Fazit: Auch wenn in diesem Fall der Auffahrunfall recht glimpflich ablief, so ist doch festzuhalten, dass sich fast jeden zweiten Tag auf bundesdeutschen Autobahnen ein Lkw-Auffahrunfall ereignet. Nicht immer bleibt es bei Verletzten, wie in diesem Fall auf der A 1 bei Dortmund. Meist verursachen die vermeidbaren Lkw-Auffahrunfälle Tote und Schwerverletzte. Bisher sind seit Mitte Februar 2018 bis Ende Juni 2018 mehr als 23 Menschen durch Auffahrunfälle getötet worden. In viereinhalb Monaten 23 Tote und viele Schwerverletzte durch vermeidbare Auffahrunfälle sind einfach zu viel. Auch wenn man berücksichtigt, dass der Verkehr immer dichter wird, so muss die Politik sich ernsthaft darum bemühen, dass die Zahl der tödlich verlaufenden Lkw-Auffahrunfälle drastisch reduziert wird. Unser neuer Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist gefordert, durch Rechtsverordnungen die Abstände zwischen den Lastkraftfahrzeugen verbindlich festzulegen.
Nicht nur auf Brücken und in Baustellen müssen Mindestabstände von wenigsten 50 Metern verbindlich festgelegt werden. Das entsprechende Verkehrszeichen „Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes von 50 Metern“ (Zeichen 273-50) existiert bereits. Nur müsste es häufiger aufgestellt und die Befolgung strikter überprüft werden. Durch die vermeidbaren Auffahrunfälle entsteht immenser volkswirtschaftlicher Schaden, der vermieden werden kann und muss. Die Unfallzeitung fordert daher weiterhin strengere Überwachungen der Lkw- und Busfahrer. Unfälle wegen Übermüdung oder sonstiger Unachtsamkeit müssen vermieden werden. Das Gleiche gilt für Auffahrunfälle durch zu geringem Sicherheitsabstand oder zu hoher Fahrgeschwindigkeit. Auch in diesen Fällen müssen die Kontrollen ausgeweitet werden. Es muss drastische Ahndungen der Verkehrsverstöße geben. Wer zu dicht auffährt und damit einen Menschen tötet oder schwerverletzt, muss notfalls auch mit einer Strafverfolgung wegen vorsätzlicher Tötung oder Körperverletzung rechnen, denn durch sein zu dichtes Auffahren nimmt er billigend in Kauf, dass ein Mensch getötet oder schwerverletzt wird. Da sind eventuell auch Freiheitsstrafen möglich.