• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

News aus der Kategorie „Oberlandesgericht (OLG)“

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  • OLG Hamm zu einem Unfall im Supermarkt
    OLG Hamm Urteil vom 6.6.2016 – 6 U 203/15 –

    Die zum Unfallzeitpunkt 59-jährige Klägerin und die Beklagte waren beide Kundinnen in einem Supermarkt in Dortmund am Körner Hellweg, als es im April 2012 dort zu einer Kollision der beiden Kundinnen kam. In einem Gang des Supermarktes machte die Beklagte beim Abbiegen von einem Hauptgang in einen Seitengang einen Schritt rückwärts, ohne sich vorher nach hinten zu orientieren, ob das Rückwärtsgehen problemlos geschehen könnte. Die Beklagte trat nach eigenen Angaben zurück, um einer Mitarbeiterin mit einer sog. Ameise mit Palette Platz zu machen. Durch die Rückwärtsbewegung kam es zum Zusammenstoß mit der Klägerin, die aus einem Seitengang kommend die Beklagte an der Seite ihres Rückens hatte passieren wollen.
  • OLG Schleswig zu einem Unfall bei Fahrschulfahrt mit Motorrad
    OLG Schleswig Urteil vom 11.3.2016 – 17 U 112/14 –

    Der Kläger wollte die Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorräder erwerben. Er meldete sich daher bei der Fahrschule des beklagten Fahrlehrers an. Bei einer der ersten Fahrstunden auf einer Maschine mit 25 kW Leistung hatte der Fahrschüler beim Anfahren zu viel Gas gegeben und die Kupplung zu schnell kommen gelassen, woraufhin die Fahrstunde abgebrochen wurde. Am 1.6.2010 fand der Fahrunterricht mit einem Motorrad mit 53 kW statt.
  • OLG Oldenburg zu einem Wasserstraßenunfall auf der Ems
    OLG Oldenburg Urteil vom 8.3.2016 – 13 U 69/15 –

    Bei dem nachfolgend veröffentlichten Urteilsbericht geht es um einen tödlich endenden Wassersportunfall auf der Ems bei Haren in Niedersachsen. Ein 22-jähriger Mann aus Haren/ Emsland hat sich am außergewöhnlich heißen Sonntag, den 19. August 2012, mit einer Luftmatratze auf der Ems in Haren treiben lassen. In diesem Flussabschnitt bestand Badeverbot. Ein 26-Jähriger aus Meppen befuhr mit einem Jet-Ski die Ems an dieser Stelle. Er beabsichtigte, zwei rechts fahrende Boote links zu überholen. Dabei übersah er den 22-Jährigen und überfuhr ihn. Der 22-Jährige fiel von der Luftmatratze und verschwand sofort unter der Wasseroberfläche.
  • OLG Frankfurt zu Kollision mit Polizeifahrzeug auf Seitenstreifen der Autobahn
    OLG Frankfurt am Main Urteil vom 14.3.2016 – 1 U 248/13 –

    Auf der Bundesautobahn in Hessen bildete sich nach einem Verkehrsunfall ein Stau. Die sich der Unfallstelle nähernden Kraftfahrzeuge bildeten für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse. Der spätere Kläger wechselte mit seinem Fahrzeug auf die rechte Fahrspur und ordnete sich weit rechts ein und überfuhr dabei die weiße durchzogene Seitenbegrenzungslinie. Knapp auf dem Seitenstreifenkollidierte er mit einem Polizeifahrzeug, das das Blaulicht eingeschaltet hatte. Allerdings war das Martinshorn nicht eingeschaltet.
  • OLG Frankfurt zu einem Unfall zwischen Linksabbieger und Überholer
    OLG Frankfurt am Main Berufungsurteil vom 26.1.2016 – 7 U 189/13 –

    Die Parteien streiten über die Haftung eines Verkehrsunfalles, der sich im November 2011 gegen 15.00 Uhr im Ort O im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main ereignete. Die Klägerin, die Halterin und am Unfalltage auch Fahrerin des Pkw war, befuhr mit diesem die A-Straße. In Höhe des Hauses mit der Hausnummer … wollte sie nach links in das Grundstück mit der Hausnummer … abbiegen. Die Klägerin behauptet, vor dem Abbiegen den linken Fahrtrichtungsanzeiger betätigt zu haben. Zur gleichen Zeit beabsichtigte der hinter ihr herfahrende LKW-Fahrer den Pkw zu überholen. Die Fahrzeuge kollidierten. Die Pkw-Eigentümerin verlangt von der Kfz-Haftpflichtversicherung des LKW Schadensersatzansprüche geltend.
  • Die Parteien streiten über den Hergang eines Unfalls am 29.3.2011 im Bereich des Landgerichtsbezirks Köln. Die Klägerin hatte ihren Pkw geparkt und behauptete, der beklagte Fahrer sei mit dem bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Pkw gegen ihr ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug gestoßen. Dadurch sei ein Schaden von rund 7.000 Euro entstanden. Die beklagte Kfz-Versicherung behauptet, dass es sich um einen gestellten Unfall handelt und verweigert sämtliche Ersatzzahlungen.
  • OLG Naumburg urteilt zu Überholunfall im Gegenverkehr
    OLG Naumburg Urteil vom 30.9.2015 – 12 U 58/15 –

    Der spätere Kläger fuhr mit seinem Motorrad hinter einem Lkw auf einer zweispurigen Bundesstraße in Sachsen-Anhalt und unterschritt dabei den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand. Den Fahrzeugen kam ein Silofahrzeug entgegen, gefolgt vom Fahrzeug der später beklagten Fahrerin. Dieses scherte zum Überholen des Silofahrzeugs aus, brach den Überholvorgang aber nach ungefähr vier Sekunden wegen des entgegenkommenden Lkws ab und wechselte auf den rechten Fahrstreifen zurück. In diesem Moment betrug der Abstand zwischen Überholer und entgegenkommendem Lkw weniger als 16 Meter. Der Lkw konnte jedoch bis zum Stillstand abbremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dabei fuhr der Kläger mit seinem Motorrad auf den Lkw auf.
  • Am 18.6.2013 stellte der Halter eines bei der mitbeklagten Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung versicherten Quads in der Scheune des späteren Klägers in der Gemeinde G, Ortsteil N, unter. Vier Tage später, am 22.6.2013, gegen 11.44 Uhr brach in der Scheune ein Brand aus. Der Kläger verlangt von dem beklagten Halter des Quads und dessen Haftpflichtversicherung Ersatz des eingetretenen Schadens. Das Landgericht Stendal war noch der Ansicht, dass der Schaden nicht von dem abgestellten Quad ausgegangen sei und hat mit Urteil vom 12.8.2015 die Klage abgewiesen. Die Berufung führte zur Abänderung des landgerichtlichen Urteils und zur Feststellung, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den Schaden aus dem Brandereignis am 22.6.2013 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind, nachdem der Senat des OLG Naumburg Beweis erhoben hat durch Beiziehung der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Stendal und Inaugenscheinnahme von Lichtbildern und Videosequenzen.
  • Pannenhelfer: Kein Vorsatz – Freispruch
    OLG Oldenburg, Az.: 5 U 46/15

    Wer anderen seine Unterstützung anbietet und es passiert ein Unfall, dem kann es geschehen, dass er vor den Kadi gezogen wird – obwohl man nur hilfsbereit sein wollte. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sprach nun einen Pannenhelfer frei. Der hatte das Lenkrad eines liegengebliebenen Pkw übernommen, das wegen eines defekten Anlassers angeschobenen werden sollte. Als das Dieselaggregat mit einem plötzlichen Satz ansprang, stürzte eine Person und verletzte sich.
  • OLG Dresden bestätigt Anwendbarkeit der Schwacke-Liste zur Schätzung der Mietwagenkosten
    OLG Dresden Berufungsurteil vom 6.5.2015 – 7 U 192/14 –

    Die Parteien streiten über die Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, für den die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung in vollem Umfang haftet. Die jeweils Geschädigten benötigten dringend für das beschädigte Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug, weshalb sie sich bei der späteren Klägerin ein Ersatzfahrzeug anmieteten. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte in 18 Fällen Kürzungen unter Hinweis auf die niedrigeren Preise nach der Fraunhofer-Erhebung vorgenommen.
  • OLG Düsseldorf urteilt zur Haftung bei Unfall eines wendenden Fahrzeugs
    OLG Düsseldorf Urteil vom 27.10.2015 – I-1 U 46/15 –

    In Düsseldorf ereignete sich auf dem Blyth-Valley-Ring (Landstraße 239) ein Verkehrsunfall, bei dem insbesondere der Pkw Daewoo der beklagten Fahrerin, der bei der ebenfalls beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versichert war, beschädigt wurde. Der Unfall ereignet sich nach Angaben aus der Unfallakte und den Zeugenaussagen, weil die beklagte Fahrerin mit ihrem Pkw auf der L 239 wenden wollte, um auf ein gegenüberliegendes Gartengelände zu gelangen. Hinter dem Pkw der Beklagten fuhr der Lkw der Klägerin. Dieser fuhr auf das sich zur Fahrbahnmitte hin eingeordnete und langsamer fahrende Personenfahrzeug auf, weil dieses wenden wollte. In erster Instanz nahm das LG Düsseldorf eine Haftungsverteilung von 50 zu 50 Prozent vor und verurteilte mit Urteil vom 23.2.2015 zur Zahlung hälftigen Schadensersatzes. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die eine vollständige Klageabweisung erreichen wollten.
  • OLG Naumburg zur Haftung bei Sturz auf unebenem Gehweg
    OLG Naumburg Urteil vom 17.11.2015 – 1 W 40/15 –

    Die spätere Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stürzte am 23.11.2014 auf dem Gehweg der A-Straße über eine 4,3 cm hoch stehende Gehwegplatte und erlitt einen komplizierten Bruch des rechten Handwurzelknochens. Die Verletzung führte zu Komplikationen und Spätfolgen sowie zum Verlust des Arbeitsplatzes und voraussichtlich zu dauernder Erwerbsminderung. Das in erster Instanz örtlich zuständige Landgericht Dessau-Roßlau hat im Amtshaftungsprozess gegen die Stadt X. als Trägerin der Straßenbaulast das Prozesskostengesuch der Antragstellerin durch Beschluss vom 4.9.2015 zurückgewiesen. Die von der Antragstellerin erhobene sofortige Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss hat in der Sache Erfolg.
  • OLG Koblenz urteilt zu Brandschäden durch Himmelslaternen
    OLG Koblenz Urteil vom 15.10.2015 – 6 U 923/14 –

    Die Kläger sind Miteigentümer eines Yachthafens in Rheinland-Pfalz. Der Steg dieses Yachthafens wurde am 4.4.2009 durch einen Brand beschädigt. Ca. 300 Meter Luftlinie entfernt befindet sich ein Schützenhaus. In dieser Nach feierte die Tochter der Brautmutter dort Hochzeit. Die Mutter der Braut hatte fünf chinesische Himmelslaternen gekauft. Die Hochzeitsgesellschaft ließ vier Himmelslaternen in den Nachthimmel steigen. Zur gleichen Zeit hatten aber auch noch andere Leute, die nicht zur Hochzeitsgesellschaft zählten Himmelslaternen aufsteigen lassen. Um 23.33 Uhr wurde der Feuerwehr der Brand am Steg gemeldet. Die Verwendung der Himmelslaternen war zur Unfallzeit in Rheinland-Pfalz erlaubt. Erst seit dem 12.9.2009 sind derartige Himmelslaternen verboten. Die Kläger verlangen von der Braut Schadensersatz für die Beschädigung des Stegs.
  • Kein Schadensersatz nach Sturz von der Bierbank
    OLG Hamm Hinweisbeschluss vom 25.11.2015 – 9 U 142/14 –

    Im September 2012 besuchte die damals 51-jährige Klägerin aus Münster in Westfalen mit ihrem Bekannten aus Selm im Münsterland das sogenannte Oktoberfest an der Hafenarena in Münster. Die Klägerin wurde von ihrem Bekannten zum Tanzen aufgefordert. Beide begaben sich zur Tanzfläche. Vor ihnen standen viele Besucher auf sogenannten Bierbänken. Als die beiden eine leere Bierzeltgarnitur erreichten, bestieg die Bekannte zunächst eine leere Bank, um dort zu tanzen. Ihm folgte die Klägerin. Kurz darauf wackelte die Bierbank. Erst stürzte die Klägerin, dann der Bekannte.