Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.
News aus der Kategorie „Oberlandesgericht (OLG)“
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OLG München Endurteil vom 21.4.2017 – 10 U 4565/16 –
Wer kennt sie nicht, die Situation beim Spurwechsel, weil eine Baustelle oder eine Unfallstelle eine Fahrspur blockiert. Es gilt dann zwar grundsätzlich das Reißverschlussverfahren. Da bedeutet, dass erst der auf der Zielspur fahrende Fahrzeugführer fährt, dann der Spurwechsler, dann wieder derjenige auf der Zielspur usw. Wie sieht es aber mit der Haftung aus, wenn es zur Kollision zwischen dem die Spur wechselnden Fahrzeug und dem sich bereits auf der Zielspur befindlichen Fahrzeug kommt? Diese Frage hatte der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zu entscheiden.
Zu den Kraftfahrzeugen zählen auch die „Segways“, das sind kleine, elektronisch betriebene Transportmittel mit zwei parallelen Rädern und dazwischen einer Standfläche für eine Person, die mittels einer lenkerähnlichen Haltestange und durch Schwerpunktverlagerung steuert. Als Kfz unterliegen Segways den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
In Werne an der Lippe befuhr ein elfjähriger Junge mit seinem Fahrrad den Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Beim Überqueren einer Straße stieß er mit der von links kommenden späteren Klägerin aus Werne zusammen. Diese zog sich bei dem Zusammenstoß mit dem Fahrrad des Elfjährigen schwere Verletzungen im Bereich des rechten Kniegelenks sowie eine Sprunggelenksfraktur rechts zu. Sie musste mehrmals operiert werden und leidet noch heute unter den Folgen der Knieverletzung, die letzten Endes zu einer operativen Versteifung des rechten Knies führen wird. Die Haftpflichtversicherung des elfjährigen Radfahrers hat vorgerichtlich 14.000,-- € Schmerzensgeld und 2.000,-- € Haushaltsführungsschaden gezahlt.
OLG Düsseldorf Urteil vom 10.1.2017 – I-1 U 46/16 –
Bei einer Fahrt des Rettungsfahrzeuges in Wuppertal kam es auf einer Kreuzung zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers so stark beschädigt wurde, dass laut Gutachten eines Kfz-Sachverständigen wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten war.
Im dichten Stadtverkehr kommt es oft vor, dass ein Auto bei Grün in die Kreuzung einfährt, sie aber wegen Rückstaus nicht mehr verlassen kann, bevor der querende Verkehr grün erhält. Wer hat dann Vorfahrt?
Der spätere Kläger ist Tierarzt in Werl. Er wurde von dem späteren beklagten Tierhalter zu einer Stute und ihrem Fohlen nach Bad Sassendorf gerufen. Der Beklagte ist Hobbypferdezüchter.
OLG Hamburg Anerkenntnis-Teil- und Schlussurteil v. 3.9.2015 – 5 U 19/10 –
Der Geschädigte D. war Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, der sich im Landkreis Oder-Spree ereignete. Verschuldet wurde der Unfall durch den Fahrer des bei der DEVK Allgemeine Versicherung AG versicherten Kraftfahrzeuges.
OLG Düsseldorf Berufungsurteil vom 15.9.2016 – I-1 U 195/14 –
Der spätere Kläger und der bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherte Kraftfahrer fuhren gleichzeitig an verschiedenen Einfahrstraßen in einen Kreisverkehr ein. Der beklagte Kraftfahrer fuhr mit unangemessener Geschwindigkeit mit etwa 45 bis 48 km/h in den Kreisverkehr ein und verringerte seine Fahrgeschwindigkeit nicht.
Die Klägerinnen sind die gesetzliche Kranken- bzw. Pflegeversicherung der Frau C., die am 9.5.2013 mit ihrem Fahrrad auf einer 3 Meter breiten Straße verunglückte. Die Klägerinnen hatten für die Verunglückte Kranken- und Pflegeleistungen erbracht.
Im Jahre 2013 befuhr die spätere Klägerin mit ihrem Fahrrad einen als Geh- und Radweg ausgewiesenen Weg auf dem Gelände der stillgelegten Zeche Zollverein in Essen-Katernberg. Die Zeche und die anschließende Kokerei wurden als Weltkulturerbe der UNESCO anerkannt.
Die Parteien streiten über die Haftungsanteile an einem Verkehrsunfall vom 16.8.2014 in Bxxx. Der spätere Kläger bog von der I-Straße kommend mit seinem Fahrzeug Toyota nach links in die C-Straße ein. Dabei kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug des beklagten Fahrers eines Mercedes-Pkws, der bei der ebenfalls beklagten Kfz-Versicherung haftpflichtversichert war.
Der spätere Kläger befuhr mit seinem Pkw die Abfahrt Paderborn-Elsen von der Bundesautobahn A 33. Im Bereich der späteren Unfallstelle gabelt sich die Abfahrt. Dort kam es zur streifenden Kollision des Pkws des Klägers mit dem zunächst dahinter fahrenden Taxi-Fahrzeugs, das vom beklagten Fahrer gesteuert wurde, und das sich zur Vorbeifahrt auf dem rechten Ast der Gabelung eingeordnet hatte.
Am 24.9.2012 gegen 5.18 Uhr befuhr der spätere Kläger mit seinem Motorroller in Hamm die Radbodstraße in nördlicher Richtung. Er beabsichtigte die Kreuzung Radbodstraße / Dortmunder Straße geradeaus zu überqueren. Er fuhr in den Kreuzungsbereich ein, als die Lichtzeichenanlage für ihn von Rot/Gelb auf Grün umwechselte.