Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Explosiv und toxisch.Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.
Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.
News aus der Kategorie „Landgericht (LG)“
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Die Parteien streiten um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 22.10.2015 in Heidelberg auf der Kreuzung des H-Weges mit der Bundesstraße 37. An diesem Tage befuhr um 18.30 Uhr der Kläger mit seinem Pkw Mini die B 37 in Richtung N. An der Kreuzung des H-Weges mit der B 37 kam es zu einer Kollision mit dem Pkw des beklagten Kraftfahrers mit dem von ihm gesteuerten Honda-Pkw.
LG Hannover Berufungsurteil vom 20.5.2016 – 10 S 21/15 –
In Hannover erlitt der Geschädigte einen unverschuldeten Verkehrsunfall, den der bei der VHV-Versicherung versicherte Kraftfahrer verursacht hatte. Der Geschädigte beauftragte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Gleichzeitig schloss er mit dem Sachverständigen eine Honorar- sowie eine Abtretungsvereinbarung.
LG München I Berufungsurteil vom 13.10.2016 – 19 S 12714/16 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte das Unfallopfer einen anerkannten und qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Dieser gelangte zu einem Restwert, den er auf dem allgemeinen regionalen Restwertmarkt festgestellt hatte, indem er drei Restwertgebote der örtlichen Restwertaufkäufer eingeholt hatte.
LG Mannheim Berufungsurteil v. 5.2.2016 – 1 S 119/15 –
Die Klägerin erstellte für den Geschädigten nach dem Verkehrsunfall vom 17.4.2015 in Weinheim ein Schadensgutachten über den Umfang und die Höhe der Schäden. Gleichzeitig unterzeichnete der Geschädigte mit der Auftragserteilung auch eine Vergütungsvereinbarung sowie eine Abtretungserklärung. Die Einstandspflicht der beklagten Kfz-Versicherung steht außer Streit.
Der spätere Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 18.11.2014 in einem verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt von Saarbrücken geltend. Der Kläger beabsichtigte mit seinem Pkw Opel-Corsa rückwärts in eine Parkbucht zu fahren. Dabei kollidierte er mit dem Pkw Toyota-Aygo, der von dem beklagten Fahrer gesteuert wurde und der bei der ebenfalls beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versichert war, der versuchte vorwärts in die Parkbucht einzuparken.
LG Frankfurt am Main Beschluss vom 5.2.2016 – 2- 1 S 238/15 –
Nach einem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Den Unfall verschuldet hat der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs, das bei der HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G haftpflichtversichert war.
LG Karlsruhe Berufungsurteil vom 10.6.2016 – 20 S 16/16 –
Der spätere Beklagte befuhr mit dem von ihm gesteuerten Pkw zunächst die linke Fahrspur der noch zweispurig verlaufenden Straße und wechselte vor deren Verengung auf eine Fahrspur auf die rechte Fahrbahn, die als einzige Fahrspur an der Engstelle vorbei führte. Der hinter dem Beklagten fahrende Kläger fühlte sich hierdurch behindert. Er blieb immer dicht hinter der Stoßstange des Pkws des Beklagtenund folgte diesem, bis dieser seinen Pkw am rechten Fahrbahnrand anhielt. Der spätere Kläger stieg wutentbrannt aus seinem Fahrzeug und rüttelte derart am Griff der verschlossenen Fahrertür des Beklagten, dass dieser befürchtete, der Griff werde abreißen.
Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 1.7.2015. Die Zeugin Z. befuhr mit dem Fahrzeug des Klägers die S-Straße und wollte nach rechts in die bevorrechtigte H-Straße abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Fahrzeug des Beklagten. Das Fahrzeug des Klägers war vollkaskoversichert. Diese zahlte unter Abzug der Selbstbeteiligung die Reparaturkosten.
LG Neubrandenburg Berufungsurteil vom 27.1.2016 – 1 S 29/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte den späteren Kläger mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Gleichzeitig hatte der Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen abgetreten.
Am 19.10.2015 ereignete sich in S. vor der Kirche ein Verkehrsunfall, bei dem das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug des späteren Klägers, ein Pkw Audi Cabrio 2,6, Erstzulassung 1996, durch den bei der KRAVAG versicherten Omnibus beim Rangieren beschädigt wurde. Die Schuld trägt der Busfahrer.
LG Aachen Berufungsurteil vom 10.5.2016 – 2 S 162/15 –
Am 1.5.2015 ereignete sich in Heinsberg-Karken im Bereich der Kreuzung R-Str./ H-Str. ein Verkehrsunfall. Der spätere Kläger ist Eigentümer eines Motorrollers. Er befuhr die R-Straße in Richtung Niederlande. Die mitbeklagte Pkw-Fahrerin befuhr mit dem bei der Aachen-Münchner Versicherung AG versicherten Pkw die H-Straße in Richtung Kreuzung R-Straße. Die H-Straße ist durch das Verkehrszeichen 206 als sogenannte Stopp-Straße gegenüber der R-Straße untergeordnet. Das Stopp-Schild ist gut sichtbar aufgestellt. Da die beklagte Pkw-Fahrerin in die Kreuzung einfuhr, um nach links abzubiegen, leitete der Rollerfahrer ein Ausweichmanöver ein, bei dem er stürzte. Durch den Sturz wurde der Kläger verletzt und der Roller beschädigt.
LG Münster Berufungsurteil vom 16.1.2016 – 1 S 56/15 –
Am 13.5.2014 kam es im Bereich Steinfurt zu einem Verkehrsunfall. Der spätere Kläger fuhr mit seinem Fahrrad am rechten Rand eines Weges. Er steuerte das Rad nur mit der linken Hand. In der rechten Hand hatte er eine Leine für seine zwei Schäferhunde. Der Kläger näherte sich von hinten der späteren Beklagten, die auf dem Grünstreifen am linken Fahrbahnrand lief. Sie führte ebenfalls einen Hund aus, der allerdings unangeleint war und einige Meter hinter ihr herlief. Der Hund der Beklagten lief sodann auf den Kläger zu. Dieser bremste ab, stürzte aber und erlitt Verletzungen an der rechten Hand.
LG Frankenthal Urteil vom 30.12.2015 – 4 O 358/15 -
Auf der Bundesautobahn A 6 kam es zwischen einem Lkw und einem Lieferwagen zu einer Kollision. Der Unfallhergang ist zwischen den Parteien streitig. In dem Lieferwagen war allerdings eine Dashcam angebracht, die nicht permanent lief, sondern nur in besonderen Situationen eingeschaltet wurde. Da die Aussagen der Fahrer der beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge unterschiedlich war und jeder die Schuld am Zustandekommen des Unfalls dem jeweils anderen zuschob, wurde die Aufnahme der Dashcam als Beweismittel verwertet. Auch Zeugen wurden im Wege der Beweisaufnahme gehört. So wurde auch die Lkw-Fahrerin als Zeugin gehört.
Landessozialgericht Hessen Urteil vom 12.4.2016 – L 3 U 171/13 –
Ein Mann bat seine langjährige Bekannte, während seines mehrwöchigen Urlaubs seinen Hund zu betreuen. Die Frau, früher selbst Hundebesitzerin, sollte den Hund füttern und ausführen. Sie war auch berechtigt, das Tier zu sich in ihre Wohnung zu nehmen. Während sie in ihrer Wohnung mit dem Hund spielte, sprang dieser sie plötzlich an, biss ihr ins Gesicht und verletzte sie im Gesicht und am Hals. Durch diese Bissattacke wurde sie schwer verletzt.
Die spätere Klägerin reiste zu einer Fachtagung, die in einem modernen Gebäude mit moderner Architektur stattfand. Die Raumteile waren durch Doppelverglasungen getrennt. Die Klägerin selbst hielt sich im Auditorium auf, wollte dieses jedoch noch einmal verlassen. Als sie zwischen den einzelnen Teilnehmergruppen hindurch gehen wollte, prallte sie mit dem Gesicht gegen eine dieser gläsernen Trennwände und stürzte zu Boden. Dabei zog sie sich eine Platzwunde an der Lippe und einen Haarriss an einem Schneidezahn zu. Der bestand aus einer Keramikprothese und musste daraufhin erneuert werden. Die Geschädigte verlangte von dem Veranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil dieser ihrer Meinung nach die erforderliche Verkehrssicherungspflicht verletzt habe.