Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.
News aus der Kategorie „Amtsgericht (AG)“
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Amtsgericht Hattingen Urteil vom 10.11.2015 – 5 C 101/15 –
Die Parteien streiten um restliche, gemäß § 398 BGB erfüllungshalber abgetretene Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall aus Oktober 2014.
Amtsgericht Hannover Urteil vom 14.10.2015 – 568 C 12550/14 –
Nach einem Verkehrsunfall nahm der Geschädigte den Unfallaufnahmedienst eines Sachverständigen in Anspruch, nachdem die kostenlose Unfallaufnahme durch die Polizei nicht möglich war. Der Sachverständige nahm den Unfall auf und berechnete seine Kosten für die Unfallaufnahme dem Unfallopfer gegenüber.
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist der Eigentümer eines Kraftfahrzeuges, dem selbst ein Autohaus gehört. In diesem werden fremde Fahrzeuge repariert. Der Geschädigte reparierte in seinem Autohaus selbst das verunfallte Fahrzeug und machte den Unternehmergewinn mit geltend.
Am 30.5.2014 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw Opel-Corsa des späteren Klägers total beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls trägt der Fahrer des bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeugs.
Im Amtsgerichtsbezirk Leipzig ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem das Unfallopfer verletzt wurde. Er wurde in der Notfallaufnahme des Klinikums in Leipzig erstversorgt.
Am 18.9.2014 ereignete sich auf der Bundesautobahn A9 im Landkreis Freising ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers beschädigt wurde. Der Unfall ereignete sich dadurch, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug von einem Anhänger eine Laderampe verlor, wodurch unter anderem auch das Fahrzeug des Klägers beschädigt wurde.
In Bochum-Wattenscheid ereignete sich um 22.Juli 2014 auf der Marienstraße / Ecke Pohlbörger Straße ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des späteren Klägers beschädigt wurde.
Im März 2014 ereignete sich in Pirmasens auf der Zweibrücker Straße ein Verkehrsunfall, der durch den Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs verursacht wurde. Die hinter dem Fahrer stehende Haftpflichtversicherung hat die einhundertprozentige Eintrittspflicht anerkannt.
AG Rosenheim Urteil vom 28.8.2015 – 16 C 2808/14 –
Nach einem Verkehrsunfall, an dem das Unfallopfer keine Schuld trägt, lässt dieses durch einen anerkannten Kfz-Sachverständigen ein Schadensgutachten erstellen. Der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige hat in seinem Gutachten aufgrund seiner Kenntnis vor Ort Verbringungskosten für die Fahrt zum Lackierbetrieb und zurück sowie Ersatzteilpreisaufschläge eingesetzt.
AG Esslingen Urteil vom 1.10.2015 – 10 C 1245/15 –
Die Geschädigte eines Verkehrsunfalls beauftragte einen Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe. Der Sachverständige berechnete seine Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
Amtsgericht Bochum Urteil vom 14.8.2015 – 47 C 55/15 –
Der spätere Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls kaufte einen Pkw, dessen Kilometerstand manipuliert war. Das hatte ihm der Vorbesitzer nach dem Kauf mitgeteilt.
Die Parteien streiten über die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten. Der Geschädigte hatte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug für das verunfallte Fahrzeug für die Zeit der Reparatur angemietet.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Völklingen beauftragte das Unfallopfer einen anerkannten Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Schadensgutachtens. Die vom Gutachter berechneten Kosten für das Schadensgutachten reichte der Geschädigte an die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung weiter.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Völklingen (Saar) beauftragte der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Die hinter dem Schädiger stehende Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte - trotz voller Haftung – die Sachverständigenkosten nur zum Teil.