Tagfahrleuchten: ab 2011 Pflicht

EU ebnet den Weg für Tagfahrlicht

Die EU hat entschieden: Ab Februar 2011 müssen alle Neufahrzeuge mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Nutzfahrzeugtypen sind ab August 2012 dran. Der zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen begründet den Beschluss mit steigender Sicherheit und sinkendem Kraftstoffverbrauch durch Tagfahrleuchten.


Kaum dass sich die Unfallzeitung für das verpflichtende Tagfahrlicht stark gemacht hatte, gibt es positive Neuigkeiten in Richtung mehr Sicherheit durch mehr Licht.

Mehr Sicherheit
Nach einer Schätzung der Bundesanstalt für Straßenwesen wären etwa drei Prozent aller Unfälle bei verpflichtend eingeschaltetem Tagfahrlicht vermeidbar. Dennoch ist die Einführung des Tagfahrlichts eine in Deutschland umstrittene Angelegenheit, weil noch keine durch Fakten gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Weitere Argumente gegen verpflichtendes Tagfahrlicht gibt es zwar, sie werden jedoch durch die neuen Tagfahrleuchten entkräftet.

Kraftstoffverbrauch
Ein gewichtiges Argument gegen das Tagfahrlicht ist der erhöhte Kraftstoffverbrauch und der dadurch bedingte Anstieg des CO2-Ausstoßes. Das Argument trifft jedoch nur für das herkömmliche Abblendlicht zu. Da das Licht der Tagfahrleuchten lediglich der besseren Erkennbarkeit dient, ist es schwächer als das Abblendlicht. Hinzu kommt, dass beim Einschalten weder Standlicht noch Rücklicht noch Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung mit aktiviert werden. Der Kraftstoffverbrauch ist daher minimal. Das Tagfahrlicht verbraucht nur etwa 6-8 Watt pro Stunde statt 180 Watt, wie es beim Abblendlicht der Fall ist. Die Verwendung von Leuchtdioden reduziert den Verbrauch weiter.

Lichtstärke und Blendwirkung
Während das herkömmliche Abblendlicht das Licht von Motorradfahrern überstrahlt und andere Verkehrsteilnehmer leicht blenden kann, werden diese Schwächen durch Tagfahrleuchten vermieden.

Tagfahrleuchten ja, Tagfahrlicht nein?
Der Einbau von Tagfahrleuchten wird zwar ab 2011 verpflichtend für die Hersteller, das Einschalten der Leuchten am Tag verbleibt jedoch weiterhin in der Entscheidungshoheit der Mitgliedsstaaten. Die neue EU-Verordnung ebnet den Weg für eine konsequente Gesetzgebung, die das Einschalten des Lichts am Tag verpflichtend vorschreibt – sofern noch nicht geschehen. Wir dürfen gespannt sein, wie die deutsche Gesetzgebung auf die neue EU-Verordnung reagieren wird.


Quelle: ec.europa.eu
Foto: RainerSturm/www.pixelio.de

Von RobGal am 14. Februar 2010, 11:58 Uhr veröffentlicht
Themen: Ausstattung | Sicherheit | Technik



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