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Mit dem 31. Mai 2018 gelten in Hamburg auf zwei Straßenabschnitten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Von dem Fahrverbot ausgenommen sind Anlieger, Besucher, Anlieferverkehr und städtische Fahrzeuge der Straßenreinigung und Müllabfuhr sowie für Polizei und Feuerwehr im Einsatz. Die entsprechenden Verkehrszeichen hat die Straßenverkehrsbehörde in Hamburg auf der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee bereits aufgestellt. Auf der Stresemannstraße ist ein etwa 1,7 Kilometer langer Straßenteil für Alt-Diesel-Fahrzeuge gesperrt und auf der Max-Brauer-Allee ist ein knapp 600 Meter langer Straßenabschnitt für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 gesperrt.
Da das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 in den Rechtsstreiten der Deutschen Umwelthilfe gegen Stuttgart und Düsseldorf für zulässig erklärte, stehen nunmehr auch die verurteilten Städte unter Druck, ebenfalls Fahrverbotsstrecken einzurichten, da sich seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes keine Verbesserung der Luftqualität an den betroffenen Straßen gezeigt hat. Allein in Nordrhein-Westfalen sind weitere 32 Städte mit zu hohen Stickoxidwerten betroffen. Unter anderem sind betroffen, Köln, Essen, Dortmund, Duisburg, Bochum, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen, Mülheim, Düren, Schwerte und Witten. Insbesondere in den Städten in Nordrhein-Westfalen werden Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge strikt abgelehnt. Auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist der Ansicht, dass Fahrverbote vermieden werden müssen. Das ist jedoch der falsche Weg. Hamburg macht es richtigerweise vor. Und Hamburg kann auch nur der Anfang sein.

Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende Februar dieses Jahres (die Unfallzeitung berichtete darüber!) exemplarisch an den Städten Düsseldorf und Stuttgart entschieden, dass Dieselfahrverbote in den Städten als letztes Mittel der Luftreinhaltung zulässig sind. Die für Düsseldorf zuständige Bezirksregierung prüft seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und prüft und prüft und spielt offenbar auf Zeit. Offenbar soll solange geprüft werden, bis sich die Werte an den Messstellen von alleine gesenkt haben. Das ist aber eine Missachtung der Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Rechtskräftige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte binden auch die Verwaltungen, nicht nur den Bürger. Die Gewaltenteilung gilt auch für die öffentliche Verwaltung. Hamburg zeigt, dass es Behörden der ausübenden Gewalt gibt, die höchstrichterliche Entscheidungen ernst nimmt und auch umsetzt. So funktioniert die Demokratie mit ihrer Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Rechtsprechung. Wenn die zuständige Behörde in dem Stadtstaat Hamburg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 bis Ende Mai 2018 umsetzen kann, müsste es doch möglich sein, dass die zuständigen Behörden bzw. Bezirksregierungen auch in dieser Zeit das Urteil umgesetzt hätten. Aber gerade bei den nordrhein-westfälischen Städten und Bezirksregierungen fehlt der notwendige Wille, das Urteil umzusetzen. Selbst der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen ist der – allerdings irrigen – Meinung, dass es keine Fahrverbote geben dürfe. Fakt ist, dass auf verschiedenen Straßen in Düsseldorf und Stuttgart, aber auch in München, Köln und Essen sowie in insgesamt etwa 70 bundesdeutschen Gemeinden erhöhte Stickoxidwerte gibt. Hier leiden die Anwohner unter den erhöhten Werten. Abhilfe kann kurzfristig nur ein Fahrverbot für die emittierenden Dieselfahrzeuge schaffen, denn die Gesundheit hat eindeutig Vorrang vor wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen der Fahrzeughersteller.

Die Politik ist endlich gefordert, die Automobilindustrie zu verpflichten.

Die Politik hat eindeutig bisher zu wenig getan. Nicht umsonst hat die Europäische Union ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil die Bundesregierung bisher zu wenig getan hat, um die Luft in den betreffenden Bereichen sauberer zu machen. Der Druck der Bundesregierung auf die Automobilhersteller, die mit ihren Schummel-Angaben zu den Abgaswerten versucht haben, das Thema herunterzuspielen, muss erheblich erhöht werden. Die Automobilindustrie ist der Verursacher der bestehenden Misere. Sie ist gefordert, durch den Austausch den alten Motoren durch umweltfreundlichere Motoren auf ihre Kosten dafür zu sorgen, dass die Luft in den Städten und insbesondere auf den betreffenden Straßen verbessert wird. Die Bundesregierung muss nunmehr die Autohersteller zwingen, die Hardware auszutauschen. Die von der Automobilindustrie angepriesenen Softwareupdates sind wieder nur eine Mogelpackung. Das Übel, das von der Automobilindustrie herrührt, muss an der Wurzel angepackt werden. Das bedeutet, dass die Hardware ausgetauscht werden muss. Es ist nicht Sache des Staates, Kaufanreize für neue Dieselfahrzeuge zu schaffen. Wer betrügt, der muss mit den Folgen, sprich geringeren Absatzzahlen selbst zurechtkommen. Der Ruf der Kfz-Hersteller nach dem Staat ist daher verfehlt. Das Kraftfahrbundesamt hat die allgemeine Betriebserlaubnis für die dreckigen Dieselfahrzeuge, die entgegen der Angaben zu hohe Stickoxidwerte aufweisen, zu entziehen, wenn nicht die Automobilindustrie die entsprechen Hardwareaustausche vornimmt. Auf Softwarelösungen darf und muss sich der Staat nicht einlassen. Auch der Bürger muss sich auf die von der Autoindustrie angebotenen Softwarelösungen nicht einlassen. Immer mehr Gerichte sehen die mit einer Schummel-Software versehenen Dieselfahrzeuge als mangelbehaftet an. Dieser Mangel berechtigt zur Wandlung des Kaufvertrages. Das heißt: Der Neuwagenhändler hat das mangelbehaftete Kraftfahrzeug zurückzunehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug der Nutzungswerte.

Der von der Autoindustrie betrogene Dieselkäufer darf nicht der Geschädigte bleiben.

Wie bereits erwähnt, ist die Automobilindustrie in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Abgaswerte den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wenn aber die Automobilindustrie versucht, über Schummel-Softwares die erhöhten Werte herunter zu manipulieren, so ist es Aufgabe der Hersteller, diesen Betrug am Kunden zu beseitigen. Wie kann die Manipulation, um nicht noch einmal den Begriff des Betruges zu gebrauchen, beseitigt werden? Die Antwort kann nur lauten: Die Hersteller müssen die Hardware austauschen. Der Betrug der Hersteller darf nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden. Der Kunde hatte auf die Angaben zu den Auspuffwerten vertraut. Durch die Schummel-Softwares wurde er in seinem Vertrauen stark und nachhaltig enttäuscht. Es ist daher nicht Aufgabe des Kunden, sich ein neues Dieselfahrzeug zuzulegen, nur weil die Hersteller mit falschen Angaben täuschen. Es ist auch nicht Aufgabe des Steuerzahlers, die Automobilhersteller finanziell zu unterstützen, nur weil die betrügen. Nein, es ist Aufgabe der Hersteller, für saubere Fahrzeuge zu sorgen. Auch wenn die Nachrüstung für die Automobilhersteller teuer wird, ist es einzig und allein Aufgabe der Hersteller den nicht rechtskonformen Zustand zu beseitigen. Ein Ruf nach dem Staat und dem Steuerzahler ist verfehlt.

Es ist daher nur konsequent, wenn jetzt auch weitere Fahrverbote folgen.

Durch die Fahrverbote auf den beiden Straßen in Hamburg werden mit Sicherheit diese Stickoxidwerte in den betreffenden Bereichen sinken. Das ist gut für die Gesundheit der Anwohner. Aber auch in den anderen Städten haben die Anwohner ein Recht auf Gesundheit. Hamburg kann daher nur Vorbild für weitere Dieselfahrverbotszonen sein. Da die Städte, in denen die Stickoxidwerte auch überschritten sind, bisher freiwillig aufgrund des exemplarischen Bundesverwaltungsgerichtsurteils keine Anstalten machen, ebenfalls Fahrverbote zu verhängen, hat die Deutsche Umwelthilfe – zu Recht – weitere Städte verklagt, unter anderem Köln, Essen, Dortmund, Bochum und Gelsenkirchen. Es ist schlicht unverständlich, dass aufgrund eines rechtskräftigen Urteils die Zwangsvollstreckung betrieben werden muss, wie im Fall Düsseldorf (die Unfallzeitung berichtete auch darüber!), oder weitere betroffene Städte verklagt werden müssen, obwohl ein exemplarisches Urteil, das zwei gleichgelagerte Städte betraf, vorliegt. Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts haben es die zuständigen Verwaltungsgerichte, die jetzt erneut angerufen werden mussten leicht, indem sie auf das rechtskräftige Verfahren in Bezug auf Düsseldorf und Stuttgart verweisen können, denn es ist einerlei, ob in Stuttgart oder in Essen, der Bürger hat Anspruch auf gesunde Luft.
Quellen
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