• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

News aus der Kategorie „Amtsgericht (AG)“

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  • AG Halle (Saale): Auch bei 1.109,62 € Schaden liegt kein Bagatellschaden vor
    AG Halle (Saale) Urteil vom 7.6.2016 – 95 C 4070/15 -

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte zur Feststellung der Schadenshöhe einen anerkannten Kfz-Sachverständigen in Halle. Dieser ermittelte den voraussichtlichen Reparaturaufwand auf 1.109,62 €. Seine Gutachterkosten berechnete er mit 486,27 €, worauf die Beklagte lediglich 100,-- € zahlte. Die eintrittspflichtige Allianz Versicherung AG verweigerte die Erstattung der weiteren Sachverständigenkosten in Höhe von. 398,27 € mit der Begründung, dass ein Bagatellschaden vorliege und daher ein Gutachten nicht erforderlich gewesen sei.
  • Honorartableau der HUK-COBURG ist kein Vergleichsmaßstab für Sachverständigenkosten
    Amtsgericht Bochum Urteil vom 4.4.2016 – 83 C 246/15 –

    Der Kläger ist Kfz-Sachverständiger. Als solcher fertigte er im Auftrag mehrerer Auftraggeber Schadensgutachten nach Verkehrsunfällen, bei denen die beklagte HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse eintrittspflichtiger Versicherer war. In insgesamt zehn Fällen kürzte die Beklagte die berechneten Kosten des Klägers in Höhe von insgesamt 684,85 €. Diesen Betrag klagte der Sachverständige aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum ein. Die Beklagte wandte ein, dass die vom Kläger berechneten Kosten insgesamt überhöht seien, was schon leicht aus einem Vergleich mit den Beträgen aus dem Honorartableau der HUK-COBURG ersichtlich sei. Die Klage hatte zum überwiegenden Teil Erfolg.
  • Amtsgericht Kaufbeuren urteilt zum Bagatellschaden
    AG Kaufbeuren Urteil vom 5.10.2015 – 6 C 926/15 –

    Nach einem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für die Erstellung des Gutachtens berechnete der Kfz-Sachverständige 457,91 €. Da die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung diesen Betrag nicht erstatten wollte, trat der Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Gutachter ab. Dieser verklagte den Unfallverursacher persönlich zur Zahlung des berechneten Betrages. Die Klage aus abgetretenem Recht hatte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Kaufbeuren in vollem Umfang Erfolg.
  • Amtsgericht Halle an der Saale misst Mietwagenkosten nach Schwacke
    Amtsgericht Halle an der Saale Urteil vom 5.1.2016 – 97 C 390/15 –

    Die Parteien streiten um restliche Mietwagenkosten nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall. Der Fahrer eines bei der Kravag-Versicherungs AG versicherten Kraftfahrzeugs hatte den Unfall verschuldet. Die alleinige Haftung der beklagten Versicherung stand außer Frage. Gleichwohl regulierte die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen Teil der angefallenen Mietwagenkosten. Das Mietwagenunternehmen hatte den Schwacke-Mietspiegel zugrunde gelegt.
  • Zur Betriebsgefahr eines Pkw bei Unfall mit verbotswidrig fahrendem Radfahrer
    Amtsgericht Wiesbaden Urteil vom 1.10.2015 - 91 C 1333/15 –

    Am 1.9.2014, gegen 17.50 Uhr, kam es in Wiesbaden im Einmündungsbereich der B-Straße zur A-Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem der am Unfall beteiligte Radfahrer mit dem Pkw des späteren Klägers kollidierte. Der Radfahrer befuhr verkehrswidrig den Gehweg der A-Straße entgegen der Fahrtrichtung. Ohne abzusteigen und ohne anzuhalten überquerte er den Einmündungsbereich der B-Straße, obwohl für ihn die Sicht nach links, d. h. in Richtung B-Straße, durch parkende Fahrzeuge versperrt war.
  • AG Siegen zur Kostentragung der Sachverständigenkosten nach Unfall
    AG Siegen Urteil vom 30.11.2015 – 14 C 2536/15 –

    Die Parteien streiten um die vollständige Erstattung der Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Der Geschädigte hatte nach dem Unfall einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung verweigerte die vollständige Erstattung mit der Begründung, die Kosten seien überhöht.
  • AG Siegen lehnt Anwendung des JVEG auf Privatgutachter ab
    AG Siegen Urteil vom 27.10.2015 – 14 C 821/15 –

    Der Pkw Citroen des Geschädigten wurde durch einen bei der späteren beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Pkw bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der geschädigte Eigentümer des Pkw Citroen beauftragte einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens.
  • Sachverständigenkosten bei Bagatellschäden
    Amtsgericht Langenfeld Urteil vom 23.3.2016 -54 C 170/15 –

    Wo liegt die Bagatellschadensgrenze?
    Durch den Fahrer des bei der VHV Versicherung versicherten Kraftfahrzeugs wurde der Pkw der späteren Klägerin beschädigt. Die Geschädigte beauftragte einen am Ort ansässigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens.
  • Abgerissene Tankklappe in Autowaschanlage
    Amtsgericht Esslingen Urteil vom 16.3.2016 – 1 C 756/15 –

    Der spätere Kläger war mit seinem Pkw in die Autowaschanlage des Beklagten gefahren. Es handelt sich um eine Portalwaschanlage. Während des Waschvorgangs wurde die Tankklappe am Fahrzeug des Klägers abgerissen. Der Kläger verlangt von dem Betreiber der Waschanlage Schadensersatz.
  • Am 13.9.2013 ereignete sich ein Verkehrsunfall, den die spätere beklagte Kraftfahrerin verursacht hatte. Nach dem Unfall suchte der Geschädigte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen in Bochum auf und beauftragte diesen, ein Schadensgutachten bezüglich der Schadenshöhe und des Schadensumfangs zu erstellen. Dafür berechnete der Gutachter 455,96 € brutto. Die hinter der Schädigerin stehende Kfz-Haftpflichtversicherung erstattete aufgrund der Abtretung an den Sachverständigen an diesen nur 390,-- €. Der Differenzbetrag von 65,96 € ist Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Bochum. Die zuständige Richterin der 42. Zivilabteilung des AG Bochum gab dem klagenden Sachverständigen Recht.
  • Der Kfz-Sachverständige ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten
    AG Berlin-Mitte Urteil vom 28.10.2015 – 110 C 3382/14 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Dessen Kostenrechnung kürzte - trotz einhundertprozentiger Haftung - die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung um 142,42 €. Sie meinte, die berechneten Kosten seien überhöht. Da die restlichen Sachverständigenkosten abgetreten waren, klagte der Sachverständige die gekürzten Sachverständigenkosten bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Mitte in Berlin ein. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg.
  • AG Landshut richtet sich nach der Schwacke-Mietpreisliste
    AG Landshut Urteil vom 8.1.2016 – 2 C 1389/15 –

    Nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall mietete der Geschädigte bei einem örtlichen Autovermieter im Kreis Landshut in Bayern einen Ersatzwagen für das beschädigte Unfallfahrzeug an. Der Autovermieter legte seiner Mietwagenkostenberechnung die Werte des Schwacke-Mietpreisspiegels zugrunde. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung erstattete nur einen Teil der Rechnung. Sie legte auch noch im Prozess Angebote eines Internetvergleichsportals vor. Der Geschädigte klagte den nicht erstatteten Differenzbetrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Landshut ein. Die Klage hatte Erfolg.