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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in den beiden Sprungrevisionsverfahren Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Teilen von Stuttgart und Düsseldorf für zulässig erachtet. Das Verwaltungsgericht Aachen ist im Fall der Stadt Aachen zu dem gleichen Ergebnis gelangt. Hamburg hat auf freiwilliger Basis bereits zwei Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt und kontrolliert bereits die Einhaltung der Fahrverbote. Es gibt reichlich Bußgelder für den Stadtsäckel.
Stuttgart hat jetzt angekündigt, ab dem 1. Januar 2019 auf den betroffenen Straßenstücken, an denen die Richtwerte übertroffen werden, das gerichtlich bereits für zulässig erklärte Dieselfahrverbot zu verhängen. Und was ist mit dem Ballungsraum in Nordrhein-Westfalen? Allein im Ruhrgebiet ist jede Großstadt betroffen. Außerdem sind in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Ruhrgebietes auch die Städte Düsseldorf, Köln und Leverkusen unter anderem betroffen. Die NRW-Landesregierung spielt aber offensichtlich auf Zeit. Der Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hält die vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht für zulässig erachteten Fahrverbote für unsaubere Dieselfahrzeuge für unverhältnismäßig. Er ignoriert damit die auch die Exekutive bindende dritte Gewalt im Staate, nämlich die Rechtsprechung. Damit zeigt er kein Verständnis für Demokratie. Denn die Gewaltenteilung ist ein Zeichen der Demokratie. Folgerichtig hat die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) unter Bezugnahme auf die beiden Bundesverwaltungsurteile in Sachen Stuttgart und Düsseldorf darauf hingewiesen, dass sie in kürzerer Zeit Dieselfahrverbote in Großstädten von Nordrhein-Westfalen für wahrscheinlich erachtet. Zum einen gebietet dies der Respekt vor der Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts und zum anderen liegen die Messwerte in den Großstädten teilweise erheblich über den Grenzwerten. Eine baldige Verbesserung der Luft ist an den Messstellen auch nicht zu erreichen. Im Verwaltungsstreitverfahren um Fahrverbote gegen die Stadt Aachen vor dem Verwaltungsgericht Aachen war von einem Zeitraum für die Luftverbesserung bis zum Jahr 2025 die Rede. Die Diesel-Fahrverbote müssen daher jetzt bald kommen.

Bei einem Besuch im nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf erklärte am 10.7.2018 die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), dass sie Diesel-Fahrverbote in nordrhein-westfälischen Großstädten in naher Zukunft für wahrscheinlich hält. Sie verwies auf das bereits verurteilte Düsseldorf sowie auf Aachen. Aber auch das gesamte Ruhrgebiet, die Stadt Köln und viele andere Stellen sind betroffen. Um die Diesel-Fahrverbote kurzfristig doch noch verhindern zu können, müssten die Automobilhersteller ihre mangelhaften Kraftfahrzeuge auf eigene Kosten mit moderner Hardware nachrüsten. Software-updates reichen nicht aus. Die Automobilhersteller stehen in einer politisch-moralischen Verpflichtung. Sie sind diejenigen, die ahnungslose Autokäufer mit getürkten Abgaswerten betrogen haben. Einen Betrag von etwa 4,5 Milliarden Euro müssten die Automobilhersteller lediglich aufwenden, um die betreffenden Fahrzeuge sauberer zu machen. In Bezug auf die gegen VW verhängten Strafen ist dies ein geringer Betrag. Es ist daher auch Pflicht des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat dafür Druck zu machen, dass die Automobilindustrie ihrer Verpflichtung nachkommt. Daran fehlt es bisher nach den Angaben der Bundesumweltministerin.

Völlig unakzeptabel ist die Erklärung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten bezüglich der drohenden Diesel-Fahrverbote. Dieser hatte nämlich erklärt, dass er die durch das Bundesverwaltungsgericht verhängten Diesel-Fahrverbote für unverhältnismäßig erachte. Sollte eine Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen diese verhängen, so gäbe es die Möglichkeit, sie zu untersagen. Damit will er offenbar auf sein Weisungsrecht anspielen. Er bedenkt dabei aber nicht, dass auch die staatliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist. Die Bundesrepublik ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Auch ein Ministerpräsident hat sich der höchsten deutschen Verwaltungsrechtsprechung zu beugen. Sollte er daher tatsächlich bei seiner Auffassung verbleiben, so könnte dies eine Verletzung seines Amtseides sein.

Fazit: Tatsächlich dürften Dieselfahrverbote in den nordrhein-westfälischen Großstädten in naher Zukunft verhängt werden, denn die Messstellen zeigen nach wie vor erhöhte Werte. In naher Zukunft ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Grenzwerte unterschritten werden. Nur die Automobilindustrie kann kurzfristig dafür sorgen, dass auf bestimmten Ausfallstraßen die Luft besser wird. Die Umrüst-Hardware existiert und könnte nach und nach eingebaut werden. Da die Automobilindustrie bisher mauert, muss sie gezwungen werden. Wenn dies auf gesetzlicher Grundlage nicht möglich ist, müssen den entsprechenden unsauberen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt entzogen werden, denn die allgemeine Betriebserlaubnis erfolgte aufgrund von betrügerischen Manipulationen. Wer betrügt, muss die Folgen dieser Betrügereien tragen. Die betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer werden sich dann bei den betreffenden Automobilherstellern bedanken. Eine Prozesswelle wird auf die Automobilhersteller hereinbrechen. Jeder betroffene Autobesitzer wird die entsprechende Automarke meiden. Der betroffene Bürger wird daher mit seinem Kaufverhalten dafür sorgen, dass gewisse Automobilhersteller ihre Produkte nicht mehr an ihn verkaufen können. Es wäre daher an der Zeit, dass die Automobilhersteller reagieren und mit der Hardware-Umstellung beginnen. Der Ball liegt eindeutig bei den Automobilgerstellern. Der Druck auf diese muss erhöht werden. Automobilhersteller, die mit manipulierten Abgaswerten betrügen, dürfen auch keine Staatskarossen mehr verkaufen. Der Staat kann daher auch bereits etwas tun. Man wird gespannt sein, wie es zu diesem Thema weitergeht. Wir werden berichten.
Quellen
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