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Wer mit einem leeren Tank oder Akku auf der Autobahn liegenbleibt, riskiert ein Bußgeld, und zwar wegen unzulässigen Haltens oder Falschparkens.
Bei einer technischen Panne hat man in der Regel nichts zu befürchten, wenn man auf dem Seitenstreifen stoppt, klärt die Versicherung DAS auf. Das gilt jedoch nicht, wenn das Auto „wegen einer vermeidbaren eigenen Unachtsamkeit wie vergessenes Tanken oder Aufladen“ (DAS) nicht weiterfahren kann. Das Halten auf der Autobahn gilt als Ordnungswidrigkeit und kostet 30 Euro, was sich bis zu 105 Euro samt Punkt in Flensburg steigern kann, wenn dadurch ein Unfall verursacht wird.
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Peter Maszlen - Fotolia.com