechtsstreit zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München klagen. Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb allerdings in allen Instanzen ohne Erfolg.
Der 4. Strafsenat des BGH hat am 1.3.2018 nicht nur über die Revisionen im Fall des Berliner Autorennens mit tödlichem Ausgang und der Revision im Fall des Frankfurter Autorasers mit tödlichem Ausgang entschieden, worüber die Unfallzeitung am 6.3.2018 berichtete, sondern auch noch über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 31.1.2017 – 21 Ks 280 Js 39688/16 (12/16) - .
BGH – 4. Strafsenat – Revisionsurteile vom 1.3.2018 – 4 StR 399/17 – und – 4 StR 158/17 -
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes musste in zwei Revisionsverfahren mit den Aktenzeichen 4 StR 399/17 und 4 StR 158/17 über die in den Vorinstanzen getroffenen Urteile entscheiden, bei denen es um illegale Autorennen ging, bei denen Tote auf der Straße liegen blieben. Einmal ging es um den Fall des illegalen Autorennens in der Innenstadt von Berlin und zum anderen um eine Autoraserei in Frankfurt am Main.
Die Gemeinden übertragen ihre „Verkehrssicherungspflicht“ zum Räumen öffentlicher Gehwege von Schnee und Eis meist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wenn einmal jemand ausrutscht und sich verletzt, gibt es oft Streit um die Schuldfrage. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Frau gestürzt war, weil sich auf dem ansonsten freigeräumten Gehsteig eine einzelne vereiste Stelle gebildet hatte.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 24.10.2017 – VI ZR 504/16 –
Nachdem der VI. Zivilsenat bereits mit Revisionsurteil vom 31.1.2012 – VI ZR 143/11 – entschieden hatte, dass die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Unfallopfers auf Erstattung der berechneten Mietwagenkosten grundsätzlich erlaubt ist, wenn nur noch die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist, hat er mit dem jüngsten Urteil diese Grundsätze nunmehr auch auf Abtretungen von Schadensersatzforderungen auf Erstattung der berechneten Sachverständigenkosten erweitert.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 18.7.2017 – VI ZR 465/16 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Geschädigte grundsätzlich die zu seiner Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer ersetzt verlangen. Ist ein Fahrzeug derart stark beschädigt, dass eine Reparatur auch über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes hinausgehen, so ist eine Reparatur unsinnig. In diesem Fall hat der Geschädigte Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ergibt.
Nachdem es in letzter Zeit immer wieder zu Autorasereien auf innerörtlichen Straßen mit tödlichem Ausgang gekommen ist (die Unfallzeitung berichtete darüber!), liegt jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung zur Ahndung derartiger illegaler Autorennen vor. Der für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat unter dem 6. Juli 2017 eine vom Landgericht Köln ausgesprochene Bewährung aufgehoben. Damit hat der BGH zu erkennen gegeben, dass bei derartigen illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang Freiheitsstrafen ohne Bewährung zu verhängen seien.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 11.10.2016 – VI ZR 66/16 –
Mit diesem Urteil hat der für Schadensersatz aus Verkehrsunfällen zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über einen Parkplatzunfall mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zu entscheiden gehabt. Allerdings stand nach den Feststellungen im Berufungsverfahren fest, dass eines der Fahrzeuge bereits stand, als das andere rückwärtsfahrende Fahrzeug in das stehend hineinfuhr. In diesem Fall ist regelmäßig nicht mehr von einem Anscheinsbeweis für das Verschulden des bereits stehenden Fahrzeugführers auszugehen. Es fehlt die erforderliche Typizität.
BGH -VI. Zivilsenat- Revisionsurteil vom 24.1.2017 – VI ZR 146/16 –
Am 22.7.2014 ereignete sich im Bereich Bad Heiligenstadt ein Verkehrsunfall, bei dem das Kraftfahrzeug der späteren Klägerin beschädigt wurde. Die volle Haftung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung steht außer Streit.
BGH – VI. Zivilkammer – Urteil vom 22.11.2016 – VI ZR 40/16 –
Der später bei einem Verkehrsunfall verletzte Arbeitnehmer D.E. war bei der späteren Klägerin D. AG. beschäftigt. Der Verkehrsunfall ereignete sich im August 2013 im Bereich Tübingen.
BGH – X. Zivilsenat – Urteil vom 6.12.2016 – X ZR 118/15 –
Der Kläger buchte bei dem beklagten Reiseveranstalter eine Pauschalreise vom 15. bis 29. 12.2013 in die Türkei. Im Reisepreis war der Transfer vom Flughafen zum gebuchten Hotel inbegriffen.
BGH - VI. Zivilsenat – Urteil vom 27.9.2016 – VI ZR 673/15 –
Am 3.2.2014 ereignete sich im Münsterland ein Verkehrsunfall, bei dem das Kraftfahrzeug des späteren Klägers erheblich beschädigt wurde. Am 4.2.2014 holte der Geschädigte ein Schadensgutachten ein.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 26.4.2016 – VI ZR 50/15 –
Nach einem Verkehrsunfall am 20.12.2012, der durch den Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Kraftfahrzeuges verursacht wurde, schaltete die geschädigte Kfz-Eigentümerin den Sachverständigen M. ein, damit dieser ein Schadensgutachten erstellt.
Der Kläger verlangt Versicherungsleistungen nach einem Verkehrsunfall, bei dem sein vollkaskoversicherter Pkw Mercedes beschädigt wurde. Die Einstandspflicht der beklagten Vollkaskoversicherung steht dem Grunde nach außer Streit.