• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

News aus der Kategorie „Amtsgericht (AG)“

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  • Keine Mithaftung beim Auffahren, wenn für Taube beim Anfahren gebremst wurde
    AG Dortmund Urteil vom 10.7.2018 – 425 C 2383/18 –

    Wer auffährt, hat meist Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls. So oder so ähnlich lautet eine alte Weisheit unter Autofahrern, denn der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den auffahrenden Kraftfahrer. Entweder hat dieser mit dem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten oder er war unaufmerksam. Es gibt aber auch Fälle, in denen der abbremsende Kraftfahrer zumindest eine Mitschuld am Zustandekommen des Auffahrunfalls trägt. Das kann unter Umständen angenommen werden, wenn der vorausfahrende Fahrer ohne ersichtlichen Grund abbremst.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Eine Frau bemerkte in einem geparkten Auto einen Hund, der bei sommerlichen Temperaturen stark hechelte und Schaum vor dem Mund hatte. Es war lediglich ein Autofenster leicht geöffnet. Die herbeigerufene Polizei machte das Auto auf, brachte den Hund ins Tierheim und hinterließ einen Zettel am Auto. Die Hundehalterin meldete sich erst Stunden später.
  • Geschädigter darf von Versicherung benannten SV-Net-Gutachter ablehnen
    AG München Urteil vom 31.7.2017 – 343 C 7821/17 –

    Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen mit allen Mitteln, seien sie rechtlich zulässig oder nicht, die vom Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstehenden Sachverständigenkosten zu kürzen. Die neueste Masche der Versicherer ist es, den Geschädigten an einen von ihr benannten Gutachter der Firma SV-Net zu verweisen, der das Schadensgutachten für 280,-- € erstellen würde. Dabei verkennt der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer, dass der Geschädigte nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei ist (vgl. BGH DS 2006, 144 ff. m. zust. Anm. Wortmann).

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es bei den im Schadensersatzverfahren nach einem Verkehrsunfall geltend gemachten Kosten des vom Geschädigten eingeschalteten Kfz-Sachverständigen zu Schadenskürzungen durch die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer. Diese meinen, dass einzelne Nebenkostenbeträge überhöht seien und kürzen dementsprechend den Gesamtbetrag, obwohl dieser schadensersatzrechtlich nicht zu beanstanden ist. So musste sich auch ein Bochumer Kfz-Sachverständiger aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Hannover mit der eintrittspflichtigen VHV-Versicherung auseinandersetzen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen, und insbesondere die HUK-COBURG, kürzen im Rahmen des Schadensmanagements die dem Geschädigten durch einen Kfz-Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten seines Schadensgutachtens regelmäßig. Die HUK-COBURG begründet die Kürzungen unter Hinweis auf das von ihr selbst erstellte Honorartableau. Sie ist dabei der – allerdings irrigen – Meinung, die von ihr selbst ermittelten Kosten seien die angemessenen Beträge, die sie als einstandspflichtiger Versicherer im Rahmen des Schadensersatzes zu regulieren hätte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade bei den Kosten des vom Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eingeschalteten Sachverständigen gibt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern immer wieder Streit um die Höhe der auszugleichenden Beträge. Immer wieder müssen unschuldig geschädigte Kfz-Eigentümer die von den Kfz-Haftpflichtversicherern vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten einklagen, wollen sie nicht auf einem eigenen Schaden sitzen bleiben. So war es auch bei dem Sachverhalt, der dem Urteil des AG Neubrandenburg vom 21.3.2018 zugrunde lag. Das angerufene Gericht hat bei der Bemessung der Sachverständigenkosten die Honorarumfrage des VKS-BVK zugrunde gelegt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • In jüngster Zeit verweigern die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall nicht nur die berechtigten Schadensbeträge, sondern auch die Erstattung der notwendigen Anwaltskosten. Sie sind der Ansicht, bei einfach gelagerten Schadensfällen sei die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Sie vergessen bewusst dabei, dass es nach der herrschenden Rechtsprechung der Untergerichte keine einfach gelagerten Fälle mehr gibt. Denn die Rechtsprechung ist selbst für Verkehrsrechtsanwälte durch die Unzahl von Urteilen mittlerweile so unübersichtlich geworden, dass ein Normalbürger seinen eigenen Unfallschaden gegen die übermächtigen, mit Rechtsabteilungen versehenen Kfz-Haftpflichtversicherer nicht mehr alleine durchsetzen kann.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • AG München entscheidet über Schadensersatzpflicht nach Kinderkratzer am Auto
    AG München Urteil vom 11.12.2017 – 345 C 13556/17 – rechtskräftig

    Gemäß § 828 BGB sind Kinder, die das siebente aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet gaben, für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich. Diesen Paragrafen musste ein Amtsrichter bei dem Amtsgericht München anwenden, als es um die Entscheidung eines Rechtsstreits um Schadensersatz an einem beschädigten Pkw ging, den das Kind beschädigt hatte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Auf Mittelwert der Sachverständigenkosten kommt es nicht an
    AG Ahrensburg Urteil vom 26.2.2018 – 49 b C 873/15 –

    Die Kosten des vom Unfallgeschädigten hinzugezogenen Kfz-Sachverständigen zur beweissichernden Feststellung der Schadenshöhe und des Schadensumfangs sind seit geraumer Zeit immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer sind der Ansicht, die in einem Haftpflichtschadensfall von den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen für die Erstellung des Schadensgutachten berechneten Kosten seien nicht angemessen und überhöht.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Geschädigte müssen keine Marktforschung nach dem preiswertesten Gutachter anstellen
    AG Merseburg Urteil vom 20.12.2017 – 10 C 170/17 (X) –

    Immer wieder kommt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern wegen der Höhe der berechneten Kosten des vom Geschädigten hinzugezogenen Sachverständigen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Streit. So hatte in dem nachfolgend dargestellten Rechtsstreit die Generali Versicherung AG vorgerichtlich die vom Sachverständigen berechneten Kosten um 131,65 € gekürzt. Als Begründung führte sie aus, dass der von ihr erstattete, um 136,65 € gekürzte Betrag die Sachverständigenkosten ausreichend berücksichtige.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Trunkenheit am Steuer / Schlaftrunken
    AG Mönchengladbach, Az.: 59 Gs 151/18

    Staatsanwälte sind schnell bei der Hand, wenn es darum geht, einem Autofahrer wegen Trunkenheit am Steuer den Führerschein entziehen zu lassen. So auch in dem Fall vor dem Amtsgericht Mönchengladbach, bei dem ein Autofahrer mit 0,6 Promille beim rückwärts Ausparken eine Kollision verursacht hatte.
  • Auch bei Schaden von 612,76 € sind Gutachterkosten von 279,65 € zu erstatten
    Amtsgericht Karlsruhe Urteil vom 18.10.2017 – 9 C 1824/17 –

    Es gibt kaum eine Schadensregulierung durch den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer, bei der nicht eine Kürzung der Sachverständigenkosten erfolgt. In dem Fall, den das Amtsgericht Karlsruhe zu entscheiden hatte, erkannte die einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung noch nicht einmal die Sachverständigenkosten an. Sie war der – allerdings irrigen – Meinung, dass der Geschädigte einen Kostenvoranschlag hätte einholen müssen. Diese Kosten würden sogar bei einer späteren Reparatur verrechnet.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen doch mit allen Mitteln – ob rechtlich zulässig oder nicht –, ihre Schadensregulierungspflicht zu minimieren, wo es nur geht. So werden wahllos Schadenspositionen gekürzt, obwohl zur Kürzung objektiv kein Grund besteht. In dem Rechtsstreit, der dem Amtsgericht Fürth zur Entscheidung vorlag, hatte die Allianz Versicherung AG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung den Schadensersatzanspruch des Geschädigten um – sage und schreibe – 2.141,36 € gekürzt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt es heute nicht mehr – Anwaltskosten sind zu ersetzen
    Amtsgericht Hamburg Urteil vom 31.1.2018 – 20 a C 451/17 –

    Nicht nur bei den Sachverständigenkosten, sondern auch bei den notwendigen Anwaltskosten versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem von ihnen zu regulierenden Verkehrsunfall immer wieder zu kürzen. Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer argumentieren häufig, dass ein einfach gelagerter Verkehrsunfall vorliege, der keine Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes benötigt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem eine Zeit lang die berechneten Reparaturkosten von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern nicht gekürzt wurden, weil sie als Schaden des Geschädigten durch die Rechnung belegt waren, werden diese in jüngster Zeit ebenfalls gekürzt. Da sich der Geschädigte mit derartigen Schadenskürzungen durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zufrieden gab, klagte er den gekürzten Reparaturkostenbetrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Detmold ein. Die Klage war insgesamt erfolgreich.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann