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Damit man seine Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen widmet, ist es nicht gestattet, das Handy während der Fahrt ans Ohr zu halten. Dann darf man es nicht einmal in die Hand nehmen, etwa für eine Textnachricht.
In bestimmten Fällen ist es sogar verboten, das angeschaltete Smartphone auch nur im Auto mit sich zu führen, und zwar dann, wenn eine „Blitzer-App“ installiert ist; denn die warnt vor stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung, und das ist verboten, wie das Oberlandesgericht Rostock in einem Urteil bekräftigte. Hat ein Autofahrer ein betriebsbereites Smartphone dabei, auf dem eine solche App installiert ist, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Die Straßenverkehrsordnung gestattet in Paragraph 23 nämlich nicht, sogenannte Radarwarner zu verwenden.
Quellen
    • Foto: © kromkrathog - Fotolia.com
    • Quelle: kraftfahrt-berichter (kb)