Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Explosiv und toxisch.Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.
Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.
News aus der Kategorie „Landgericht (LG)“
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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte den Kfz-Sachverständigen H. mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Dieser berechnete für die Begutachtung einen Betrag von 788,85 €. Dieser Betrag schlüsselte sich auf in ein Grundhonorar von 398,-- € und Nebenkosten von 244,60 €.
Der Kläger fuhr mit seinem Ferrari mit etwa 200 km/h über die Bundesautobahn A44. Auf der Fahrbahn befand sich eine Bodenwelle, die dem Land Nordrhein-Westfalen bekannt war, weil sich dort vor einigen Monaten ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet hatte.
Die Klägerin ist Eigentümerin einer Eisdiele im Landgerichtsbezirk Duisburg. Der beklagte Kfz-Führer war am Unfalltag mit einem Kastenwagen unterwegs, um im Bereich der Eisdiele Campingutensilien bei seinem Vater abzuholen.
LG Dortmund Berufungsurteil vom 7.7.2015 – 1 S 106/15 –
Am 16.10.2014 ereignete sich in Dortmund ein Verkehrsunfall. Die Haftung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung zu einhundert Prozent ist unstreitig.
LG Köln Berufungsurteil vom 8.9.2015 – 11 S 302/14 –
Am 30.8.2013 ereignete sich in Köln ein Verkehrsunfall zwischen der geschädigten Kfz-Eigentümerin und einem Versicherungsnehmer der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung, bei dem der Pkw der Geschädigten beschädigt wurde.
LG Dortmund Berufungsurteil vom 29.7.2015 – 21 S 64/14 –
Am 22.5.2014 ereignete sich in Castrop-Rauxel ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des Geschädigten erheblich beschädigt wurde. Der Geschädigte ließ bei einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen ein Schadensgutachten erstellen.
Am 14.4.2014 ereignete sich in K. ein Verkehrsunfall. Der spätere Kläger befuhr mit seinem Pkw die B-Straße in Richtung O. Kurz vor der Autobahnbrücke musste er vor einer Rechtskurve hinter einem am rechten Fahrbahnrand stehenden Müllfahrzeug anhalten.
LG Oldenburg Berufungsurteil vom 1.9.2015 – 1 S 16/15 –
Im Juli 2013 kam es in Stade zu einem Verkehrsunfall, den die Fahrerin des bei der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs verursacht hat. Die Haftung der beklagten Fahrerin ist daher unstrittig.
LG München I Hinweisbeschluss vom 3.7.2015 – 17 S 16018/14 –
Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall. Nach dem Unfall beauftragte der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens.
Am 14.November 2013 ereignete sich in Schorndorf in Baden-Württemberg ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten erheblich beschädigt wurde. Der Geschädigte beauftragte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens.
LG Hamburg Berufungsurteil vom 9.7.2015 – 323 S 13/15 –
Am 29.10.2010 wurde der Kläger mit der Erstellung eines Schadensgutachtens für die am Fahrzeug der Geschädigten eingetretenen Unfallschäden beauftragt. Der Kläger ist öffentlich bestellter Kfz-Sachverständiger.
LG Neuruppin Berufungsurteil vom 25.3.2015 – 4 S 176/14 –
Am 21.11.2013 ereignete sich im Bereich Prenzlau ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten durch ein Fahrzeug, das bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versichert war, beschädigt wurde.
LG Hamburg Berufungsurteil vom 22.1.2015 – 323 S 7/14 –
Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls am 27.4.2013 beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Gleichzeitig trat er seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen erfüllungshalber ab.
Die Parteien streiten noch um restlichen Schadensersatz aus einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall. Streit besteht über restliche Sachverständigenkosten, die der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers gekürzt hatte.
Die spätere Klägerin und ihr Ehemann befuhren mit ihren Fahrrädern einen landwirtschaftlichen Weg in der Gemeinde E. in Baden-Württemberg. Vor ihnen ging der spätere Beklagte mit seinem Hund. Der Beklagte ging auf der rechten Seite des Weges.