Hoverboards: Instabil und ungeschütztDekra warnt vor der Nutzung der elektrisch angetriebenen Bretter im Straßenverkehr
Die Sicherheitsorganisation Dekra warnt daher: „Genau wie Fußgänger sind Hoverboard-Fahrer im Straßenverkehr ungeschützt und bei Kollisionen beispielsweise mit Pkw stark gefährdet“, sagte Dekra-Unfallforscher Markus Egelhaaf, „und auch kleinere Schlaglöcher oder Steine können das Board schnell aus der Balance bringen.“ Egelhaaf und sein Team wollten es genau wissen und inszenierten einen Crashtest, bei dem ein Kleinwagen frontal gegen einen die Straße überquerenden Dummy auf einem Hoverboard fuhr. Das Ergebnis war selbst für die Dekra-Experten überraschend. Bei einer Anprallgeschwindigkeit von knapp 50 km/h wurde der Hoverboard-Dummy nicht etwa über das Fahrzeugdach geschleudert, der Dummy-Kopf traf auch nicht auf die Motorhaube, die sich bei modernen Autos verletzungsmindernd blitzschnell anhebt. Vielmehr prallte der Dummy mit voller Wucht auf die berstende Windschutzscheibe. Ein menschlicher Hoverboard-Fahrer hätte diesen Unfall kaum überlebt.
Gefährlich und teuer
Es ist nicht nur für Leib und Lebens riskant, sich auf ein Hoverboard zu stellen. Es gibt zudem keine Versicherung, die sich des Schadens annähme. Denn ein Hoverboard hat rein rechtlich im Straßenverkehr nichts zu suchen: „Da die Hoverboards motorbetrieben sind und eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen, sind sie als Kraftfahrzeuge einzustufen“, merkt Dekra-Rechtsexperte Carsten Liewald an. Für die Fahrt auf öffentlicher Straße bräuchten sie daher eine Zulassung und der Fahrer einen Führerschein. „Eine Zulassung kommt aber nicht in Frage, weil ihnen dafür entscheidende Voraussetzungen, wie etwa Bremsen und Beleuchtung, fehlen.“ Wer mit einem Hoverboard im Straßenverkehr unterwegs ist, kann daher strenggenommen sogar strafrechtlich belangt werden. Also winkt auch jede Kfz-Versicherung ab, einen Fahrer zu versichern, denn das Board ist ja nicht zugelassen. Insofern kommt auf den Boardnutzer im öffentlichen Raum auch noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinzu. Bei einem Unfall kommt nicht einmal die Privathaftpflicht für den Schaden auf, weil sie generell nicht für Kraftfahrzeuge gilt. Ein Hoverboard ist also ein Kraftfahrzeug, das keins sein darf: ein echtes Dilemma. Dekras Empfehlung lautet daher: „Der harmlose Spaß mit dem Hoverboard ist nur dann wirklich harmlos, wenn man das Board in einer sicheren Umgebung auf privatem Gelände fährt.“