• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

News aus der Kategorie „Sicherheit & Technik“

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  • In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde auch auf der Bundesautobahn A 40 bei Bochum kontrolliert. Dabei fiel den Polizeibeamten ein Sattelzug mit rumänischen Kennzeichen auf. Sie hielten den Lastzug an und staunten nicht schlecht, als sie den Fahrer und die Fahrzeugpapiere sowie den Fahrtenschreiber kontrollierten. Obwohl sie das Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr geholt hatten, stellten sie am Fahrtenschreiber keinerlei Lenkbewegungen fest.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Für fast 80 Lkw-Fahrer endete das Sonntagsfahrverbot mit einer verlängerten Pause. Die Polizei in Hessen hat am Sonntagabend kurz vor Beginn der Abfahrtszeit nach der Sonntagspause 79 Fahrern von Lastfahrzeugen die Abfahrt verweigert. Grund waren überhöhte Alkoholwerte im Blut. Bei einer gezielten Polizeikontrolle auf hessischen Autobahnen wurden rund 1.200 Fahrer von Lastkraftwagen auf Autobahnraststätten und Parkplätzen kontrolliert. Bei 79 von ihnen wurden Blutalkoholwerte von mehr als 0,5 Promille festgestellt. Diesen wurde der Start um 22.00 Uhr nach dem Sonntagsfahrverbot untersagt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Bekanntlich fand vom 23. bis 25. Januar 2019 der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Eines der Themen in den Arbeitsgruppen war die Verhinderung von Lkw- und Bus-Unfällen. Die Unfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen und Reisebussen waren auch vermehrt Gegenstand der Berichterstattung hier in der Unfallzeitung, denn die Zahl der durch Lkws und Busse verursachen Auffahrunfälle hat Jahr für Jahr zugenommen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem die Unfallzeitung am Donnerstag, dem 17.1.2019 über die steigende Zahl der Lkw-Auffahrunfälle am Stauende auf bundesdeutschen Autobahnen berichtet hatte, geben wir nunmehr die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2018 bekannt. Erst ab Mitte Februar 2018 hatte die Unfallzeitung konkret über die Lkw-Auffahrunfälle berichtet. Dabei ist nicht über jeden Lkw-Auffahrunfall auf Bundesautobahnen berichtet worden. Lediglich die gravierendsten Fälle waren Gegenstand der Berichterstattung. Auch über vier Busunfälle auf deutschen Autobahnen musste berichtet werden. Diese sind in der nachfolgenden Aufstellung aber gesondert dargestellt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer fahrlässig den Vorrang der Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn missachten. Das liegt meist daran, dass das Autoradio so laut eingestellt ist, dass das Martinshorn des Einsatzfahrzeugs überhört wird. Nur Blaulicht gibt nämlich noch keinen Vorrang. Das, was aber am 18.1.2019 in Südbaden passierte, grenzt schon an Vorsatz, ein Rettungsfahrzeug auf der Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn zu behindern. Die Polizei in Südbaden ermittelt bereits gegen den Fahrer des behindernden Personenfahrzeugs. Die Unfallzeitung betont daher noch einmal: Freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn kann Leben retten!

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte bisher immer über Auffahrunfälle durch Lkw-Fahrer berichtet. Das hatte auch seinen Grund, weil durch die Masse der auffahrenden Lastfahrzeuge erhebliche Schäden materieller und immaterieller Art eintraten. Häufig kam es auch zu tödlichen Verletzungen. Damit der Unfallzeitung nicht Unausgewogenheit der Berichterstattung vorgeworfen werden kann, weil bisher ausschließlich über schwere Lkw-Auffahrunfälle berichtet wurde, berichten wir heute über einen schwerwiegenden Auffahrunfall durch einen Pkw-Fahrer auf der Bundesautobahn A 20 bei Triebsees im Landkreis Vorpommern-Rügen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Unfallzeitung hatte in einem Bericht zuvor über die gestiegenen Zahlen hinsichtlich der schweren Lkw-Auffahrunfälle berichtet, jetzt muss sie über einen tödlichen Lkw-Auffahrunfall auf der BAB A 8 bei Pforzheim berichten. Schlimmer noch als die Tatsache, dass durch den Lkw-Auffahrunfall wieder ein Mensch getötet wurde, ist die Tatsache, dass Gaffer wieder einmal die Retter störten. Dieses Mal war es extrem schlimm. Während die Rettungskräfte im Einsatz waren, machten Gaffer Fotos von den Unfallopfern. Sie öffneten sogar die Tür eines Rettungsfahrzeugs, um den dort behandelten Verletzten aus der Nähe zu fotografieren. Ein derartiges Verhalten kann nur als schlimm bezeichnet werden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach § 7 Abs. 3c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Lastkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern drei oder mehr Fahrstreifen gekennzeichnet sind, den linken Fahrstreifen nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen. Diese Regelung gilt auch auf Bundesautobahnen, auch wenn ein Linksabbiegen auf Autobahnen grundsätzlich nicht vorgesehen ist, denn bei § 7 StVO handelt es sich um eine einheitliche Regelung für alle außerhalb geschlossener Ortschaften liegender Straßen. Eine Ausnahme gilt auf Autobahnen nur dann, wenn bei Autobahnen sich diese teilt und nur über die äußerst linke Spur eine der neuen Fahrtrichtungen erreicht werden kann.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade jetzt zur Winterzeit ereignen sich immer wieder Unfälle durch herabfallende Eisschollen von Lkw-Dächern. Schneeklumpen oder Eisplatten, die sich auf Dächern von Lastkraftfahrzeugen gebildet hatten, lösen sich und fliegen dem nachfolgenden Personenwagen vor die Windschutzscheibe. Im schlimmsten Fall wird die Windschutzscheibe zerstört und der Fahrer fährt eine Zeitlang blind. Bereits kleinere Schneemengen, die sich auf dem Lkw-Dach gesammelt hatten, können durch den Fahrtwind zu Schneewolken aufwirbeln und die Sicht des nachfolgenden Kraftfahrzeugführers erheblich behindern.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Bundesautobahn A 1 entwickelt sich offenbar zu einem Unfallschwerpunkt. Bereits am 10.12.2018 berichtete die Unfallzeitung über einen schweren Lkw-Auffahrunfall auf der A 1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Köln-Nord, der sich am 5.12.2018 ereignete. Wie jetzt bekannt wurde, ereigneten sich an den zwei vorangegangenen Tagen ebenfalls schwere Lkw-Auffahrunfälle auf der A 1. Dabei ereignete sich am 3.12.2018 auf der A 1 in Richtung Münster / Ruhrgebiet zwischen den Anschlussstellen Wallenhorst und Osnabrück-Hafen ein Lkw-Auffahrunfall mit tödlichem Ausgang und am folgenden 4.12.2018 ereignete sich im Autobahnkreuz Lotte / Osnabrück ebenfalls auf der A 1 ein tödlicher Lkw-Auffahrunfall. Das ist Grund genug, dass die Unfallzeitung wieder einmal über tödliche Lkw-Auffahrunfälle berichten muss.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Bundesautobahn A 1 bildet sich immer mehr als Lkw-Unfall-Schwerpunkt heraus. Gerade die Bereiche um Köln und Bremen sind immer wieder Schwerpunkte für schwerwiegende Lkw-Auffahrunfälle. In den frühen Morgenstunden des 20. 12.2018 krachten vier Lastfahrzeuge auf der A 1 bei Bremen-Arsten in Fahrtrichtung Osnabrück ineinander. Unfallursache war wieder einmal die Unaufmerksamkeit des auffahrenden Lkw-Fahrers. Dieser schob mit seinem Lkw drei vor ihm stehende Lastkraftfahrzeuge noch aufeinander. Der Aufprall war so stark, dass der Fahrer in seinem Führerhaus eingeklemmt und tödlich verletzt wurde. Zwei weitere Lkw-Fahrer wurden leicht verletzt. Die Autobahn A 1 war bis in den Vormittag gesperrt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Autobahnpolizei hat erneut eine gezielte Kontrolle der Lkw-Fahrer auf Autobahnen durchgeführt. Dieses Mal wurde gezielt die Verkehrstauglichkeit der Fahrer unter die Lupe genommen. Das besondere Augenmerk der kontrollierenden Polizeibeamten lag dabei auf der Alkoholisierung der Fahrer. Die Kontrolle fand am Abend eines Sonntags statt, als die Fahrer noch ihre Ruhepause am Wochenende einhalten mussten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Automatisierte Autos: Wer haftet bei Unfall durch Softwarefehler?
    Autofahrer und Unfallopfer müssen rechtlich bessergestellt werden

    Die Begeisterung für die automatisierte Mobilität der Zukunft weicht leicht der Ernüchterung, wenn es um so irdische Fragen geht wie: Wer haftet eigentlich bei einem Unfall mit einem autonomen Auto: der Fahrer oder der Hersteller? Wie sieht es mit dem Opferschutz aus? Mit diesen Themen beschäftigt sich Fabian Pütz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungswesen der TH Köln. Im Hinblick auf das zukünftige, wohl weitgehend automatisierte Verkehrsgeschehen hat er das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) unter die Lupe genommen, das die juristische Verantwortung von Herstellern bei fehlerhaften Produkte regelt, und dabei einige Probleme entdeckt.
  • Autonomes Fahren: Wer soll gerettet werden – und wer nicht?
    Welche Ethik soll das Roboterauto leiten? Ergebnisse einer weltweiten Untersuchung

    Ein Dilemma ist eine Zwangslage oder die schwierige Konstellation und Entscheidung zwischen zwei Übeln, in der Alltagssprache auch als „Zwickmühle“ bezeichnet. Derartige Szenarien werden theoretisch konstruiert, um beispielsweise ethische Kriterien zu reflektieren und zu entwickeln, nach denen die computergelenkten Autos von morgen gesteuert werden.
  • Leider muss die Unfallzeitung immer wieder über folgenschwere Geisterfahrer-Unfälle auf Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Fernstraßen berichten. Am frühen Morgen des 8. Dezember 2018 kam es auf der Bundesautobahn A 5 bei Karlsruhe erneut zu einem schweren Unfall mit einem Kraftfahrzeug, das entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf der A 5 unterwegs war. Weshalb es zu der tödlichen Fahrt in falscher Fahrtrichtung kam, ist noch nicht geklärt. Möglicherweise war die Verkehrsführung an der Auffahrt zur Autobahn so irreführend, dass der Falschfahrer auf die entgegengesetzte Fahrspur geleitet wurde. Gerade an den Auffahrten zur Autobahn muss häufig nachgebessert werden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann