Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.
News aus der Kategorie „Landgericht (LG)“
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Landgericht Bochum Urteil vom 13.5.2015 - I-2 O 528/12 -
Der spätere Geschädigte stellte am 26.6.2012 gegen 14.25 Uhr in Herne seinen Pkw BMW 750 i auf dem Supermarktparkplatz an der Bahnhofstraße ab. Der spätere Beklagte ist am Unfalltage Fahrer und Halter eines älteren Opel-Vectra, der zu diesem Zeitpunkt noch einen Wiederbeschaffungswert von 1.000 € hatte.
Landgericht Amberg Urteil vom 28.4.2015 – 11 O 899/14 –
Am 14.8.2014 ereignete sich auf der Rosenheimer Straße in der Gemeinde A. im Landgerichtsbezirk Amberg ein Verkehrsunfall, bei dem der Wohnanhänger des späteren Klägers nicht unerheblich beschädigt wurde.
LG Fulda Berufungsurteil vom 24.4.2015 – 1 S 168/14 –
Anfang November 2013 ereignete sich im Amtsgerichtsbezirk Bad Hersfeld ein Verkehrsunfall, bei dem der spätere Kunde des klagenden Kfz-Sachverständigen geschädigt wurde, indem sein Pkw erheblich beschädigt wurde.
LG Köln Berufungsurteil vom 8.10.2014 – 13 S 31/14 –
Am 7.12.2012 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten schwer beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls trägt der Fahrer des bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung haftpflichtversicherten Fahrzeugs.
LG Halle Berufungsurteil vom 30.1.2015 – 1 S 75/14 –
Durch ein bei der Allianz Versicherung AG versichertes Kraftfahrzeug wurde der Pkw des Unfallopfers beschädigt. Die Geschädigte beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Gleichzeitig trat die Geschädigte ihren Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den von ihr beauftragten Kfz-Sachverständigen ab.
LG Saarbrücken Urteil vom 11.5.2015 – 13 S 21/15 –
Am 24.6.2011 ereignete sich in Frankreich ein Verkehrsunfall. Geschädigt wurde dabei eine deutsche Spedition, die Eigentümerin des verunfallten Lkws ist. Der deutsche Lkw wurde von dem Zeugen X. gesteuert.
LG Saarbrücken Urteil vom 20.2.2015 "13 S 197/14" rechtskräftig
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte bei einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen seiner Wahl ein Schadensgutachten eingeholt. Dieses Schadensgutachten war Grundlage seiner Schadensabrechnung. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung holte aufgrund des eingereichten Schadensgutachtens ihrerseits einen Prüfbericht ein und kürzte unter Bezugnahme auf diesen Prüfbericht die Schadensbeträge.