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Trunkenheit am Steuer / SchlaftrunkenAG Mönchengladbach, Az.: 59 Gs 151/18
(AG Mönchengladbach, Az.: 59 Gs 151/18)
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Zur Schlaftrunkenheit hat der DVR folgende Information zur Verfügung gestellt:
Wer 17 Stunden ohne Schlaf am Steuer sitzt, verhält sich wie mit 0,5 Promille Alkohol, 22 Stunden wirken wie 1,0 Promille, erklärte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Wer bei 50 km/h zwei Sekunden einnickt, legt 30 Meter im Blindflug zurück. Der DVR empfiehlt, rechtzeitig eine Pause einzulegen, sich dabei zu bewegen und zehn bis 20 Minuten zu schlafen.