• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

News aus der Kategorie „Politik & Umwelt“

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  • Nach München, Düsseldorf, Stuttgart und Aachen ist Frankfurt am Main die nächste Stadt, die Fahrverbotszonen für unsaubere Kraftfahrzeuge nach Urteilen der zuständigen Verwaltungsgerichte einführen muss. In Hamburg wurde freiwillig bereits auf zwei Straßen ein Dieselfahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge eingerichtet. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Luftreinhalteplan des Landes Hessen bezüglich der Luftreinhaltung im Stadtgebiet Frankfurt beanstandet und die Verwaltung verpflichtet, auch in Frankfurt Dieselfahrverbote einzurichten, weil sonst die Luft nicht sauberer wird. Frankfurt wird nicht die letzte Stadt sein, in der Dieselfahrverbote eingerichtet werden müssen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Das Verwaltungsgericht München hatte bereits ein Dieselfahrverbot im Stadtgebiet München verhängt. Weder das Land Bayern noch die Regierung von Oberbayern haben bisher das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts umgesetzt. Offenbar gelten rechtsstaatliche Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland nicht in Bayern. Tatsache ist aber, dass Bayern zur Bundesrepublik gehört und damit das Bonner Grundgesetz auch in Bayern gilt. Nach Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat, in dem die Gewaltenteilung gilt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Verkehrsdichte: Der Pendelverkehr wächst und wächst
    Berufstätige fahren im Schnitt 10,5 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz

    Der Pendlerverkehr nimmt deutlich zu und belastet damit verstärkt den Straßenverkehr. Von den sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigten, die regelmäßig von ihrem Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück fahren, nutzten im Jahr 2016 zwei Drittel einen Pkw, ermittelte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Das IAB existiert seit 1967 als Forschungseinrichtung der Bundesanstalt für Arbeit. Es forscht mit gesetzlichem Auftrag im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende und macht seine Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich. Außerdem unterbreitet es Vorschläge für die Politik und soziale Praxis.
  • Verkaufsstau: Neue Autos auf Halde
    Der neue, schärfere Prüfzyklus WLTP führt zu Verkaufsstaus bei den Autoherstellern | Kam er für die Autohersteller überraschend? | Partikelfilter für Benzinmotoren

    Ab kommenden September gilt die strengere europäische Abgasnorm Euro 6c für Pkw-Erstzulassungen. Die Autos müssen dann dem realitätsnäheren Prüfzyklus WLTP (Weltweit einheitliches Testverfahren für Leichtfahrzeuge) unterzogen werden, bevor sie auf die Straße dürfen. Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) steigen die im WLTP ermittelten Normverbrauchswerte der Autos um durchschnittlich 20 Prozent. Also müssen die Hersteller etwas tun, um die Grenzwerte einzuhalten.
  • Klimaanlagen: Auch das neue Kältemittel ist ein Umweltkiller
    R1234yf ist seit 2017 als Kältemittel für Autoklimaanlagen vorgeschrieben, um das Klima zu schonen | Nun zeigt sich, dass es die Umwelt schädigt | Umweltbundesamt verlangt Ausstieg

    Das umstrittene Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) der US-Chemieunternehmen Honeywell und Dow-DuPont, das wegen seiner angeblichen Umweltfreundlichkeit seit Anfang 2017 in den Klimaanlagen von neuen Pkw EU-weit vorgeschrieben ist und schrittweise das bisherige, als stark klimaschädlich eingestufte R134a ersetzten soll, ist einmal mehr in die Kritik geraten. Bereits vor dessen Einführung gab es Warnungen, dass es „im Brandfall und an heißen Oberflächen giftige Stoffe wie Fluorwasserstoff und Carbonylfluorid bilden“ und „ein Sicherheitsrisiko für Insassen und Rettungskräfte“ darstellen könne, wie das Umweltbundesamt (UBA) auf Grundlage eigener Untersuchungen betonte.
  • Noch eine Maut?
    „Verkehrskonzept ohne Stau“

    2017 betrug der volkswirtschaftliche Schaden durch verstopfte Straßen in Deutschland rund 80 Milliarden Euro. Verkehrsteilnehmer, die Staus verursachten und der Umwelt schadeten, würden Kosten hervorrufen und trotzdem genausoviel bezahlen wie die anderen, sagt der Wirtschaftswissenschaftler Axel Ockenfels. Also subventioniere die Allgemeinheit die Stauverursacher.
  • Bekanntlich fand vor etwa einem Jahr in Berlin der Diesel-Gipfel statt, an dem die Vorstandsvorsitzenden der deutschen Automobilkonzerne, der Bundesverkehrsminister sowie die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Automobilindustrie teilnahmen. Dieser Diesel-Gipfel sollte klären, wie nach dem Abgasskandal die Luft in den Städten sauberer werden könnte und drohende Fahrverbote möglichst verhindert werden könnten. Dieselmotoren gelten bekanntlich als einer der größten Verursacher für zu hohe Werte des gesundheitsschädlichen Stickoxids. Das war der Automobilindustrie auch bewusst. Nicht umsonst wurde durch entsprechende Software die Abgaswerte manipuliert, um die Kraftfahrzeuge sauberer darzustellen als sie tatsächlich waren und sind. Man kann so etwas auch Betrug nennen. Es bestand daher vor einem Jahr dringender Handlungsbedarf. Und wie sieht es heute – ein Jahr danach – aus? Die Antwort ist ernüchternd! Es ist nichts passiert!

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Am 12.7.2018 hatte die Unfallzeitung auf drohende Dieselfahrverbote ab Januar 2019 hingewiesen, denn das Land Baden-Württemberg hatte in seinem Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nachgebessert. Diese Nachbesserung reicht allerdings nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht aus. In Stuttgart können daher schon sehr bald am Neckartor an der vielbefahrenen Bundesstraße 14 strenge Dieselfahrverbote kommen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Reformen: Der Straßenverkehr in Europa soll sicherer werden
    Das EU-Parlament macht fünfzig Vorschläge für mehr Verkehrssicherheit. Die Vorschläge liegen nun bei der EU-Kommission und den einzelnen Staaten

    „Vision Zero“ bezeichnet das große Ziel aller Unfallforscher, die Sicherheit im Straßenverkehr so zu verbessern, dass die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Null sinkt. Bis zum Jahr 2050 soll die Vision Wirklichkeit geworden sein. 1997 von der schwedischen Regierung ins Leben gerufen, hat sich der Slogan „Jeder kommt an, keiner kommt um“ inzwischen weltweit Aufmerksamkeit verschafft. Für diese anspruchsvolle Aufgabe muss alles verbessert werden: die Fahrzeuge, die Infrastruktur, und auch die Autofahrer müssen besser geschult und sensibilisiert werden, damit ein faires, rücksichtsvolles und kompetentes Verkehrsverhalten Schule macht.
  • Allein in Nordrhein-Westfalen droht mehr als 2300 Dieselpersonenfahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software die behördliche Stilllegung, wenn nicht unverzüglich das von VW und Audi angebotene Software-Update aufgespielt wird. Das Kraftfahrtbundesamt hatte die entsprechenden Fahrzeughalter angeschrieben, dass von ihnen binnen einer gesetzten Frist die geänderte Software in den Fachwerkstätten aufgespielt werden muss, anderenfalls die Stilllegung des Fahrzeugs durch die entsprechenden Straßenverkehrsämter drohe. Diese Frist ist abgelaufen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • US-Zölle auf Autos: Die Kritik an US-Präsident Trump wächst
    US-Politiker befürchtet Verlust von Arbeitsplätzen und volkswirtschaftliche Schäden - General Motors warnt von Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit

    Frei von rechtlichen Erwägungen und diplomatischen Bedenken, losgelöst von der Reflexion ökonomischer Zusammenhänge, auch nicht eingedenk politischer Folgen hat US-Präsident Donald Trump – per Twitter – angekündigt, den Import von Autos und Autoteilen mit Zöllen von mindestens zwanzig Prozent zu belegen.
  • In Frankreich wurde vor Kurzem das Tempolimit auf Landstraßen von 90 auf 80 km/h gesenkt. Für Reisende kann dies teuer werden, denn Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden auch in Deutschland eingetrieben. Gerd Achim Klöß, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline erklärt, wann Urlauber die Geldstrafe besser zahlen sollten und welche Konsequenzen es hat, wenn der Strafzettel einfach in der Schublade verschwindet.
  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in den beiden Sprungrevisionsverfahren Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Teilen von Stuttgart und Düsseldorf für zulässig erachtet. Das Verwaltungsgericht Aachen ist im Fall der Stadt Aachen zu dem gleichen Ergebnis gelangt. Hamburg hat auf freiwilliger Basis bereits zwei Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt und kontrolliert bereits die Einhaltung der Fahrverbote. Es gibt reichlich Bußgelder für den Stadtsäckel.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Luftbelastung: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik
    Die Bundesregierung gerät unter Handlungsdruck

    Die Luftbelastung in bundesdeutschen Städten ist anhaltend hoch. Stickoxid (NOx) und Fein-staub können bei erhöhter Konzentration die Atemwege angreifen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen hervorrufen und Krebs auslösen. Bei längerer Dauer treten die gesundheitlichen Schäden auch unterhalb der geltenden Grenzwerte ein. Laut aktuellen Untersuchungen sterben deswegen allein in Deutschland etliche tausend Menschen verfrüht.