Das Gericht kritisierte auch, dass die Stadt pauschal jedes nichtzugelassene Auto im öffentlichen Raum abschleppen lässt, obwohl dies nur bei Dringlichkeit geboten sei. Dabei reicht es auch nicht, so die Richter weiter, eine negative Vorbildfunktion und Vandalismus verhindern zu wollen. Mit dem Urteil bleibt die Stadt auf den Abschleppkosten sitzen. (OVG NRW, Az.: 5 A 1467/16)
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