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In einer vollautomatisierten Waschstraße, in der die Autos durch ein Band hindurchgezogen werden, trat ein Fahrer in seinem Wagen unvermittelt auf die Bremse. Es kam zu einer Karambolage mit den folgenden zwei Autos. Muss der Betreiber haften? In seinem Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich fest, dass ein Waschstraßenbetreiber seine Kunden während des Vorgangs vor Beschädigungen beschützen muss. Daher habe er Vorkehrungen zu treffen, „die nach den Umständen erforderlich und zumutbar sind“.
Die Richter kamen ferner zu dem Ergebnis, dass technische Vorkehrungen zur Verhinderung eines Auffahrunfalls durch eine abrupte Bremsung nicht üblich sind. Auch die Überwachung der Anlage etwa durch einen Mitarbeiter sei „nicht zumutbar“. In den Vorinstanzen sei aber ungeklärt geblieben, so die Richter weiter, ob der Betreiber auf Verhaltensregeln aufmerksam gemacht hatte. Das muss nun das Landgericht klären, an das das Verfahren zurückverwiesen wurde.
Quellen
    • Foto: © inamoomani - Fotolia.com | Quelle: Kb (kraftfahrt-berichter)