Motorradfahrer bekommt ein Drittel Mitschuld bei Unfall an BushaltestelleOLG Stuttgart, Az.: 13 U 143/16
Das Oberlandesgericht Stuttgart bewertete die Betriebsgefahrdes Motorrads mit einem Drittel, die Mitschuld des Mädchens wurde auf zweiDrittel festgelegt. Das Gericht wies darauf hin, dass Jugendlichen derSchadenersatzanspruch gekürzt werden kann, sofern sie eine Mitschuld trifft.Dabei ist nicht zuletzt ihr Entwicklungsstand und ihr Urteilsvermögenmaßgebend.
Andererseits sind die Anforderungen an die Sorgfalt derVerkehrsteilnehmer Kindern gegenüber besonders hoch, so müssen Kraftfahrer dasTempo drosseln und bremsbereit sein.