Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Explosiv und toxisch.Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.
Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.
News aus der Kategorie „Landgericht (LG)“
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LG Saarbrücken Hinweisbeschluss vom 12.9.2017 – 13 S 69/17 –
Nicht selten ereignen sich Verkehrsunfälle dadurch, dass die Fahrertür eines geparkten Fahrzeugs plötzlich geöffnet wird und ein vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer, sei es ein Radfahrer, sei es ein Autofahrer dadurch geschädigt wird. Häufig ist von dem anderen Verkehrsteilnehmer dann auch der seitliche Abstand nicht eingehalten worden, so dass in der Regel eine Haftungsverteilung vorzunehmen ist.
Obwohl der VI. Zivilsenat des BGH bereits in dem Beschluss vom 18.11.2008 – VI ZB 22/08 – (= BGH ZfS 2009, 79) entschieden hatte, dass die Sechs-Monats-Frist keine Fälligkeitsvoraussetzung ist und Schadensersatz sofort mit der Rechtsgutverletzung regelmäßig fällig wird, versuchen einige Kfz-Haftpflichtversicherer immer noch die Zahlung des Schadensersatzbetrages bis nach 6 Monaten hinauszuzögern. Das Landgericht Köln hat jetzt in einem Beschluss die Rechtsauffassung des BGH bestätigt. Nachdem die eintrittspflichtige den Schadensersatzbetrag für den Reparaturaufwand, der höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, aber niedriger als der Wiederbeschaffungswert war, vorgerichtlich nicht leisten wollte, klagte der Geschädigte. Erst im Prozess zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, so dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt werden konnte. Das LG hat der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
LG Nürnberg-Fürth Berufungsurteil vom 30.3.2017 – 2 S 2191/16 –
Hin und wieder werden durch vorausfahrende Lastkraftwagen Steine hochgeschleudert, die dann an dem nachfolgenden Fahrzeug Schäden verursachen. Grundsätzlich passieren diese Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges, nämlich des vorausfahrenden Kraftfahrzeuges. Es ist aber fraglich, ob immer der Halter und Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs in vollem Umfang haftet. Er haftet dann nicht, wenn das Schadensereignis auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Das kann der Fall sein, wenn der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht erkennen kann, dass Steine auf der Fahrbahn liegen. Einen derartigen Fall hatte in der Berufungsinstanz das LG Nürnberg-Fürth zu entscheiden.
LG Mönchengladbach Urteil vom 21.2.2017 – 5 S 49/16 –
Eigentlich sind Verkehrsunfälle in Wendekreisen oder Wendehämmern wegen des geringen Verkehrsaufkommens selten. Kommt es aber dennoch zu einem Unfall, stellt sich häufig die Frage nach der jeweiligen Haftung. Einen derartigen fall hatte nunmehr das Landgericht Mönchengladbach in der Berufungsinstanz zu entscheiden. Das Berufungsgericht kam zu einer hälftigen Haftungsverteilung.
Der Fahrer eines Paketdienstes überfuhr mit überhöhtem Tempo eine Linksabbiegerspur und eine durchgezogene Linie, als ein Fahrzeug vor ihm auf die Straße bog.
LG Nürnberg-Fürth Urteil vom 18.5.2017 – 2 O 8988/16 –
Immer wieder kommt es in Waschstraßen zu Beschädigungen der zu reinigenden Fahrzeuge. Der Waschanlagenbetreiber weist häufig seine Verantwortlichkeit zurück. Dabei ist zu vermerken, dass der Waschstraßenbetreiber für das gefahrlose Benutzen der Waschanlage grundsätzlich haftet. Diese grundsätzliche Haftung kann durch ein erhebliches Mitverschulden des Kunden gemindert sein, nämlich dann, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig in die Waschanlage einstellt. Bei einer falschen Position des Fahrzeugs kann ein erhebliches Mitverschulden des Kunden vorliegen.
LG Kleve Berufungsurteil vom 23.12.2016 – 5 S 146/15 –
Mit diesem Berufungsurteil hat die 5. Berufungs-Zivilkammer des LG Kleve die Haftung aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges sauber dargelegt. Solange das Fahrzeug sich auf dem automatisch laufenden Förderband befindet, ist das Fahrzeug grundsätzlich nicht in Betrieb. Der Fahrer kann auch nicht aktiv in den Waschvorgang und die Beförderung auf dem Förderband eingreifen. Erst wenn das Fahrzeug auf die Fahrbahn befördert wird und der Motor gestartet wird, tritt eine Haftung aus der Betriebsgefahr ein.
LG Essen Berufungsurteil vom 20.12.2016 – 15 S 157/16 –
Am 8.2.2016 wurden in Gelsenkirchen Straßenbauarbeiten durchgeführt. Dafür wurde durch die beklagte Baufirma die Fahrbahn in südlicher Richtung gesperrt. Die Absperrung bestand quer über die Fahrbahn aufgestellte Absperrgitter und dem aufgestellten Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250 nach § 35 a StVO). Das Verkehrszeichen war in etwa 2 Meter Höhe an einer Eisenstange befestigt. Am Morgen des 8.2.2016 befuhr der spätere Kläger mit seinem Pkw Opel-Cabriolet die Straße bis zur Absperrung und fand dort einen Parkplatz. Er parkte den Pkw in einem Abstand von 2 Metern zu dem Verkehrszeichen. Als er um 15.30 Uhr zurückkam, stellte er fest, dass das Absperrschild umgestürzt und auf die Motorhaube und frontseitig an den Scheinwerfern aufgeschlagen war.
LG Bremen Berufungsurteil vom 1.7.2016 – 3 S 222/15 –
Der Pkw des Geschädigten wurde durch ein bei der Allianz haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug beschädigt. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt der bei der Allianz versicherte Fahrer.
Landgericht Hannover Berufungsurteil vom 7.6.2016 – 9 S 32/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zog ein Geschädigter einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe und des Schadenumfangs an seinem beschädigten Kraftfahrzeug hinzu. Die eintrittspflichtige Kfz-Versicherung war nicht bereit, trotz voller Haftung, die vollen Sachverständigenkosten zu erstatten.
LG Frankfurt (Oder) Urteil vom 18.7.2016 – 72 O 10/15 –
Am 20.5.2014 hatte die spätere Geschädigte ihr Motorrad Honda, amtliches Kennzeichen LOS -…in Friedland (Landkreis Oder-Spree) ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellt. Die Fahrerin des bei der Allianz Versicherung AG haftpflichtversicherten Pkw fuhr gegen das abgestellte Motorrad, wodurch dieses umstürzte und beschädigt wurde.
LG Frankfurt am Main Berufungsurteil vom 21.12.2016 – 2-16 S 74/16 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mietete der Geschädigte bei einer Mietwagenfirma mit Sitz in Hamburg einen Ersatzwagen für sein verunfalltes Fahrzeug. Er unterschrieb eine Abtretungsvereinbarung mit dem Mietvertrag.
LG Saarbrücken Urteil vom 1.12.2016 – 6 O 244/11 –
Die spätere Klägerin ging mit ihrem angeleinten Hund auf einer Wiese im Saarland spazieren. Dort befand sich auch der spätere Beklagte, der mit zwei unangeleinten Hunden dort war.
Am 9.1.2015 gegen 6.30 Uhr ereignete sich im Gebiet der Gemeinde A im Landgerichtsbezirk Traunstein ein Verkehrsunfall. Das Fahrzeug der späteren Klägerin näherte sich einer Kreuzung, an der es nach links gesteuert werden sollte.